TKB-Branchengespräch, Düsseldorf
Qualitätseinstufungen von Spachtelmassen vorgeschlagen
Beim diesjährigen Branchengespräch der Technischen Kommission Bauklebstoffe (TKB) trafen sich Vertreter der Verlegewerkstoffindustrie mit Vertretern der Handwerksverbände in Düsseldorf zum offenen Gedankenaustausch. Unter der Leitung des TKB-Vorsitzenden Dr. Frank Gahlmann (Stauf) diskutierte die Runde unter anderem über mehrschichtig modulare Bodenbeläge, die Entwicklung des Parkettmarktes, Geruchsprüfungen von Bauprodukten, eine mögliche Überarbeitung des CM-Messprotokolls und abgestufte Anforderungen an die Planheit bei Spachtelarbeiten.
Abgestufte Anforderungen an die Ebenheit, Planheit und Glätte an die durch Spachtelarbeiten erzeugte Oberfläche einzuführen, ist gerade unter dem Aspekt empfindlicher Belagsoberflächen bei LVTs und anderen elastischen Belägen ein interessanter Vorschlag. Diesen könnte man Rechnung tragen, indem man das Rakeln der Spachtelmassen vorschreibt, bei größeren Schichtdicken zweischichtig einbaut oder eine besonders gut verlaufende und in minimaler Schichtdicke applizierbare Spachtelmasse als letzte Schicht aufträgt. Der Planer bzw. auch der Bauherr müsste sich vorab entscheiden, welche Anforderung der Belag an die Oberflächenglätte stellt.
Im Fall von manuellen Spachtelarbeiten gibt es immer wieder Kellenschläge an der Belagsoberfläche zu bemängeln. Solche optisch störenden Unebenheiten wären durch die genannten Maßnahmen weitgehend zu vermeiden. Bei Putzarbeiten ist es gängig, differenzierte Anforderungen an die Oberflächengüte zu stellen - und zwar in Form der Q-Klassen. Analoge Überlegungen sollen für Bodenspachtelarbeiten angestellt werden.
Ein weiteres Thema war die Überarbeitung des Messprotokolls für die CM-Messung. Hierbei will die TKB keinesfalls die Diskussion um den Ort der Probennahme wiederbeleben, sondern lediglich auf die planerischen Verpflichtungen hinweisen und Ergänzungen einbringen. So soll z.B. der Planer bzw. Bauherr exakte Angaben über den Estrich, die Zusatzmittel und vor allem den Belegreifwert bereitstellen. Hintergrund ist, dass der Auftragnehmer für Bodenbelagsarbeiten nicht erkennen kann, ob der vorliegende Estrich Zusatzstoffe aufweist und welche "Wundermittel" eingebaut wurden. Dies falle eindeutig in den Aufgabenbereich des Planers. Mithin kann er einen CM-Messwert bestimmen, aber nicht allein entscheiden, ob dieser bei dem vorliegenden Estrich die Belegreife bedeutet. Sobald der Vorschlag der TKB vorliegt, wird dieser an die Verbände weitergegeben.
Dr. Gahlmann berichtete außerdem über die Aktivitäten des Umweltbundesamtes zur Einführung einer Geruchsprüfung für Bauprodukte. Die Bundesanstalt für Materialprüfung ermittelt dabei in zwei Ringversuchen (2012 und 2014) die Leistungsfähigkeit der Analytiklabors, die künftig Geruchsprüfungen in der Regel parallel zur VOC-Emissionsprüfung durchführen sollen.
Die bisherigen Ergebnisse zeigen dabei erheblichen Optimierungsbedarf bei der Versuchsdurchführung in den Labors. Parallel analysiert die Fraunhofer Gesellschaft im Auftrag der VCI-Fachverbände die beschriebenen Prüfmethoden und optimiert das Verfahren. Auch hierbei zeigen sich stark schwankende Ergebnisse, die einen erheblichen notwendigen Aufwand aufzeigen, um das Verfahren aussagefähig zu machen.
aus
FussbodenTechnik 06/14
(Wirtschaft)