Mapei-Designtour in Hannover

Sicheres Verlegen von PVC-Designbelägen im Fokus

Anfang Juni machte die Mapei-Designtour in Hannover Station. Der Hersteller von Verlegewerkstoffen sorgt mit seiner Veranstaltungsreihe dafür, dass die derzeit so erfolgreichen PVC-Designbeläge nicht durch vermeidbare Verlegefehler an Attraktivität einbüßen. Die in jüngster Zeit ansteigenden Mängelrügen bei den Trendbelägen seitens der Verbraucher sollten alle Marktteilnehmer zur Vorsicht mahnen.

Über 80 Teilnehmer konnte Mapei auf der Station seiner Designtour in Hannover begrüßen. Damit die Verleger, Objekteure, Händler und Sachverständigen auch wussten, welche Beläge speziell im Fokus der Veranstaltung standen, brachte sie zunächst Hans-Günter Lüfkens, Regionalverkaufsleiter bei Amtico, auf einen gemeinsamen Kenntnisstand in Sachen PVC-Designbeläge. Wichtig war ihm dabei, das Besondere an dieser Produktgattung im Allgemeinen und die Vorzüge der Amtico-Beläge im Besonderen herauszuarbeiten. Dazu zählen die ausgefeilte Filmtechnik mit ihrer brillanten, durch die 1 mm starke, transparente Nutzschicht bedingte Tiefenwirkung ebenso wie die gefasten Kanten für ein hochwertiges Flächenbild.

Hohe Ansprüche an die Dimensionsstabilität von Designbelägen

Die Besonderheiten der Designbeläge griff auch Siegfried Heuer auf, Leiter und Gründer der ISH Akademie in Koblenz. Vor allem aus dem "überproportionalen Geltungsnutzen", den der Verbraucher mit Designbelägen verbindet, leitete er die These ab, dass "derjenige, der sich einen Designbelag leistet, auch gegenüber dem Verleger einen besonders hohen Anspruch hat". Oder anders ausgedrückt: Fugenbreiten von mehr als 2 mm mögen zwar nach der Norm noch zulässig sein, werden vom Bauherrn jedoch nicht akzeptiert. Ein untrügliches Zeichen für die Sensibilität des Verbrauchers ist die steigende Zahl an Mängelrügen, von der der Referent berichtete. "Der Verleger muss daher wissen, wie er mit Designbelägen umzugehen hat", bekräftigte Heuer.

Hier kommt nun der Klebstoffhersteller ins Spiel, denn um das Hauptproblem, nämlich die Dimensionsänderungen etwa in Form von Schrumpfungen der Beläge, in den Griff zu bekommen, bedarf es des richtigen Klebstoffes. Eines Klebstoffes, der anders als beispielsweise Haft- und Trockenkleber die zu erwartenden und auch die nach der Norm durchaus noch zulässigen Maßänderungen aufhalten kann, z.B. durch eine besonders hohe Scherkraftbeständigkeit. "Was wir brauchen ist eine Hochzeit zwischen Klebstoff und Belag", so Siegfried Heuer. Nach dem Motto "Aus Fehlern lernen" schilderte er im Rahmen seines Vortrags anschaulich, was passiert, wenn Braut und Bräutigam, sprich: Kleber und Belag, nicht zusammen passen und die Schäden ein Fall für Gutachter und Gerichte werden.

Grundierungen und Spachtelmassen im Praxistest

Dem Vortrag von Siegfried Heuer schloss sich eine ausführliche Fachdiskussion an, die der Sachverständige gemeinsam mit Dipl.-Ing. Bernd Lesker von der Mapei Anwendungstechnik führte. Da für einen perfekt verlegten Designbelag neben der richtigen Kleberwahl auch die entsprechende Untergrundvorbereitung eine entscheidende Rolle spielt, gingen sie dabei zunächst den Fragen nach "Wie kann ich Restfeuchtigkeiten mit Systemgrundierungen wirkungsvoll absperren?" bzw. "Wie verbessere ich das Haftspektrum zwischen Untergrund und Bodenspachtelmasse?"

