Gemeinschaftstagung Estrich - Parkett - Belag, Bad Brückenau
Heinz Schmitt neuer BEB-Vorsitzender
Gleich sechs Verbände sorgten in Bad Brückenau für geballte Kompetenz in Sachen Estrich, Parkett und Belag. Mit besonderer Spannung wurde die Wahl des neuen Vorsitzenden des Bundesverbandes Estrich und Belag erwartet. Wunschkandidat Heinz Schmitt trat die Nachfolge von Hans Uwo Freese an. Parallel tagten Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik, Gütegemeinschaft Estrich und Belag sowie der Fachverband des Deutschen Tapeten- und Bodenbelagshandels. Mitveranstalter der Tagung waren auch die Bundesfachschule Estrich und Belag und die Bundesfachgruppe Estrich und Belag im ZDB.
Erstmals führten gleich sechs Verbände des Bodenbaus eine Gemeinschaftsveranstaltung mit mehr als 200 Teilnehmern durch. Die historischen Gebäude der königlichen Sommerresidenz von Ludwig I. sorgten dabei für einen sehr ansprechenden Rahmen. Die Gemeinschaftstagung fand in der aus Bamberg bewährten Form statt: Freitag erfolgten die Mitgliederversammlungen der Verbände und Institutionen und Samstag wurde für die Teilnehmer ein gemeinsamer Vortragsteil angeboten.
Für die Estrichleger war die Wahl des neuen Vorstandes des Bundesverbandes Estrich und Belag (BEB) von besonderem Interesse. Erwartungsgemäß konnte Heinz Schmitt die Nachfolge von Hans Uwo Freese als 1. Vorsitzender antreten. Schmitt führte aus, dass er von seinem Vorgänger ein gut bestelltes Feld in Form eines soliden Fachverbandes mit gesunden Finanzen überlassen bekommen habe: "Eine bessere Position kann sich ein neuer Vorsitzender nicht wünschen."
Zu seinem Stellvertreter wurde Bertram Abert gewählt, der in der Bundesfachgruppe Estrich und Belag im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) den Vorsitz hat. Da Schmitt dort zugleich Aberts Stellvertreter ist, besteht quasi eine "Über-Kreuz-Doppelspitze", von der man sich neue Impulse für das Estrichlegergewerk verspricht. Zu weiteren BEB-Vorstandsmitgliedern wurden Rüdiger Ade, Heinz Bauernfeind, Hans Georg Dammann, Peter Erbertz und Manfred König gewählt. Rechnungsprüfer sind Peter Gauert und Michael Ruhland.
Eröffnet wurde die BEB-Mitgliederversammlung von dem bisherigen Vorsitzenden Hans Uwo Freese. Freese zeigte sich erfreut darüber, dass die Veranstaltung erneut im Rahmen einer Gemeinschaftstagung mit gleichinteressierten Verbänden stattfand. Dies gäbe Gelegenheit, einen intensiven Gedankenaustausch zu betreiben und die Weichen für eine weitere positive Zusammenarbeit zu stellen. Der scheidende Vorsitzende würdigte besonders das ehrenamtliche Wirken der einzelnen Unternehmer für die Branche, das gar nicht hoch genug bewertet werden könne. Sein Dank galt allen Obleuten der BEB-Arbeitskreise sowie deren Mitglieder. Beispielhaft wurden einige der wichtigsten verbandlichen Aktivitäten des vergangenen Geschäftsjahres aufgeführt:
Der Arbeitskreis "Abdichtungen" unter der Leitung von Werner Ott hatte bereits in den vergangenen Jahren wichtige BEB-Arbeits- und Hinweisblätter zu der Thematik der Abdichtung nach DIN 18195 veröffentlicht. Bei der letzten Mitgliederversammlung hatte Ott das Manuskript eines BEB-Arbeitsblattes zum Thema "Abdichtungsstoffe im Verbund mit Bodenbelägen" vorgestellt. Zwischenzeitlich wurde dieses Manuskript in Teilen nochmals überarbeitet und insbesondere durch eine Herstellerübersicht ergänzt. Die Arbeitsrichtlinie war den Mitgliedsbetrieben Anfang des Jahres für ihre praktischen Tätigkeiten zur Verfügung gestellt worden.
