GD Holz
EuGH-Urteil gut für den Handel
Mit seiner Entscheidung vom 16. Oktober 2014 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass zusätzliche nationale Anforderungen wie das Ü-Zeichen für harmonisierte CE-Bauprodukte zu einer unzulässigen Marktzugangsbeschränkung führen. Er wertet das Vorgehen Deutschlands als Handelshemmnis und somit als Verstoß gegen EU-Recht. "Aus der Sicht des Holzhandels ist das Urteil zu begrüßen", so der GD Holz. Einheitliche Standards böten in gewisser Weise auch Verbraucherschutz und würden zudem die Kosten für die Produkte reduzieren, weil keine länderspezifischen Zulassungen mehr erforderlich sind.
Im Juni 2012 hatte die Europäische Kommission die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt, weil bei bestimmten harmonisierten CE-Bauprodukten zusätzliche nationale Anforderungen zu erfüllen sind. Damit diese Produkte in Deutschland verwendet werden können, müssen sie neben der CE-Kennzeichnung noch ein Ü-Zeichen tragen. Konkret ging es um folgende drei Produkte, für die es harmonisierte Normen gibt und für die das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBT) in seinen Bauregellisten weitere Kriterien vorsieht: Außentüren, Wärmedämmstoffe aus Mineralwolle mit zusätzlichen Brandschutzanforderungen und Rohrleitungs-Dichtungen mit zusätzlicher Funktionsprüfung.
Ein weiteres wichtiges Holzhandelsprodukt, wofür neben dem CE-Zeichen auch eine nationale bauaufsichtliche Zulassung vom DIBT als Brauchbarkeitsnachweis in Deutschland gefordert wird, sind Fußböden. "Welche Auswirkungen das Urteil auf die Fußbodenbeläge und auch auf andere harmonisierte Bauprodukte haben wird, ist hier im Moment schwer einzuschätzen", so der GD Holz.
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Parkett im Holzhandel 06/14
(Wirtschaft)