Zur Grundierung von Estrichen mit hoher Restfeuchtigkeit empfiehlt Mapei den Einsatz von Eco Prim PU 1K Turbo, einem sehr emissionsarmen, schnell trocknenden, einkomponentigen Reaktionsharzvorstrich auf saugenden und nicht saugenden Untergründen. Bei der Verarbeitung im System mit nachfolgendem Auftrag von Eco Prim T entfällt die sonst so aufwendige Quarzsandeinstreuung in Epoxidharzgrundierungen und ein Weiterarbeiten ist bereits nach nur 30 Minuten möglich. Als Beweis für die guten Hafteigenschaften wurden "live" Haftzugprüfungen durchgeführt.

Im nächsten Schritt wurde das Spachteln der Untergründe demonstriert, denn eine ebene und feste Oberfläche ist eine weitere Grundvoraussetzung für die sichere und reklamationsfreie Verlegung von PVC-Designbelägen. Besonders gut eigenen sich hierfür selbstverlaufende Spachtelmassen wie Mapei Ultraplan Maxi, eine hoch belastbare, sehr emissionsarme, rakel- und pumpfähige Bodenspachtelmasse für Schichtdicken von 3 bis 40mm. Die Oberflächenfestigkeit des so hergestellten Untergrunds wurde wiederum "live" in einer "verschärften Siggi Heuer Prüfung" mittels Ritzgerät bestimmt, wo gleich dreimal mit höchster Belastung geritzt wurde, und das ohne Ausbrüche. Damit konnte vor den Teilnehmern in Hannover die Qualität von Ultraplan Maxi nachgewiesen werden, wie dies auch schon durch Siegfried Heuer auf der Baustelle des Deutschen Krebs-Forschungszentrums in Heidelberg der Fall war. In diesem Objekt wurden mehr als 1.000 t der Spachtelmasse erfolgreich verarbeitet.

Maximale Maßhaltigkeit mit Mapei Ultrabond Eco V4 SP

Nach den Fragen der Untergrundvorbereitung kam man wieder auf das zentrale Thema der Veranstaltung zurück, nämlich die "fugenlose und dauerhafte Verlegung von Designbelägen mit hochscher- und schälfesten Dispersionsklebstoffen". Durch anschauliche und vergleichende Prüfungen wurde gezeigt, dass der Mapei-Dispersionsklebstoff Ultrabond Eco V4 SP prädestiniert ist zur Verlegung von PVC-Designplanken. Prüfkriterien zur Ermittlung waren dafür u.a. die Scher- und Schälfestigkeit. In einem praxisnahen Versuch wurde dargestellt, dass Klebstoffe die auftretenden Scherkräfte, die bei Dimensionsänderungen von Belägen auftreten, aufnehmen müssen. Ansonsten entstehen meist Fugen im Belag, die einen Mangel darstellen. Der schnell abbindende Ultrabond Eco V4 SP weist mit seiner harten Klebstoffriefe eine enorm hohe Scherfestigkeit auf. Dies zeigt sich auch im Langzeit-Scherversuch. Der Kleber verfügt demnach über 60 % mehr Klebkraft, als die Norm fordert. Dies bietet den Verarbeitern ein Maximum an Sicherheit, zumal sich das Produkt bereits seit Jahren im Markt bewährt hat und weltweit verwendet wird.

Ein weiteres Kriterium für die Qualitätsbestimmung von Ultrabond Eco V4 SP war die Schälfestigkeitsprüfung. Die Teilnehmer an der Designtour konnten sich selber davon überzeugen, dass der Klebstoff die von der Norm geforderten 50 N/mm um mehr als 100 % überstieg und Werte von bis zu 130 N/mm erreichte. Ein weiterer Pluspunkt für den Klebstoff, der allerdings nicht nur für die perfekte Verlegung von PVC-Designbelägen, sondern als universeller Klebstoff auch für alle textilen Beläge, Nadelvlies, PVC Bahnenware, Linoleum und Kautschuk bis 4 mm verwendet werden kann.



Leserbriefe und Stellungnahme



Torsten Grotjohann: "Wann eine Fuge beanstandet wird, bestimmt allein der Endverbraucher"



Mit etwas Verwunderung habe ich in der FussbodenTechnik 4/2010 auf den Seiten 28-30 den Artikel "Sicheres Verlegen von PVC-Designbelägen im Fokus" anlässlich der Mapei-Designtour in Hannover zur Kenntnis genommen. Im Interesse der Teilnehmer an dieser Veranstaltung, aber auch Ihrer Leserschaft erlaubt sich der Unterzeichner an dieser Stelle einige Hinweise.