Die Arbeitskreise "Betonböden" und "Zementgebundene Industrie-Estriche" unter der Leitung von Volker Freund und Michael Süß haben ihre Tätigkeiten an einem Forschungsauftrag zu Fragen des Fußbodenbaus gemeinsam mit dem Verband der Deutschen Zementindustrie fortgesetzt. Freese wies darauf hin, dass solche Aktivitäten sehr zeitaufwendig sind. Des Weiteren würden die Arbeitskreise demnächst ein BEB-Arbeits- und Hinweisblatt zum Thema "Rinnen" herausgeben.
Eine besondere Leistung hat der Arbeitskreis "Bodenbeläge" unter der Leitung von Heinz Schmitt erbracht. Über längere Jahre habe der Branche ein aktualisierter Kommentar zur DIN18365 "Bodenbelagsarbeiten" gefehlt. Aus diesem Grund habe sich der Arbeitskreis entschlossen, eine entsprechende Kommentierung zu erarbeiten und zu veröffentlichen. Nach zweijährigen umfangreichen Tätigkeiten und zahlreichen Sitzungen sei der Kommentar im Verlag von FussbodenTechnik erschienen. Freese betonte die positive Zusammenarbeit mit den anderen Verbänden: "Nach Abschluss des ersten Manuskriptes haben sich die wichtigsten Verbände des Bodenbaus zusammengefunden, um eine abschließende Abstimmung der Inhalte des Kommentars herbeizuführen." Damit sei sicher gestellt, dass der Kommentar auf einer fundierten Grundlage basiere. Auch für die Zukunft habe der Arbeitskreis vorgesehen, die Aktualisierung des Kommentars auf möglichst breite Basis unter Einbeziehung interessierter Verbände unter der Federführung des BEB fortzusetzen.
Gleich zwei BEB-Arbeits- und Hinweisblätter hat der Arbeitskreis "Calciumsulfat-Estrich" uner der Leitung von Adalbert Krusius veröffentlicht. In zwei Arbeitsgruppen des Arbeitskreises sind zunächst die Manuskripte zu "Hinweise zur beschleunigten Trocknung von Calciumsulfat-Estrichen" und zu "Höher belastbare Calciumsulfat-Estriche im Gewerbebau" erarbeitet worden. Die Veröffentlichungen sind den Mitgliedern zugeleitet worden.
Der von Gert F. Hausmann ins Leben gerufene Initiativ-Arbeitskreis "Trockenböden" befasst sich aktuell mit einer Veröffentlichung zum Thema "Trockenestriche". Gerade diese Thematik habe angesichts des zunehmenden Sanierungsmarktes eine besondere Bedeutung bekommen. In der späteren Diskussion sprach sich Bertram Abert dafür aus, dass die Bezeichnung Trockenböden nicht korrekt sei und dass hier der in der Norm gebräuchliche Ausdruck "Fertigteilestriche" verwendet werden solle. Dem folgte die Mitgliederversammlung und beschloss einstimmig die Umbenennung bzw. die Bildung eines BEB-Arbeitskreises "Fertigteilestriche".
In die Aktivitäten der verbändeübergreifenden Arbeitsgruppe "Gewerkekoordination Flächenheizung und Kühlung" war der BEB-Arbeitskreis "Heizestrich" unter der Leitung von Hans Georg Dammann eingebunden. Bereits in den zurückliegenden Jahren war der Arbeitskreis maßgeblich an der Herausgabe der "Schnittstellenkoordination bei beheizten Fußbodenkonstruktionen" beteiligt gewesen. Aktuell habe der Arbeitskreis einen redaktionellen Teilbeitrag für das Ablaufprotokoll bei der Herstellung wassergeführter Flächenheizungs- und Kühlsysteme erstellt.
Der BEB-Arbeitskreis "Kunstharz" unter der Leitung von Ingo Niedner hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Arbeitsblättern zu "Industrieböden aus Reaktionsharzen" herausgegeben. Derzeit ist dieser Arbeitskreis damit befasst, eine Veröffentlichung zum Thema "KH 3 Beschichtungen/Belag" vorzubereiten.
Als einen besonderen Erfolg stellte Freese das 7. Internationale BEB-Sachverständigen-Treffen in Nürnberg heraus, das vom BEB-Arbeitskreis "Sachverständige" unter der Leitung von Heinz-Dieter Altmann gestaltet wurde. Rund 200 Vertreter der Bodenbranche nahmen an dieser Veranstaltung teil. Des Weiteren initiierte der Arbeitskreis die Herausgabe des BEB-Hinweisblattes "Bewertungskriterien von Höhenversätzen bei Belagwechsel sowie Anschlüssen an Einbauten und aufgehenden Bauteilen im Wohnungs- und Gewerbebau".
