GB Machines: Neue Unterfahrschutzrichtlinie tritt zum 1. November in Kraft
Mixman bietet bereits deutliches Plus an Sicherheit
Die neue EU-Richtlinie UN ECE R58 (Unterfahrschutzrichtlinie) betrifft ab dem 1. November 2014 bis auf wenige Ausnahmen alle Anhänger. Darunter fallen spätestens dann auch die Anhänger-Estrichmaschinen aller Hersteller, die im EU-Raum zugelassen und in den Verkehr gebracht werden.
Mit diesem Unterfahrschutz sollen Unfallfolgen bei Auffahrunfällen gemindert werden. Die UN ECE R58 sieht genau vor, welchen Belastungen dieser Unterfahrschutz standhalten muss, für den Fall, dass ein dahinter kommendes Fahrzeug auffährt. Bei einem Estrichförderer macht diese neue Regelung durchaus Sinn, da bei allen bekannten Herstellern der Mischkessel schmaler ist als die Achse und das Chassis des Estrichförderers.
GB Machines hat sich frühzeitig mit dieser neuen Sicherheitsvorschrift auseinandergesetzt und erfüllt die EU-Vorschriften bereits seit Anfang Juli. Ab diesem Zeitpunkt werden alle neu hergestellten Estrichförderer von GB Machines mit dem neuen Unterfahrschutz ausgerüstet.
In Schloß Holte hat man sich darüber Gedanken gemacht, wie man diesen Unterfahrschutz auch im täglichen Baustelleneinsatz benutzen kann. Baustellen haben meist die üblichen Unebenheiten, sodass die Estrichmaschinen am Verarbeitungsort (Sandhaufen) oftmals ausgerichtet werden müssen. GB Machines hat daher einen Unterfahrschutz entwickelt, mit dem man gleichzeitig auf der Baustelle den Estrichförderer hinten am Kessel abstützen kann, sodass der Mixman jederzeit sicher auf seinen "Füßen" steht.
Dieser doppelte Nutzen wurde vom TÜV geprüft und freigegeben sowie in die Typengenehmigung des Mixman bei der EU-Zulassung aufgenommen. Unterfahrschutz und die sichere Abstützung der Maschine auf der Baustelle, so machen EU-Richtlinien Sinn.
aus
FussbodenTechnik 05/14
(Sortiment)