Zulässige Fugenbreiten: Im Absatz "Hohe Ansprüche an die Dimensionsstabilität von Designbelägen" wird u.a. wie folgt aufgeführt: "Fugenbreiten von mehr als 2 mm mögen zwar nach der Norm noch zulässig sein, "

Diese Aussage kann schnell zu dem Rückschluss führen, dass eine Norm existiert, welche zulässige Fugenbreiten von Designbelägen im verlegten Zustand definieren. Dies ist jedoch nicht der Fall.

Designbeläge gehören zum jetzigen Zeitpunkt in die DINEN649 "Homogene und heterogene PVC-Bodenbeläge - Spezifikation". Allein der Inhalt der Norm zeigt jedoch, dass Designbeläge auch hier, z.B. wegen der Holzplankenformate, nicht ideal hinein passen.

Unabhängig davon gelten die hier angegebenen Maßänderungen von < 0,40 % für Ware, welche zum Verschweißen vorgesehen ist und von < 0,25 % für Ware, welche im Trockenfugenverfahren verlegt wird, lediglich für "unverlegte" Materialien. Es handelt sich um Prüfmaßnahmen gemäß EN434, bei welchen die Materialproben auf 80 C erhitzt werden und so genannte Eigenspannungen bzw. der "Memory-Effekt" festgestellt wird.

Die EN 649 stellt jedoch eine reine Werkstoffnorm hinsichtlich der Spezifikation dar und die Anforderungen sind keinesfalls auf den verlegten Bodenbelag zu übertragen.

Weiterhin gibt es in der EN14259 "Klebstoffe für Bodenbeläge" eine Anforderung, dass Klebstoffe dazu in der Lage sein sollten, Maßänderungen von PVC-Bodenbelägen (bei einem normgemäßen/normgerechten Bodenbelag) <0,2% zu halten. Hierbei handelt es sich wiederum um eine Werkstoffspezifikation für Bodenbelagklebstoffe, so dass auch diese Werte nicht auf den verlegten Bodenbelag zu übertragen sind. Insofern sollte nochmals klar gestellt werden, dass Anforderungen an Fugenbreiten für Designbodenbeläge im verlegten Zustand nicht existieren. Wann eine Fuge beanstandet wird, bestimmt somit allein der Endverbraucher.

Es ist dann Aufgabe im Rahmen der Reklamationsbearbeitung (z.B. durch einen Sachverständigen) die Beanstandungswürdigkeit festzustellen.

Absatz: "Maximale Maßhaltigkeit mit Mapei Ultrabond Eco V4 SP":

Der Wunsch nach einer "fugenlosen" Verlegung von Designbelägen wird ein ewiger Traum bleiben. Es wäre nahezu naiv, den Schulungsteilnehmern und Lesern zu versprechen, dass unter der Verwendung von "Eco V4 SP" Fugen der Vergangenheit angehören. Auch dieser Klebstoff hat - wie im Übrigen jeder andere am Markt - Grenzen. Der Bodenleger wäre eher gut beraten, seinem Endverbraucher keine "fugenlose" Verlegung zu empfehlen. Die im letzten Absatz beschriebenen Werte hinsichtlich der Schälfestigkeitsprüfung sind schlichtweg "falsch".

Ein Wert von 130 N/mm ist eine absolut utopische Zahl. Dies würde ja bei einem 50mm breiten Streifen einen Wert von 6.500 N betragen. Dieser Klebstoff müsste wohl erst noch erfunden werden.

Richtig muss es jedoch heißen, dass in der Norm für Dispersionsklebstoffe und PVC-Bodenbeläge (EN14259) Schälwerte von 1 N/mm bzw. 50 N/50 mm gefordert werden. Da bei Schälzugprüfungen unter Berücksichtigung der Normenvorgaben 50 mm breite Streifen gezogen werden, wirft das Gerät einen Wert von N/50 mm aus.

Die im Fachartikel aufgeführten 130 N/mm sollen sicherlich 130 N/50 mm bedeuten. Werden die 130 N durch die 50 mm geteilt, so ergibt sich eine Schälfestigkeit von 130N/50 mm = 2,6 N/mm.

