Armstrong DLW

Übernahme durch niederländische Fields Group


Die niederländische Fields Group ist seit dem 19. Juni 2015 neuer Eigentümer des insolventen Bodenbelagsherstellers Armstrong DLW und führt den Geschäftsbetrieb im Rahmen einer übertragenden Sanierung unter der neuen Firmierung DLW Flooring GmbH weiter. Die Fields Group, eine auf die Übernahme von Unternehmen in schwieriger Lage spezialisierte Industrieholding, hält neben den beiden Produktionsstandorten Bietigheim-Bissingen und Delmenhorst am gesamten bisherige Produktsortiment aus Linoleum, Vinyl-Belägen sowie Nadelvlies unter der Marke DLW fest. Die Niederländer wollen zudem neue Produkte wie das Anfang des Jahres vorgestellte, digital bedruckte Linoleum unter dem Namen Naturecore zur Marktreife führen. Charles Irving-Swift bleibt Geschäftsführer des Unternehmens.

Die Verantwortlichen der Fields Group arbeiten bereits seit Mai gemeinsam mit der DLW Flooring-Geschäftsleitung an der strategischen Ausrichtung des neuen Unternehmens: Die Organisation wurde neu strukturiert, Geschäftsprozesse verschlankt, produktivitätsfördernde und serviceorientierte Strategien entwickelt.

Armstrong DLW-Insolvenzverwalter Martin Mucha zeigte sich zufrieden: "Wir haben sowohl für die Gläubiger, die Beschäftigten als auch die weiteren Beteiligten im Insolvenzverfahren eine sehr gute und zukunftsweisende Lösung gefunden."

Der 1962 gegründete Bodenbelagshersteller Armstrong DLW hatte im Dezember 2014 vorläufige Insolvenz anmelden müssen. Verluste in Millionenhöhe der deutschen Tochter und fehlende strategische Alternativen hatten die amerikanische Mutter Armstrong veranlasst, sich aus dem Bodenbelagsgeschäft in Europa, Russland, dem Mittleren Osten und Afrika zurückzuziehen und die deutsche Tochtergesellschaft nicht mehr finanziell zu unterstützen. Im Verlauf des Insolvenzverfahrens hatten insgesamt 150 Mitarbeiter - 50 Leiharbeiter und 100 Festangestellte - ihre Arbeitsplätze verloren.

Übertragende Sanierung


Bei einer übertragenden Sanierung werden die gesunden Teile eines insolventen Unternehmens in eine neue, so genannte Auffanggesellschaft "übertragen". Alle Verbindlichkeiten und unwirtschaftlichen Bereiche verbleiben in dem zahlungsunfähigen Betrieb. Das neue Unternehmen ist frei von Altschulden; das ermöglicht dem Betrieb einen Neustart. Dieser ist in der Regel mit dem Erhalt der meisten Arbeitsplätze verbunden. Die Forderungen der Gläubiger des insolventen Unternehmens werden aus dem Kaufpreis getilgt.
aus BTH Heimtex 07/15 (Wirtschaft)