Eurobaustoff
Jungunternehmer fordern Änderung des Insolvenzrechts
Bis Mitte 2014 gab es 20 aktuelle Insolvenzfälle in den Reihen der Eurobaustoff. Die Baustoffhändler sind unzufrieden mit dem bestehenden Insolvenzrecht. "Wie viele Existenzen werden noch auf der Grundlage des bestehenden Rechts geopfert, bevor es geändert wird?", klagte ein Vertreter der Jungunternehmer. Nur über politische Einflussnahme könne an der Schraube gedreht werden. Lobbyarbeit sei gefragt.
"Eurobaustoff muss im Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel mit einem ständigen Sitz vertreten sein", forderten deshalb die Jungunternehmer. Um Mitgliedschaft im BDB warb auch dessen Hauptgeschäftsführer Michael Hölker: "Wir haben das Thema Insolvenzanfechtung aufgegriffen und in den Koalitionsvertrag gebracht. Dort wurde es leider zwischenzeitlich herausgestrichen, dann aber wieder eingefügt. Mit der Hilfe großer Kooperationen und übergeordneter Verbände können wir dafür kämpfen, dass Fachhändler nicht ohnmächtig auf die Forderungen vom Amtsgericht bestellter Insolvenzverwalter reagieren müssen."
In einer Insolvenzanfechtung kann ein Insolvenzverwalter versuchen, Vermögensverschiebungen des Schuldners, die vor dem Insolvenzantrag getätigt wurden, wieder rückgängig zu machen. Darunter fällt etwa die Übertragung von Vermögenswerten auf die Ehefrau oder andere Verwandte. Tatsächlich sind Änderungen im Insolvenzgericht gerade in Kraft getreten. Jedoch nicht für Betriebe, sondern für Privatinsolvenzen. Hier gibt das Gesetz seit 1. Juli 2014 die neue Möglichkeit einer Restschuldbefreiung schon nach drei Jahren, wenn der Schuldner 35 % seiner Schulden sowie die gesamten Verfahrenskosten beglichen hat.
aus
Parkett im Holzhandel 05/14
(Wirtschaft)