Fazit:

Die Ausführungen in dem besagten Fachartikel lassen schnell den Schluss zu, dass gigantische Schälfestigkeiten von Bodenbelagsklebstoffen erforderlich sind und weitergehend durch den genannten Klebstoff fugensicher verlegt werden kann.Im Interesse der Schulungsteilnehmer und Leser wollten wir diese Sachverhalte richtig stellen.

Institut für Fußbodenbau - Torsten Grotjohann



Stellungnahme Siegfried Heuer: Designbelagsverlegung - Verlegewerkstoffe müssen hohe Scherfestigkeit aufweisen



Mit Interesse und gleichzeitigem Erstaunen habe ich den Leserbrief von Torsten Grotjohann mit der Überschrift "Wann eine Fuge beanstandet wird, bestimmt allein der Endverbraucher" zur Kenntnis genommen. Der Verfasser des Leserbriefes muss sich schon die Frage gefallen lassen, welche Philosophie aber auch Sachverstand hinter einer derartigen Behauptung steht. Wenn eine Design-Bodenbelagsebene unübliche Fugenbreiten aufweist, ist es doch viel zu spät, wenn die Bestellerin gegenüber dem Auftragnehmer Gewährleistungsansprüche anmeldet.

Wer ist denn in vielen Fällen der "Endverbraucher" (für einen Sachverständigen sollte der Begriff "Bestellerin" vorrangig genannt werden)? Ist es der Studienrat, der Kaufmann, der Hausbesitzer oder auch vielleicht in vielen Fällen der Zahnarzt oder eine andere Arztpraxis? Es gibt eine Vielzahl Anforderungsprofile, die an eine Design-Bodenbelagsebene gestellt werden, die der Verfasser des Leserbriefes bewusst nicht nennt oder vielleicht auch nicht kennt.

Bezogen auf Arztpraxen ist zu beachten: Gemäß der Richtlinie der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut, Bezeichnung "Prävention in Zahnheilkunde - Anforderungen an die Hygiene" ist für Fußböden in den Behandlungsräumen am Ende eines Arbeitstages eine Feuchtreinigung ohne Zusatz von Desinfektionsmitteln ausreichend.

"Gezielte Desinfektionsmaßnahmen sind notwendig, wenn eine sichtbare Kontamination des Fußbodens, also der Design-Bodenbelagsebene mit Blut, Speichel oder anderen potentiell infektiösen Sekreten vorliegt. Die Fußböden müssen feucht zu reinigen, zu desinfizieren und flüssigkeitsdicht sein"

Wenn praxisbezogen für die hier in Rede stehenden Design-Belagselemente (= heterogener PVC-Bodenbelag) z. B. ein Haftklebstoffsystem und/oder Dispersionsklebstoff mit einer zu geringen Scherfestigkeit zum Einsatz kommt und/oder eine falsche Reinigung/Pflege durchgeführt wird, werden unübliche, also beanstandungswürdige Fugen innerhalb der Bodenfläche entstehen, die nicht nur das Gesamtbild hinsichtlich des Geltungsnutzens beeinträchtigen, sondern auch, bezogen auf Arztpraxen o. ä. die Nutzungs- und Gebrauchstauglichkeit sowie die Werterhaltung/Wertschöpfung auf Dauer gesehen.

Bei den heutigen "bestellerfreundlichen" Gerichtsentscheidungen werden die in Fachkreisen bekannten Fugen innerhalb einer Design-Bodenbelagsebene gerügt, sofern der Auftragnehmer auf übliche Schrumpfungen/Maßänderungen der PVC-Bodenbelagselemente/PVC-Bodenbelagsplanken und auch deren Folgen nicht hingewiesen hat. Wird der Auftragnehmer nach derartiger, unabdingbar erforderlicher Hinweisverpflichtung diesen Auftrag erhalten oder überhaupt noch einmal aufgefordert, Angebote abzugeben?

Vielmehr geht es doch in derartigen Schulungsmaßnahmen darum, auch den Auftragnehmer darauf hinzuweisen, dass die Werknorm DIN EN 649 unter Würdigung der Prüfnorm EN 434 erhebliche Toleranzen zulässt, die letzthin der Besteller nicht akzeptiert. Richtig ist, dass unmittelbar nach der Verlegung im Rahmen der rechtverbindlichen/zivilrechtlichen Abnahme von Bodenbelagsarbeiten dieser oder ähnlicher Art die Design-Bodenbelagsfläche ohne Fugenbildungen vorliegt, da es ja sonst keine Abnahme geben würde.

