ZDB warnt
Irreführende Werbung mit neuer Bauvertragsordnung für Verbraucher
Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) warnt vor einer irreführenden Werbung der Rechtscentrum.de GmbH. Diese Internetdatenbank wirbt mit einer neuen Bauvertragsordnung für Verbraucher (BVO/V), mit der die durch den Wegfall der VOB/B im Verhältnis Bauunternehmer/Handwerker zu privaten Bauherren bestehenden Rechtsunsicherheiten beendet werden sollen.
"Die Namensgebung der Bauvertragsordnung für Verbraucher in Anlehnung an die seit Jahrzehnten bestehende VOB/B beinhaltet ein hohes Maß an Irreführung", kritisiert der Leiter der Hauptabteilung Recht im ZDB, Dr. Philipp Mesenburg. "Die Abkürzung BVO/V soll dem betroffenen Personenkreis suggerieren, dass es sich hierbei - wie die in der Baupraxis seit Jahren akzeptierte VOB/B - um ein von den beteiligten Kreisen erarbeitetes Klauselwerk handelt, das dazu bestimmt ist, in Bauverträgen die Regelungen des hierfür anwendbaren gesetzlichen Werkvertragsrechts zu ergänzen", warnt Mesenburg.
Anders als bei der VOB/B, die im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) durch Vertreter der öffentlichen Auftraggeber und Spitzenorganisationen der Bauwirtschaft erarbeitet wird, handelt es sich bei der BVO/V um ein Regelwerk, das ohne Beteiligung der genannten Vertreter von einer Rechtscentrum.de GmbH als privater Internetdatenbank herausgegeben wird. Bei der Verwendung solcher Muster prüfen die Gerichte im Streitfall die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und erklären bei nachteiligen Abweichungen diese für unwirksam. Letztlich handelt es sich bei der beworbenen Bauvertragsordnung für Verbraucher um Allgemeine Geschäftsbedingungen, die von einer privaten Institution zur Erzielung eines Verkaufsgewinns erstellt wurden.
Der ZDBrät daher davon ab, das kostenpflichtige Gesamtpaket, das durch die Rechtscentrum.de GmbH für 30 EUR zzgl. MwSt. angeboten wird, zu erwerben.
"Verbraucher und Bauunternehmer, die rechtssicher Bauverträge abschließen wollen, sollten hierfür die gemeinsam von der Eigentümergemeinschaft Haus & Grund sowie dem ZDBerarbeiteten Vertragsmuster für Handwerkerverträge nutzen. Diese sind kostenlos unter
www.zdb.de abrufbar", betont Mesenburg.
aus
Parkett Magazin 05/15
(Wirtschaft)