Who is Who im Sachverständigenwesen

Michael Harsch


ISR Gutachterinstitut Michael Harsch
Bärenseestr. 16
70569 Stuttgart
Mobil: 01 62 / 7 88 06 67
Tel.: 07 11 / 50 42 62 75
Fax: 07 11 / 50 42 62 74
Internet: www.gutachterinstitut.com
E-Mail: info@gutachterinstitut.com


Beruflicher Werdegang

-1997 Ausbildung und Abschluss zum Raumausstatter
-1999 Abschluss zum Raumausstattermeister
-2000 Abschluss zum Betriebswirt des Handwerks und Übernahme des väterlichen Raumausstatterbetriebes
-2011 Abschluss zum Parkettlegermeister
-2002 Abschluss zum Sattlermeister
-2006 Abschluss zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Raumausstatterhandwerk
-mehrjährige bundesweite Gutachtenabwicklungen im Bereich Raumausstattung, Bau-, Parkett- u. Fußbodentechnik bis 2009
-2010 Inhaber und Geschäftsführer nach Geschäftsübernahme eines renommierten Gutachterinstituts in Koblenz
-2012 Gründung/ Eröffnung des ISR-Gutachterinstitut
-2012 Verbandsprüfung und Zertifizierung zum Bau-/ Sachverständigen für Schäden an und in Gebäuden, Raumausstattung, Parkett- und Fußbodentechnik
-2013 Abschlussprüfung zum Sachverständigen/ Personenzertifizierung nach DIN ISO EN/IEC 17024 für Schäden an Gebäuden; Raumausstattung, Parkett und Fußbodentechnik.

Praxisbeispiel

In einem 100 Jahre alten Wohngebäude im Stuttgarter Raum wurden im Zuge von Kernsanierungs- und weiterführenden Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Dazu zählten auch Arbeiten an der Fußbodenkonstruktion auf den zu belassenen alten Holzbalken. Die Arbeiten umfassten die Verlegung mit Bodenverlegeplatten, das Ausgleichen des Höhenniveaus und das Verlegen eines hochwertigen Laminatbodens.

Unmittelbar nach Fertigstellung und anschließender Vorabbesichtigung durch die Eigentümer erfolgten erste Mängelrügen beim Bauträger: Es gab starke Schwingungen und massive Knarrgeräusche in der gesamten Fläche, Quietschgeräusche (Metall/ Holz) und starke Höhendifferenzen in der Raumebene.

Nach diversen Nacherfüllungsversuchen konnten die Auftragnehmer der Fußbodenarbeiten die gerügten Schwingungen weder beseitigen, noch mindern. Die Auftragnehmer waren der Meinung: "Die Arbeiten entsprechen den anerkannten Regeln des Fachs und die Schwingungen seien, bedingt durch die Gegebenheiten der Holzbalken, üblich."
Daraufhin wurde der Sachverständige vom Eigentümer eingeschaltet.

Verarbeitet wurden 22 mm-Verlegeplatten (OSB) in Nut-Federverbindung, die auf die vorhandene Holzbalkenkonstruktion - zumindest teilweise verschraubt/ nicht verleimt - verlegt wurden. Schallmindernde Dämmungen oder Zwischenlagen wurden nicht ausgeführt. Verschraubt wurde nach Gefühl, also nicht in die Balken, sondern vorwiegend in die Hohlräume. Die verwendeten Schrauben entsprachen nicht den Mindestansprüchen bezüglich Material, Länge und Gewinde.

In Teilbereichen wurden Verlegeplattenreste eingeflickt (frei schwimmend zwischen den Balken) und mit mutigen Unterkonstruktionen unterfüttert. Diese Aufbauversuche wurden in die lose Schüttung eingefügt, ohne eine tragende Konstruktion erhalten zu können. Die Hohlräume wurden mit PU-Schaum ausgefüllt.

Die Nut-Federverbindungen wurden darüber hinaus ohne Rücksichtnahme auf die Positionierung auf den Balken vorgenommen und von Anfang bis Ende durchverlegt. Von Ausgleichs- und Nivelliermaßnahmen wurde gänzlich verzichtet. Die Höhendifferenz zwischen den Raumseiten erreichten bis zu 48 mm. Die Zwischenräume der Balken wurden mit Müll und Bauschutt aufgefüllt und mit OSB-Platten abgedeckt.

Auf Grund der vorgefundenen Sachverhalte blieb nichts anderes, als der vollständige Rückbau der gesamten Fußbodenkonstruktion. Die Parteien mussten sich auch über etwaige Rückbau- und Ausbaumaßnahmen der aufgestellten freistehenden Küche und aller Möbel einigen.

Nicht immer stehen Schadenursachen im Zusammenhang mit nicht eingehaltenen Prüf-, Sorgfalts- und Hinweispflichten der Verleger. Zentral ist allerdings die Pflicht des bodenverlegenden Handwerks, die Unterkonstruktion auf Belegreife zu überprüfen und gegebenenfalls Bedenken anzumelden.

Brancheneinschätzung

Man kann beobachten, dass Systeme und Baustoffe sich immer weiter entwickeln und komplexer werden. Diese Entwicklung geht einher mit der fehlenden Eignung und mangelnden Qualifikation von Handwerkern, so dass in der Folge Probleme bei der Produktauswahl und Materialverarbeitung entstehen. Dies führt unweigerlich zu einem erhöhten Aufkommen von Mängelrügen.

Es fehlt meiner Meinung nach massiv an Aufklärung und Wissenstransfer von den Produzenten gegenüber den Verarbeitern. Es müsste viel stärker über materialspezifische Eigenschaften und Verarbeitungsdetails informiert werden, um Fehler im Vorwege ausschließen zu können.
aus FussbodenTechnik 03/13 (Personalien)