In Fachkreisen ist es doch wohl unstreitig, dass Verlegewerkstoffsysteme, insbesondere Klebstoffe zum Einsatz kommen, die eine besonders hohe Scherfestigkeit aufweisen. Auch Design-Bodenbeläge sollten die Werknorm spezifischen Toleranzen hinsichtlich Maßänderungen nicht "voll ausnutzen". Aus meiner Sicht sollte doch zukunftsorientierend sehr großer Wert darauf gelegt werden, dass keine Beanstandungen hinsichtlich unüblicher Fugenbildungen innerhalb einer Design-Bodenbelagsebene entstehen.

Wie will ein Sachverständiger gegenüber dem zuständigen Gericht oder aber auch gegenüber den Beauftragten der beteiligten Parteien in einem Schiedsverfahren o. ä. glaubhaft überzeugen, mit welchen Fugenbreiten der Besteller "leben muss" und ab welchen Fugenbreiten ein gewährleistungsfähiger Anspruch gegenüber dem Verursacher besteht?

Interessant in diesem Leserbrief ist auch die Formulierung: "Maximale Maßhaltigkeit mit Mapei Ultrabond Eco V4 SP" Richtig ist, dass ein Klebstoffsystem mit einer sehr hohen Scherfestigkeit sich in besonderer Weise für elastische Bodenbeläge eignet, insbesondere auch für Design-Bodenbelagsplanken/-elemente.

Interessant ist weiterhin die Aussage: "Die im letzten Absatz beschriebenen Werte hinsichtlich der Schälfestigkeitsprüfungen sind schlichtweg falsch. Ein Wert von 130 N/mm ist eine absolut utopische Zahl. Dies würde ja bei einem 50 mm breiten Streifen einen Wert von 6.500 N betragen. Dieser Klebstoff müsste wohl erst noch erfunden werden."

Jedem Fachmann, insbesondere jedem Sachverständigen sollte bekannt sein, dass der Schälwiderstandswert von 130 N/mm sich jeweils nur auf 50 mm breite Bodenbelagstreifen bezieht. Im Rahmen der hier in Rede stehenden Schulungsveranstaltungen werden immer nur die 50 mm breiten Probestreifen im Rahmen der Schälwiderstandsprüfung "gezogen". Wenn sich in diesem Fall ein Schreibfehler eingeschlichen hat und/oder der Redakteur bei der Mapei-Designtour in Hannover anwesend war und nur den Wert von 130 N/mm gesehen oder gehört hat, dann ist es doch selbstverständlich, dass sich die 130 N auf 50 mm breite Bodenbelagstreifen beziehen, die ja deutlich sichtbar waren und auch im Beisein der Teilnehmer überprüft, also gezogen worden sind. Der Leserbriefverfasser hat doch selbst bestätigt, dass in diesem Fall eine Schälfestigkeit von 2,6 N/mm an 50 mm breiten Bodenbelagstreifen ermittelt worden ist, obwohl nur 1,0 N/mm als Anforderungsprofil in Fachkreisen bekannt ist.

Niemand von den Referenten hat im Rahmen dieser Schulungsveranstaltungen (= Mapei Designtour) irgendwann einmal behauptet, dass durch den Klebstoff "Mapei Ultrabond Eco V4 SP" grundsätzlich eine fugenlose Design-Bodenbelagebene garantiert/gewährleistet werden kann. Klebstoffe dieser oder ähnlicher Art mit einer sehr hohen Scherfestigkeit und Schälfestigkeit tragen grundsätzlich dazu bei, die in der Werknorm der DIN EN 649 zulässigen Toleranzen zu minimieren.

Die vorgenannte Thematik hinsichtlich der Verlegung/Klebung von Design-Bodenbelägen wird überzeugend von Dr. Udo Windhövel in "FussbodenTechnik 5/2010" beschrieben. Die nachfolgenden Ausführungen sind bezüglich der hier in Rede stehenden Thematik in die Gesamtbeurteilung einzubeziehen: Zur wirkungsvollen Minderung von Maßänderungen von Bodenbelägen mit den Folgen "Fugenbildungen" und/oder "Nahtkantenerhöhungen" sind Klebstoffe mit sehr hoher Scherfestigkeit notwendig. Zur Ermittlung dieser Scherfestigkeit von Bodenbelagklebstoffen stehen drei Prüfnormen zur Verfügung:

- DIN EN 14 293 (frühere Bezeichnung DIN 281) Klebstoffe für das Kleben von Parkett auf einen Untergrund - Prüfverfahren und Mindestanforderungen,
- DIN EN 1373 Klebstoffe - Prüfverfahren für Klebstoffe für Boden- und Wandbeläge - Scherversuch,
- DIN EN 1902 Klebstoffe - Prüfverfahren für Klebstoffe für Boden- und Wandbeläge - Zeitstand-Scherversuch.

