Deutsche Bauchemie e.V.

Neue Infoschrift zur CE-Kennzeichnung von Fugendichtstoffen nach EN 15651


Die Deutsche Bauchemie hat eine Infoschrift zur CE-Kennzeichnung von Baudichtstoffen nach EN 15651 unter der Maßgabe der neuen ab 1. Juli 2013 in vollem Umfang geltenden Bauproduktenverordnung (BauPVO) veröffentlicht. Damit soll Herstellern von Baudichtstoffen die CE-Kennzeichnung ihrer Produkte im Sinne der BauPVO erleichtert werden.

Erarbeitet wurde die 16-seitige Broschüre von der Projektgruppe "CE-Kennzeichnung Baudichtstoffe", die zum Fachausschuss 7 des Verbandes gehört. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung wurde bewusst gewählt, weil es ab dem 1. Juli 2013 erstmals eine CE-Kennzeichnung für Fugendichtstoffe für diese Anwendungsbereiche geben kann.
aus FussbodenTechnik 04/13 (Marketing)