Who is Who im Sachverständigenwesen

Martina Schott


Bahnhofstr. 36
85241 Hebertshausen
Tel.: 0 81 31 / 18 20
Fax: 0 81 31 / 1 44 94
Mobil: 01 71 / 8 25 27 10
E-Mail: info@raumausstattung-schott.de
www.raumausstattung-schott.de

Bestellung
Von der Handwerkskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe.

Beruflicher Werdegang
- 1986-1989 Ausbildung zur technischen Zeichnerin Fachrichtung Maschinenbau mit Abschluss Facharbeiterbrief
- 1990-1993 Ausbildung zur Raumausstatterin mit Abschluss Gesellenbrief
- 1998-1999 Raumausstatter-Schule in Bad Saulgau
- 2002 Parkettleger-Meisterschule in Frankfurt
- seit 2010 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Aktuelles Tätigkeitsspektrum
- Sachverständige für Gerichts- und Privatgutachten sowie öffentliche Auftraggeber
- Mitglied des Gesellenprüfungsausschusses
- Referentin der österreichischen Auszubildenden

Praxisbeispiel
In einem Einfamilienhaus-Neubau wurde Mitte 2008 ein Zementestrich CT-C25-F4 mit einer Nenndicke von 65 mm auf Fußbodenheizung eingebaut. Auf diesem Estrich sollte ein massiver mehrschichtiger Bambusboden (alle Schichten aus Bambus) im Fischgrätmuster mit Randfries verklebt werden.
Im Oktober 2008 führte der Parkettleger an diesem Estrich die üblichen Prüfungen durch: Oberflächenfestigkeit durch Gitterritzprobe, Ebenheit, Rissfreiheit und Feuchtemessung. Die Ergebnisse hielt er in einem Prüfprotokoll fest. Aus diesem Feuchtigkeitsmessprotokoll geht hervor, dass er in 65 mm Tiefe gemessen hat und anfangs einen Wert von 2,8 CM-% ermittelte. Der Parkettleger meldete beim Generalunternehmer mündlich Bedenken an und lehnte die Verlegung des Bambusbodens zu diesem Zeitpunkt wegen zu hoher Restfeuchte ab.

Eine erneute Messung der Feuchtigkeit nach weiteren 17 Tagen - ebenfalls in einer Tiefe von 65 mm gemessen - ergab einen Wert von 1,7 CM-% Restfeuchte. Daraufhin verklebte der Parkettleger im Wohn- und Esszimmer im Erdgeschoss sowie in allen Schlafräumen und Fluren im 1. Obergeschoss den rohen Parkettstab mit einem Hybrid-Klebstoff. Der Bambusboden wurde anschließend geschliffen und mit einem wasserbasierendem Lacksystem versiegelt. Nach vollständiger Aushärtung des Lackes erfolgte die Montage der Sockelleisten und das Haus wurde durch den Bauherrn bezogen.

Weitere 4 bis 5 Monate später reklamierte der Bauherr beim Generalunternehmer Schüsselungen und Hohlstellen auf der gesamten Fläche des Bambusparketts. Der Parkettleger überarbeitete die gesamte Parkettfläche, indem er die vorhandenen Hohlstellen teilweise durch Unterspritzen ausfüllte, teilweise durch Rückbau vereinzelter Stäbe und deren Neueinbau. Danach wurde das Parkett erneut abgeschliffen und wieder versiegelt.

Nach einiger Zeit reklamierte der Bauherr erneut Schüsselungen, die diesmal nicht so stark ausgeprägt waren. Auch Hohlstellen kamen erneut hinzu. Daraufhin veranlasste der Generalunternehmer eine genaue Untersuchung der möglichen Ursache. Dafür wurde die gesamte Konstruktion des Fußbodenaufbaues bis hin zur Rohbetondecke geöffnet.

Die Konstruktion bestand aus folgendem Aufbau:

- mehrschichtiger Bambusboden
- Parkettklebstoff
- zementäre Spachtelung
- Zementestrich
- Faltbahn mit Dämmung zur Aufnahme der Fußbodenheizung und
- Dämmung zur Rohbetondecke.

Die Öffnung der Fußbodenkonstruktion ergab, dass die tatsächliche Nenndicke des Estrichs 85 mm betrug. Die Rohrüberdeckung des Estrichs wurde mit 65 mm festgestellt. Aus dem unteren Drittel des Zementestrichs wurde daraufhin Estrichmaterial entnommen und eine fachgerechte CM-Messung durchgeführt. Das Ergebnis war eine Restfeuchtigkeit von 2,1 CM-%.

Der Parkettleger hatte den Estrich also nicht bis zur Dämmung geöffnet, um eine CM-Messung vorzunehmen, sondern nur bis zur angegebenen Nenndicke, die ihm vom Estrichleger genannt worden war. Der Schaden hätte vermieden werden können, wenn der Parkettleger seinen Prüfpflichten sorgfältig nachgekommen wäre und er den Estrich bis zur Dämmung geöffnet hätte.

Brancheneinschätzung
Leider wird von vielen Parkett- und Bodenlegern immer noch zu wenig Augenmerk auf die Prüfung des Untergrundes gelegt. Viele Schäden könnten vermieden werden, wenn gerade Feuchtigkeit, Oberflächenfestigkeit und Ebenheit gewissenhaft geprüft würden.

Bei manchen Fällen stelle ich immer wieder fest, dass durch den Wegfall der Meisterpflicht, gerade in Verbindung mit Untergrundprüfungen und fachlich richtigen Bewertungen, das Grundwissen für unser Gewerk fehlt. Alleine durch die Empfehlungen und Anleitungen sowie Datenblätter von Herstellern kann dieses Wissen nicht aufgewogen werden.
aus FussbodenTechnik 03/14 (Personalien)