Who is Who im Sachverständigenwesen
Karl-Heinz Hess
Lessingstraße 8
63165 Mühlheim
Tel.: 0 69 / 94 59 35 11
Fax: 0 69 / 94 59 35 46
Mobil: 01 76 / 10 09 18 21
Hess@parkettgutachter-rhein-main.de
www.parkettgutachter-rhein-main.deBestellung
Von der Handwerkskammer Frankfurt- Rhein-Main öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Parkett- und Bodenlegerhandwerk.
Beruflicher Werdegang
-1975 - 1986 Fernmeldetechniker im mittleren fernmeldetechnischen Dienst bei der Deutschen Bundespost
-seit 1986 Geschäftsführer der Firma KIT-Parkett in Frankfurt am Main
-1992 Meisterprüfung für das Parkettlegerhandwerk
Aktuelles Tätigkeitsspektrum
-Mitglied der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main
-Vorstandsmitglied und stellvertretender Obermeister der Landesinnung Parkett und Fußbodentechnik Hessen
-Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Parkett- und Bodenlegerhandwerk
-Sachverständiger für Gerichtsgutachten
-Sachverständiger für Privatgutachten und öffentliche Auftraggeber
-Dozent für Meisterprüfungskurse im Weiterbildungs- und Technologiezentrum Weiterstadt
-Mitglied des Landesarbeitskreises Hessischer Sachverständigentag (HHT)
Praxisbeispiel
Im Zuge der Renovierung eines exklusiven Einfamilienhauses in Frankfurt am Main wurde der Parkettleger damit beauftragt, einen hochwertigen, 22 mm dicken historischen Parkettboden komplett auszutauschen. Nach Entfernen des Parkettbodens führte der Verleger eine vollflächige Spachtelung des vorhandenen Gussasphaltestrichs durch. In der Folge kam es zu Rissbildungen in der Spachtelung, sodass eine Sachverständigenbesichtigung vonnöten war.
Beim Ortstermin stellte sich heraus, dass die zementäre Spachtelmasse in Dicken bis zu 7 mm aufgetragen wurde. Einer der Risse hatte sich im Gussasphalt weiter fortgesetzt. Durch akustische Ortung (Abklopfen) konnte festgestellt werden, dass die Spachtelmasse stellenweise hohl lag und keine feste Verbindung mit dem Untergrund hatte. Des Weiteren war keine umlaufende Dehnungsfuge vorhanden, da die vollflächig aufgetragene Spachtelmasse die zuvor vorhandene Dehnungsfuge verschlossen hatte.
Zementäre Spachtelmassen haben die Eigenschaft, beim Trocknungsvorgang Spannung aufzubauen. Wird diese in zu hohen Schichtdicken eingebracht, zerreißt der Untergrund. Wenn es bauseits erforderlich ist, Spachtelmassen in hohen Schichtdicken einzubringen, wird nach den anerkannten Regeln des Fachs eine gipshaltige Spachtelmasse eingesetzt, da diese spannungsfrei trocknet.
Zudem ist dafür Sorge zu tragen, dass beim Verarbeiten der Spachtelmasse die vorhandene Dehnungsfuge nicht zulaufen kann, indem Randdämmstreifen montiert werden. Im vorliegenden Fall hat der Parkettleger nicht nach den anerkannten Regeln der Technik gearbeitet und so einen Schaden verursacht. Die Spachtelmasse musste entfernt, der Gussasphalt kraftschlüssig verdübelt und die Dehnungsfuge wieder geöffnet werden.
Brancheneinschätzung
Der gesamte Bodenbelagsmarkt entwickelt sich immer mehr hin zu LVT-Bodenbelägen. Bei Parkettböden geht der Trend hin zu großformatigen, möglichst dünnen massiven oder mehrschichtigen Parkettelementen, die zunehmend in Verbindung mit elastischen Parkettklebern auf Fußbodenheizung verlegt werden. Unglücklicherweise gerät dabei die Einhaltung eines vernünftigen Dicken- und Breitenverhältnisses bei Massivdielen zunehmend in Vergessenheit.
Möglichst großformatige, dünne, massive Holzbodenelemente auf Fußbodenheizung in Niedrigenergiehäusern mit dementsprechend niedrigen Luftfeuchten einzubauen, widerspricht jedem Verständnis der allgemeinen Bauphysik. Ungeachtet dessen geht die Tendenz weiterhin in diese Richtung, sodass die logische Konsequenz daraus vermehrt auftretende Reklamationen sind.
Es ist die Aufgabe des Architekten, die wesentlichen städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, wirtschaftlichen, ökologischen und bauphysikalischen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen zu erklären. Das ist in der HOAI in der Leistungsphase 2 und 3 hinterlegt.
In der allgemeinen Praxis allerdings wird der Parkettleger bei Schäden allein zur Verantwortung gezogen. Die Prüfungs- und Hinweispflichten, die man dem Handwerker auferlegt, werden immer umfangreicher, komplizierter und verantwortungsvoller. Und das in einem Zeitalter, in dem der Parkettleger keine weitere Qualifikation mehr nachweisen muss, als EU-Bürger zu sein.
Hier besteht dringender Handlungsbedarf seitens der Politik. Es müssen wieder Mindestvoraussetzungen geschaffen werden, um das Parkettlegerhandwerk ausüben zu dürfen. Zum einen, um den Endverbraucher zu schützen, zum anderen, um den guten Ruf des Handwerks zu festigen.
aus
FussbodenTechnik 03/15
(Personalien)