TKB
Klebstoffhersteller kritisieren Gutachten
Sind reine Normen für Verlegewerkstoffe und Bodenbeläge ausreichend für eine Beurteilung von Schäden bei Fußbodenkonstruktionen? Die in der TKB vertretenen Klebstoffhersteller meinen: Nein! Normative Anforderungswerte, wie beispielsweise die Schälfestigkeit für Klebstoffe nach DIN EN 14259 bei Prüfung gemäß DIN EN 1372, würden von Sachverständigen öfter als Grundlage eines Gutachtens verwendet. Mindestanforderungen an Klebstoffe seien aber ungeeignet, um auch die Anforderungen an verlegte Bodenbeläge fachlich einzuordnen, sagen die Hersteller. Solche Mindestwerte würden nämlich unter Laborbedingungen ermittelt und seien auf reale Baustellenverhältnisse nicht übertragbar. Deshalb müsse ein Sachverständiger aufgrund seiner Kenntnis und Erfahrung urteilen. Statt einer simplen Normprüfung habe er die tatsächlichen Bedingungen, wie den Untergrund, das Raumklima, die handwerkliche Ausführung der Verlegung, die eingesetzten Produkte und die vorgesehene Nutzung, ins Kalkül zu ziehen.
aus
Parkett Magazin 03/14
(Wirtschaft)