Für klebetechnisch anspruchsvolle Bodenbeläge wie Designbeläge müssen die Scherfestigkeiten der Klebung über 1 N/mm betragen. Bei dieser vorgenannten Festigkeit setzt jeder cm der Klebung einer Scherbelastung (wenn der Belag schrumpfen oder wachsen sollte) die Gewichtskraft von ca. 10 kg entgegen.

Siegfried Heuer - Sachverständiger ISH-Institut



Grotjohann: Designbeläge in Krankenhäusern ungeeignet



Antwort auf die Stellungnahme von Siegfried Heuer zu seinem Leserbrief in der Fussbodentechnik, Ausgabe 4/2010 zum Thema Mapei-Designtour

Bei der Aussage: "Wann eine Fuge beanstandet wird, bestimmt allein der Endverbraucher" handelt es sich um eine sinnbildliche Aussage, welche wohl nahezu jeder Leser der FussbodenTechnik verstehen konnte. Dieser Satz soll nur darauf hinweisen, dass außerhalb jeglicher technischer Anforderungen und Normenvorgaben eine Beanstandung dann vorliegt, wenn der Endverbraucher eine Designbelagsebene beanstandet.

Dies hat nichts damit zu tun, ob die Beanstandung technisch gerechtfertigt oder ungerechtfertigt ist. In meinem Leserbrief zur Mapei-Designtour in der FussbodenTechnik Ausgabe 4/2010 habe ich auf zwei markante Fehlinformationen hingewiesen:

1. Es existiert keine Norm, welche zulässige Fugenbreiten bei Designbelägen regelt. Dies hat der Sachverständige Heuer - wenn auch etwas ausschweifend und indirekt - in seiner Stellungnahme zu meinem Leserbrief bestätigt.

2. Die technischen Schälzugwerte im Fachartikel zur Mapei-Designtour sind falsch.

Auch dies hat der Sachverständige Heuer in seiner Stellungnahme zu meinem Leserbrief bestätigt, egal ob es sich hierbei um eine Anhäufung von Schreibfehlern oder eine falsche Berechnung handelt. Insofern gehe ich davon aus, dass meine Einwände zum Fachartikel Mapei-Designtour zur Kenntnis genommen und für die Leserschaft und Besucher der Mapei-Designtour korrigiert wurden.

Zu den weiteren, ausschweifenden und am Thema vorbeigehenden Ausführungen des Herrn Heuer möchte ich an dieser Stelle nur kurz wie folgt Stellung nehmen:

1. Bei Designbelägen handelt es sich um Bodenbeläge, welche aus kleinformatigen Platten und Planken bestehen. Wer diese Art von Bodenbelägen gezielt in Flächenbereichen einsetzt, in welchen regelmäßig Flächendesinfektionsmittel zum Einsatz kommen, dem kann nicht geholfen werden.

2. Gegen Fugenreklamationen bei Designbelägen kann über Format, Farbe und Design sehr viel geregelt werden, insbesondere jedoch über Kundenberatung und Kundenaufklärung. Selbstverständlich kann der Klebstoff "Mapei Ultrabond Eco V4 SP" Fugen in Designbelägen reduzieren (gegenüber einem weicheren Haftklebstoff), jedoch nicht verhindern. Es ist wichtig, dass dies die Bodenleger wissen, zur Kenntnis nehmen und bei der Kundenberatung berücksichtigen.

Designbeläge sind prädestiniert für die Bereiche Ladenbau, Kaufhäuser, Wohnbereich etc. Sie gehören nicht in industriell genutzte Bereiche (Montage, Fertigung etc.), in Flächenbereiche, welche mit Flurförderfahrzeugen regelmäßig befahren werden, und zum Beispiel auch nicht in Flächenbereiche, welche regelmäßig mit Flächendesinfektionsmittel behandelt werden.

iff-Institut für Fußbodenbau - Torsten Grotjohann



Ernst Diekmann: "Die wichtigsten Normen für die Designbelagsverlegung fehlen"



Nach meiner Ansicht ist die Stellungnahme von Siegfried Heuer wenig hilfreich, um dem Fußboden-Fachmann Sicherheit und Wissen zu vermitteln.