Der Arbeitskreis "Zementestrich" unter der Leitung von Peter Erbertz ist zusammengetreten, um über die Möglichkeiten der Herausgabe einer Information zu "oberflächenfertigen Estrichen" zu beraten. Dies soll insbesondere im Hinblick darauf erfolgen, was dort machbar ist und was nicht. Von besonderem Interesse ist auch das Thema der "gefärbten Zementestriche".
Zwei BEB-Arbeitskreise neu besetzt
Da Heinz Schmitt aufgrund seines Amtes als BEB-Vorsitzender den Posten des Obmannes im Arbeitskreis "Bodenbeläge" niederlegte, übernimmt Ulrike Bittorf diese Aufgabe. Bittorf ist langjähriges Mitglied des Arbeitskreises und gehörte auch zum engsten Autorenkreis des neuen Kommentars zur DIN 18365 "Bodenbelagsarbeiten". Eine weitere Änderung gibt es im Arbeitskreis "Calciumsulfat-Estrich". Der 73-jährige Adalbert Krusius übergibt das Amt des Obmannes nach 20 Jahren an Bernfried Hansel, der diesem Kreis auch schon seit Jahren angehört.
Freeses Bilanz
Der scheidende Vorsitzende Hans Uwo Freese konnte in seiner abgelaufenen Amtszeit folgende verbandspolitische Ziele realisieren:
- Der Neubau des Institutes für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung mit einer Bausumme von über 1 Mio. EUR.
- Die wirtschaftliche Absicherung von Verband und Institut für die kommenden Jahre.
- Die Forcierung eines effizienten Service- und Marketingverhaltens in Verband und Institut gegenüber Mitgliedern und Kunden.
- Die teilweise Herbeiführung eines gerechten finanziellen Ausgleichs für die verbandlich erbrachten technischen Leistungen zwischen den Verbänden.
- Die Schaffung einer Plattform für den Fußbodenbau am Standort Troisdorf-Oberlar.
- Die stärkere Vernetzung der Zusammenarbeit zwischen den am Fußbodenbau beteiligten Fachverbänden - hier insbesondere der Estrich-, Parkett- und Bodenleger sowie der Raumausstatter.
Diese Leistungen seien begleitet, zum großen Teil mitorganisiert und abgewickelt worden durch die BEB-Geschäftsstelle. Der Vorsitzende dankte den Mitarbeitern des Verbandes und dem Geschäftsführer für ihre tatkräftige Unterstützung. Aktuell freute er sich besonders darüber, dass das Restdarlehen für die Finanzierung des Neubaus des Institutes für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung zu Beginn des Jahres getilgt werden konnte. Damit wäre auch der neue Vorstand durch keine finanziellen Altlasten und Althypotheken belastet.
Freese stellte fest, dass er seinen Nachfolgern einen ordentlichen nach kaufmännischen und technischen Richtlinien geführten Verband überlasse. Er wünschte sich, dass der neu gewählte Vorstand mit großem Weitblick und Verantwortung die Geschicke aller am Fußboden beteiligten zu einer Interessengemeinschaft zusammenführe und zusammenhalte. Dies auch im Hinblick darauf, dass das Erreichte, nämlich die Zusammenarbeit mit der Zulieferindustrie, den Sachverständigen, den am Fußbodenbau beteiligten Fachverbänden, insbesondere auch den Parkett- und Bodenleger sowie den Raumausstatterinnungen zu einer weiteren fruchtbaren Zusammenarbeit führe.
Haushalt stabil, Verband schuldenfrei
BEB-Geschäftsführer Edgar Leonhardt berichtete, dass die Vermögenshaushalte des Verbandes stabil seien. Im Berichtszeitraum 2006 sei die Darlehensrückzahlung für die Finanzierung des IBF-Neubaus in hohem Maße fortgesetzt worden. Leonhardt konnte mitteilen, dass ein Restdarlehen in Höhe von 34.000 EUR getilgt worden sei, so dass der Verband nunmehr keine Schulden mehr habe. Für den Fall, dass Überschüsse aus dem Verbandshaushalt erwirtschaftet werden, sollen diese in eine Instandhaltungsrücklage für das Institut fließen.
Für den Haushaltsplan 2008 ist keine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge vorgesehen. Damit hält der Verband im neunten Jahr die Beiträge konstant.
