Who is Who im Sachverständigenwesen
Hans-Gert Gieseler
Barlachstraße 42
14656 Brieselang
Tel.: 03 32 32 / 365 21
Fax.: 03 32 32 / 3 65 21
Mobil: 01 71 / 8 60 65 64
E-Mail: gieseler-brieselang@t-online.de
BestellungVon der Industrie- und Handelskammer Potsdam öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Industriefußböden.
Beruflicher Werdegang-1978-1981 Berufsausbildung zum Baufacharbeiter mit Abitur
-1981-1984 Facharbeitertätigkeit auf diversen Baustellen, Wehrdienst
-1984-1989 Hochschulstudium Fachrichtung Straßenbau mit Abschluss Dipl.- Ing. (TU)
-1989-1990 Planungstätigkeit und Bauüberwachung in einem Ingenieurbüro
-1990-1992 Bauleiter in der Industriefußbodenbranche
-seit 1992 Niederlassungsleiter in der Industriefußbodenbranche
-seit 1999 Sachverständigentätigkeit
-seit 2007 von der IHK Potsdam als Sachverständiger für Industriefußböden bestellt
Tätigkeitsspektrum-Spezialgebiete: Beton- und Stahlbetonbodenplatten, Stahlfaserbetonböden, Straßenbetonflächen, Estriche, Industrieestriche
-Bundesweite Gutachtertätigkeit für Gerichte, gewerbliche Auftraggeber und Privatpersonen
-Schiedsgutachten
-fachtechnische Beratung von Behörden, Planern, Bauherren und Baufirmen
-baubegleitende Qualitätssicherung
PraxisbeispielGemäß Ausschreibung wurde im Rahmen von Umbaumaßnahmen in einer Werkstatt für behinderte Menschen ein neuer Fußboden in Form von 9 cm Wärmedämmung, Abdeckfolie und 5 cm Zementestrich ZE 20 mit Epoxidharzanstrich hergestellt. In der Werkstatt werden Montagetätigkeiten an Tischen ausgeführt und der Materialtransport erfolgt auf Paletten bzw. Gitterboxen mittels Gabelhubwagen. Da bereits nach kurzer Nutzung Oberflächenschäden auftraten, kam es zum Beweisverfahren.
Beim Ortstermin zeigte sich, dass in Bereichen mit mechanischer Beanspruchung die Epoxidharzversiegelung abgenutzt und der Estrich an der Oberfläche stark beschädigt war. Bindemittel und Zuschlagteile des Estrichs waren bereits so weit abgetragen, dass gröbere Zuschlagkörner frei lagen und herausbrachen. Die Abtragungen reichten schon bis in eine Tiefe von 5 mm. Schadensursache war die nicht ausreichende Verschleißfestigkeit der Fußbodenoberfläche gegenüber den auftretenden schleifenden und rollenden Beanspruchungen. Der Estrich war als Fußboden für den vorhandenen Verwendungszweck nicht geeignet - ein klassischer Planungsfehler lag vor. Eine Reparatur war nicht möglich. Es blieb nur der Abbruch und Ersatz durch einen Industrieestrich mit Hartstoffoberfläche. Die ausführende Firma traf jedoch eine Mitschuld, da sie keine Bedenken anmeldete, obwohl die spätere Nutzung bekannt war.
BrancheneinschätzungIndustriefußböden werden von Planern und Generalunternehmern oft recht stiefmütterlich behandelt. Falls diese Böden überhaupt bei der Planung berücksichtigt werden, erfolgt das häufig sehr unpräzise. Dass ein funktionierender Industrieboden für den Bauherren von maßgeblicher Bedeutung für die Nutzungsfähigkeit seines Bauwerkes ist, wird oft unterschätzt. Das führt im Ergebnis häufig zu Schäden, Nutzungseinschränkungen, Gerichtsprozessen und aufwendigen Sanierungen.
Damit verbundener Ärger und Kosten wären vermeidbar, wenn Planer und Baufirmen bereits bei der Vorbereitung und bei der Ausführung einer Baumaßnahme auf die Fachkenntnisse der entsprechenden Experten zurückgreifen würden. Die dabei anfallenden Kosten sind verschwindend gering gegenüber dem Fall, dass der Sachverständige im Nachhinein Schäden begutachten und Sanierungsvorschläge unterbreiten muss.
Oft ist es so, dass der Fußboden fast als letztes Gewerk ausgeführt wird und das zur Verfügung stehende Budget schon weitgehend verbraucht ist. Somit sucht man sich dann einen möglichst billigen Nachunternehmer. Deren gibt es viele, die oft mit unqualifiziertem Personal und dünner Kapitaldecke ausschließlich in Lohnarbeit Industrieböden einbauen. Etliche dieser Firmen stellen nach kurzer Zeit ihre Geschäftstätigkeit ein bzw. gehen in die Insolvenz und erscheinen wenig später unter neuem Namen wieder am Markt.
Trotz hoher Bautätigkeit im Industrie- und Gewerbebau hält der Preisverfall im Industriefußbodenbau immer noch an. Die Auftraggeber sind trotzdem gut beraten, auf renommierte Fachfirmen zurückzugreifen, die langjährig am Markt agieren und dafür bekannt sind, Ihre Gewährleistungsverpflichtungen jederzeit zu erfüllen.
Ein weiterer Grund für steigende Schadensfälle im Industriefußbodenbau ist in den neuen Zementsorten und Betonzusatzmitteln zu sehen, deren Einsatz zu nicht vorhersehbaren Problemen führen kann. Auf diesem Gebiet besteht noch viel Forschungsbedarf. Für entsprechende Schadensfälle wurde schon viel Lehrgeld gezahlt und die Fachbetriebe sollten - wenn möglich - auf bewährte Produkte und Rezepturen zurückgreifen.
Leider werden von Gerichten bei Verfahren, wo es ausschließlich um eine Fußbodenproblematik geht, oft ortsansässige Allround-Sachverständige für Schäden an Gebäuden beauftragt. Dabei kommen teilweise fachlich unqualifizierte Gutachten zu Stande, die eine erneute Begutachtung erfordern und zu Prozessverzögerungen bzw. zu Fehleinschätzungen des Gerichte führen können. Es wäre wünschenswert, wenn die Gerichte hier mehr Wert auf detaillierte Fachkenntnis legen, zumal in alle Regionen Deutschlands ausgewiesene Experten zur Verfügung stehen.
aus
FussbodenTechnik 06/12
(Personalien)