In der Überschrift wird eine hohe Scherfestigkeit erwähnt und im weiteren Text ist die Rede von Schälfestigkeitswerten. Dieses sind grundsätzlich unterschiedliche Themen. Eine hohe Schälfestigkeit garantiert in keinem Fall, dass ein PVC-Belag nicht schrumpft. Hier spielen die eingesetzten Rohstoffe in dem Klebstoff eine wichtige Rolle. Es gibt Rohstoffe, die begierig dem Belag Weichmacher entziehen und andere Produkte, die eine Weichmacherwanderung in Grenzen halten.

Die wichtige Prüfnorm DINEN 1903 "Maßänderung nach beschleunigter Alterung" führt Siegfried Heuer leider gar nicht auf. Die Prüfdauer beträgt mindestens 35 Tage, davon 26 Tage bei +50 C, Prüfung nach DIN EN 1903 (die Prüfung sollte auf die Praxis bezogen ohne Vortemperung durchgeführt werden).

Bei Messungen nach dieser Norm stellt jeder Fachmann fest, dass unverklebte PVC-Designbeläge in der Regel weniger schrumpfen als verklebte PVC-Beläge. Grundsätzlich sind Weichmacherwanderungen vom Belag zum Klebstoff nicht auszuschließen, man kann sie nur minimieren.

Bei PVC-Belägen hat man es grundsätzlich mit mehreren Faktoren zu tun, die zu Schrumpfungen führen können. Weiche Haftklebstoffe, Rollkleber oder Sprühkleber (ganz gleich, wie man das Produkt bezeichnet) können bei Wärmebelastung die eingefrorenen Spannungen im Belag (so genannter Memory-Effekt) nicht abfangen.

Das Thema "Volumenverlust" (Schrumpfung durch Weichmacherwanderung vom Belag in den Klebstoff) muss ebenfalls berücksichtigt werden.

Geprüft werden muss: Welche Kräfte/ Maßänderungen sitzen in den Belägen?

Hier ist die Belags-Norm:
- DIN EN 434 anwendbar, 6 Std. Wärmelagerung +80 C, 24 Std. Abkühlung
- DIN EN 14565, Anhang C, Wärmeausdehnung bei + 50 C, in der Wärme gemessen

Außerdem die Belagsprüfung des unverklebten Belages nach DIN EN 1903, Maßänderung nach beschleunigter Alterung, Prüfdauer mindestens 35 Tage, davon 26 Tage bei +50 C. Diese Prüfung hat sich nach unseren Erfahrungen als sehr wichtig herausgestellt. Hierbei zeigen bestimmte Beläge doch ganz andere Maßänderungen gegenüber der Prüfung DIN EN 434.

Nach der DIN EN 1903 wird dann unter gleichen Bedingungen der verklebte Belag gemessen. Hier zeigt sich eindeutig, dass verklebte elastische Beläge in der Regel mehr schrumpfen als unverklebte Beläge.

Nach meiner Ansicht ist es zwischenzeitlich als schizophren anzusehen, wenn einerseits hoch scherfeste Klebstoffe gefordert werden und man auf der anderen Seite in Fachzeitschriften auch von Seiten der Belags- und Klebstoff-Industrie immer mehr liest, dass Designbeläge nur noch fixiert oder mit einer Rutschbremse bzw. einem Sprühklebstoff arretiert werden können.

Dazu benötigt man einen PVC-Belag, der nach den vorgegebenen Normen keine Maßänderungen aufweist. Derartige Beläge müssen erst noch entwickelt werden oder man folgt den Anweisungen der Belagsindustrie, in dem man sagt, dass Haftklebstoffe in wärmebelasteten Bereichen nicht eingesetzt werden sollen. Dieses heißt im Klartext: Keine Fenster, keine Sonne - also gedacht für das berühmte Rathaus von Schilda.

Ernst Dieckmann - Wulff GmbH u. Co. KG
aus FussbodenTechnik 04/10 (Marketing)