Krusius schlägt Freese als Ehrenvorsitzenden vor
Adalbert Krusius schlug der Versammlung vor, Hans Uwo Freese bei der kommenden Mitgliederversammlung zum Ehrenvorsitzenden und seinen langjährigen Stellvertreter, Jürgen Wille, zum Ehrenmitglied zu wählen. Dieser Vorschlag wurde durch Applaus von der Mitgliederversammlung unterstützt.
2008 in Bad Reichenhall
Im kommenden Jahr soll erneut eine Gemeinschaftstagung stattfinden: Vom 25. bis 26. April 2008 ist das Hotel Steigenberger in Bad Reichenhall der Veranstaltungsort. Heinz Schmitt informierte darüber, dass sich der Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik bereits für eine Teilnahme ausgesprochen habe. Da es sich bei dem Tagungsort um einen eher touristischen Ort handele, hätten die Tagungshotels bereits rechtzeitig reserviert werden müssen. Bewusst habe man sich für eine frühzeitige Tagung im Jahr entschieden, da Mitte Juni die Estrich-Parkett-Fachmesse in Feuchtwangen stattfindet. Für die Jahrestagung 2009 ist ein Tagungsort in Ostdeutschland bzw. im Raum Berlin im Gespräch.
Kühne: Unternehmensnachfolge regeln
Rechtsanwalt Andreas Kühne referierte in Bad Brückenau über Unternehmensnachfolge und Erbschaftssteuer - ein Thema, das jeden Betriebsinhaber betrifft. "In der Hälfte aller Todesfälle ist die Nachfolge nicht ausreichend geregelt", weiß Kühne aus seiner langjährigen Erfahrung als Fachanwalt für Erbrecht. In diesen Fällen kommt das gesetzliche Erbrecht zum Zuge. Mit der Konsequenz, dass möglicherweise auch unerwünschte Personen erben und hierdurch die Geschäftsführung blockiert wird. Außerdem würden in solchen Streitfällen immer wieder finanzielle Reserven aufgedeckt, die zu einer höheren Steuerlast führen. "Viele glauben, dass beim gesetzlichen Erbrecht die Ehefrau alles erbt. Aber das stimmt nicht. Kinder beispielsweise haben in Ehen mit Gütertrennung - was bei den meisten Handwerksbetrieben der Fall ist - ebenfalls Ansprüche", erklärt der Bonner Rechtsanwalt.
Aus Sicht von Kühne sollten solche Firmeninhaber eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbaren. Dann würden Ehefrau und Kinder gemeinsam Anteil/Quoten am Unternehmen erben. Von einer Miterbengemeinschaft rät er hingegen ab, weil hier das Prinzip der Einstimmigkeit gilt und jeder Erwachsene (über 18 Jahre) gleichwertig stimmberechtigt ist. Diese Regelung führe immer wieder zu Erbauseinandersetzungen. Um spätere Familienstreitigkeiten zu verhindern, rät Andreas Kühne dringend, die Unternehmensnachfolge noch zu Lebzeiten zu gestalten.
Fugen im Bodenbelag - Wartung oder Mangel?
Andreas Hanfland, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, beleuchtete das Thema Fugen im Bodenbelag. Hanfland machte deutlich, dass man zwei verschiedene Vertragsverhältnisse unterscheiden muss: Das Vertragsverhältnis zwischen Handwerker und Lieferant ist ein Kaufvertrag. Der Lieferant haftet hier dafür, dass das Produkt seine vertraglich vereinbarte Beschaffenheit (Datenblattangaben/Bestellangaben) aufweist. Das vertragliche Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem bodenbelagverlegenden Handwerker ist als Werkvertrag zu qualifizieren. Der Auftragnehmer haftet hier sowohl für die ordnungsgemäße Handwerksleistung als auch ordnungsgemäße Materiallieferung.
Zusätzlich gibt es technische Aspekte, die beim Bauvertrag zu berücksichtigen sind: Im Hinblick auf den Belaghersteller, der dafür einzustehen hat, dass sein Belag im verschweißten Zustand max. 0,4 % Schrumpf aufweist und im unverschweißten Zustand 0,25 %. Im Hinblick auf die Klebstoffregelungen ist zu berücksichtigen, dass die Klebstoffe für Bahnenbeläge zum Beispiel bei PVC-, Kautschuk- und Polyolefinbelägen so ausgestattet sein müssen, dass sie maximal ein Schrumpf von 0,2 % als zulässig ansehen. Daneben ist es immer erforderlich, eine handwerklich ordnungsgemäße Bauausführung durchzuführen.
