Who is Who im Sachverständigenwesen

Reinhard Graupner


Hasenweg 15 E
14552 Michendorf
Tel.: 03 32 05 / 2 20 96
Fax: 03 32 05 / 2 20 97
Internet: www.graupner-sachverstand.de
E-Mail: info@graupner-sachverstand.de


Bestellung

Von der HWK Potsdam öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Estricharbeiten sowie für Fliesen-, Platten und Mosaiklegerarbeiten. Bestellung 1994 HWK Halle/Saale; Bestellung ab 2001 HWK Potsdam.


Beruflicher Werdegang

-1967 Ausbildung zum Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
-1976 Ausbildung zum Bürokaufmann
-1978 - 1981 Studium BWL
-1983 bestandene Prüfung zum Meister im Fliesen-, Platten und Mosaiklegerhandwerk
-2001 bestandene Prüfung zum Meister im Estrichlegerhandwerk
-2001 Geschäftsführer Fliesen und Estrich GmbH, Mitglied im B.V.S. Sachverständige


Aktuelles Tätigkeitsspektrum


-Geschäftsführer Fliesen und Estrich GmbH
-Sachverständiger für Gerichtsgutachten
-Sachverständiger für Versicherungsgutachten
-beratender Sachverständiger bei öffentlichen Auftraggebern
-Sachverständiger für Privatgutachten

Praxisbeispiel

Im Verwaltungstrakt einer Bank sollten rund 600 m2 Bodenfläche erneuert werden. Als Oberbelag war eine Marmorfliese Carrara 61 x 30,5 x 1,5 cm vorgesehen. Im letzten Teilabschnitt von 160 m2 wurde nach dem Entfernen des alten textilen Oberbelags festgestellt, dass die Matrix des Zementestrichs zerstört war und somit nicht mehr als Verlegeuntergrund taugte.

Der Planer veranlasste ohne neuerliche Ausschreibung einen Flächenhohlboden F 181 mit der Stärke von 32 mm in der Nutzlastklasse 3 einzubauen. Das Rastermaß der Stützen betrug 60 x 60 cm, das Bodenelement aus einer Gips-Papierfaser-Mischung 120 x 60 cm. Bei einem gemeinsamen Ortstermin mit Planer, ausführender Fachfirma für den Flächenhohlboden und der Fliesenlegerfirma stellte sich folgendes Schadensbild dar: Im Bereich der Lauflinien war der Natursteinbelag über die gesamte Raumlänge von ungefähr 8 m an verschiedenen Stellen längs gerissen. Der Rissverlauf war ziemlich gerade. Weiterhin hatten sich quer zu dem Rissverlauf weitere Risse aufgetan. Diese zeichneten sich in einem Winkel von fast 90° ab. Die Risse klafften im oberen Bereich auf. Hieraus konnte abgeleitet werden, dass an der Oberfläche des Natursteins Zugkräfte gewirkt hatten.

In einem rund 2 m breiten Flur im hinteren Bereich zeigten sich quer zum Flur alle 60 cm Risse. Hieraus konnte geschlossen werden, dass die Rissbildung sich genau im Rastermaß der Stützelemente des Flächenhohlbodens gebildet haben. Mit einer Messlatte konnte weiterhin festgestellt werden, dass sich in der Mitte der entstandenen Felder von 60 x 60 cm der Boden abgesenkt hatte.

Nach Aufnehmen einer Natursteinplatte wurde dem Sachverständigen bestätigt, dass der Rissverlauf direkt unter den Stoßkanten der Bodenkonstruktion verlief. Vom Sachverständigen wurde weiterhin festgestellt, dass das Natursteinmaterial nur 10 anstatt geplanter 15 mm dick war.

Nach Zusammenfassen aller Fakten bleibt festzustellen, dass die Bodenkonstruktion laut Hersteller eine Durchbiegung von 2 mm haben darf. Ein Naturstein mit 15 mm Dicke bricht aber schon bei einer Durchbiegung von 0,92 mm. Dies hat zur Folge, dass der Naturstein den Belastungen nicht standhalten konnte.

Die Bodenkonstruktion hätte mit einer zweiten Lage von 18 mm Dicke geklebt oder geschraubt werden müssen, um das Durchbiegen der 32 mm dicken Bodenelemente zu reduzieren. So wäre eine Durchbiegung von nur noch 0,8 mm erfolgt.

In diesem Fall liegt eindeutig ein planerischer Fehler vor, der darauf zurückzuführen ist, dass die zur Verfügung stehende Höhe mit den Fixpunkten der Oberkante des fertigen Fußbodens nicht kompatibel war.

Brancheneinschätzung

Der Zementestrich wird immer mehr zum gestalterischen Element. In Ladenlokalen, Arztpraxen und modernen Wohneinheiten kommt es immer häufiger vor, dass der Zementestrich als Nutzestrich eingesetzt wird. Er wird als Sichtestrich gewachst oder imprägniert oder als eingefärbter Nutzestrich eingebaut. Auch eine Bodenbeschichtung mit Kunstharz kommt als gestalterische Element zum Einsatz. Dies bedingt eine erhöhte Ebenheitstoleranz gemäß DIN 18202, Tab. 3.

Auch bei der Verlegung von keramischen Belägen werden neue Anforderungen an den Estrich gestellt. Bei Plattengrößen von 50 x 100 cm oder sogar 100 x 100 cm muss ein Verlegeuntergrund so gestaltet sein, dass Unebenheiten sich nicht auf die Größe des Plattenmaterials auswirken. Hier sollten Architekten und Planer möglichst frühzeitig ihren Fokus auf veränderte Anforderungen legen.
aus FussbodenTechnik 01/15 (Personalien)