Nach Hanflands Ansicht gibt es verschiedene Problemstellungen, die darüber entscheiden, ob eine Wartungsfuge oder ein Mangel vorliegt: Zum Zeitpunkt der Abnahme der Bauleistung schuldet der ausführende Handwerker eine ordnungsgemäße Verfugung der einzelnen Bahnen/Platten untereinander, also einen dichten Boden. Bei der Abnahme vorhandene Fugenablösungen sind ganz klar als Mangel und nicht ordnungsgemäße Vertragserfüllung anzusehen. Während der gesetzlichen Gewährleistungszeit (BGB) für Bauwerke von 5 Jahren (beim VOB/B-Bauvertrag mindestens 4Jahre) muss man wie folgt unterscheiden: Handelt es sich bei der offenen Verfugung um eine nicht ordnungsgemäße Handwerksleistung und kann diese nachgewiesen werden, so liegt auf jeden Fall ein Gewährleistungsmangel vor, der zur Nacharbeit verpflichtet. Aufgrund der neuen Kommentierung zur DIN 18365, bearbeitet vom Arbeitskreis Bodenbeläge im Bundesverband Estrich und Belag ergibt sich endlich eine technische Aussage, die weitreichende juristische Konsequenzen hat. Im Kommentar wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass "trotz einwandfreier Materialien und deren Verarbeitung Schweißnähte in Folge vielfältiger Einwirkungen im Gebrauch nicht zwangsläufig dauerhaft dicht sind. Sie müssen beobachtet und ggf. im Rahmen der Wartung nachgearbeitet werden."
Kann also beim Auftreten von Fugen während der Gewährleistungszeit nicht festgestellt werden, dass eine handwerkliche Fehlleistung vorliegt, so ist immer mit vorstehendem Argument der Wartung zu argumentieren. Ein jeder bodenlegender Handwerker sollte sich jedoch darüber im Klaren sein, dass er die Eigenschaften der Verfugung seinem Bauherrn/Auftraggeber mitzuteilen hat. "Ich halte es daher zusätzlich für erforderlich, dass bereits vor der Bauausführung der Auftraggeber/Bauherr darauf hingewiesen wird, dass auch bei der Ausschreibung eines verfugten Bodenbelages eine dauerhafte Abdichtung nicht herbeigeführt werden kann." Hierzu der neue Kommentar auf Seite 71:
"Das Verschweißen und Verfugen dient lediglich als Nahtverschluss und kann nicht als dauerhafte Abdichtung angesehen werden. Ein evtl. Schwinden des Bodenbelages kann hierdurch weder be- noch verhindert werden." Damit hat dann auch der Verleger seinen Bedenken- und Hinweispflichten Genüge getan.
Kille lobte neuen Kommentar
Ein Höhepunkt - in jeglicher Hinsicht - war der Vortrag des Sachverständigen Richard A. Kille zum Kommentar 18365 Bodenbelagsarbeiten aus Sicht der benachbarten Gewerke. Anhand von zahlreichen Praxisbeispielen beschrieb Kille die Bedeutung des neuen Kommentars. Beispielsweise den Hinweis, dass unterschiedliche Estrichdicken Einfluss auf die Feuchtigkeit haben. "Das war noch nie so deutlich beschrieben worden, wie in diesem Kommentar", so Kille. Als positiv nannte er auch die neue Klassifizierung der Brandklassen, die Klassifizierung von Bodenbelägen mit den neuen Piktogrammen und das Risse im Estrich unvermeidbar sind und keinen Mangel darstellen. Dazu gibt es auch einen Querverweis zum BEB-Arbeits- und Hinweisblatt Fugen in Estrichen. Diese Querverweise stellte der Referent als besonders wertvoll für die benachbarten Gewerke dar, wenn ihm auch aufgefallen ist, dass der Kommentar estrichlastig sei. Aus Killes Sicht sollten folgende Fachbücher und Hinweisblätter beim Boden verlegenden Handwerk vorhanden sein: Der neue Kommentar zur DIN 18365 Bodenbelagsarbeiten, die VOB 2006, die Erläuterungen zur DIN 18365 von Kaulen, die BEB-Hinweis- und Arbeitsblätter, die TKB-Merkblätter, das Fachbuch für Bodenleger, das Handbuch für Estrich- und Belaggewerbe und das Lehrbuch Fußbodenlegearbeiten von Arnold und Kerkow.
aus
FussbodenTechnik 03/07
(Wirtschaft)