32. TKB-Fachtagung Fussbodentechnik, Köln
Immer wieder Diskussion über Feuchtigkeit
200 Teilnehmer trafen sich auf der diesjährigen Fachtagung der Technischen Kommission Bauklebstoffe (TKB) zum Branchentreff im Kölner Maternushaus. Der TKB-Vorsitzende Dr. Frank Gahlmann führte durch einen bunten Themenmix: Das Spektrum reichte vom Dauerbrenner Estrichfeuchtemessung, Vorteilen von geklebten Bodenbelägen, Spachtelmassen bis hin zur Treppenverlegung und der europäischen Bauproduktenverordnung. Gegenüber dem von 0,3 auf 0,5 CM-% angehobenen Belegreifegrenzwert von beheizten Calciumsulfatestrichen in DIN 18560 hält die TKB in ihren Merkblättern an dem bisherigen Wert von 0,3 CM-% fest.
Die Veranstaltung beginnt und endet mit dem Thema Feuchtigkeit", sagte Tagungsleiter Dr. Frank Gahlmann in seiner Einführung zur 32. TKB-Fachtagung Fussbodentechnik. Daran haben sich die Stammgäste der Veranstaltung längst gewöhnt, keine TKB-Tagung kommt gefühlt ohne diesen Dauerbrenner aus. FussbodenTechnik hat beim Verband nachgefragt, Michaela Szdudlarek konnte weiterhelfen: "Das Thema Feuchtigkeit stand in den Jahren 1994, 1996, 1998, 1999, 2003-2004, 2006, 2008-2011, 2013 sowie 2015-2016 auf dem Tagungsprogramm." Also in 14 von 22 Treffen - eine beachtliche Quote.
Verbandsintern gab es eine Vielzahl von Themen, über die der Vorsitzende in seiner Einführung berichtete. Die TKB versucht immer noch, die bauaufsichtliche Zulassungspflicht für Bodenbelags- und Parkettklebstoffe zu umgehen, indem man eine harmonisierte Normung schafft. So will man teure Emissionsprüfungen und Zulassungsanträge einsparen. Man habe zwar bereits 2013 Entwürfe der harmonisierten Normen erstellt, zwei Jahre später seien die Bemühungen von der EU-Kommission aus formalen Gründen zunichte gemacht worden.
Neue Hoffnung ergibt sich aus einer VOC-Mandatsergänzung, die die EU-Kommission bis Ende April 2016 vornehmen will. Anschließend seien sechs bis neun Monate für die Erstellung der harmonisierten Normen notwendig, sodass im besten Fall 2017 eine CE-Kennzeichnung für Parkett- und Bodenbelagsklebstoffe vorliegen könnte. "Bis dahin unterliegen unsere Produkte nach wie vor der bauaufsichtlichen Zulassungspflicht", so Dr. Gahlmann.
DIBt entwickelt neue bürokratische HürdenIm Oktober 2014 hat der Europäische Gerichtshof nationale Zusatzanforderungen an CE-gekennzeichnete Produkte für unzulässig erklärt. Das DIBt hat darauf reagiert und will sein System der landesbauordnungsrechtlichen Regulierungen anpassen. Dafür habe die Behörde ein neues System erfunden: Geplant sind technische Baubestimmungen, die Anforderungen an Bauwerke konkretisieren, nicht an einzelne Produkte. Um das umzusetzen, wird man gezwungen sein, diese auf Bauprodukte herunterzubrechen. Hinsichtlich des Gesundheitsschutzes liegen die Anforderungen bereits vor.
Die neue Idee des DIBt trägt den Titel "Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes", kurz ADG. "Diese Abkürzung wird man sich merken müssen", befürchtet Dr. Gahlmann. Die dafür notwendigen technischen Regeln sind noch nicht fertiggestellt. Für Bauprodukte und insbesondere für Verlegewerkstoffe könnte es folgende Konsequenzen haben: Die heute bestehenden nationalen Zusatzanforderungen könnten bestehen bleiben. Bei den Inhaltsstoffen und beim Emissionsverhalten werden die Anforderungen sogar erweitert. Bislang leitet sich die Zulassungspflicht für Verlegewerkstoffe aus der für Bodenbeläge ab. Künftig soll die Zulassungspflicht grundsätzlich für alle Bauprodukte gelten. Die Folge: Künftig sind nicht nur Parkett- und Bodenbelagsklebstoffe sowie Unterlagen betroffen, sondern zusätzlich Grundierungen und Spachtelmassen.
Noch wehrt sich der Verband der chemischen Industrie (VCI) mit seinen Fachverbänden wie der Deutschen Bauchemie gegen die neue Entwicklung. "Eventuell bekommen wir mehr Zulassungstempel und mehr Bürokratie als je zuvor", so Dr. Gahlmanns vorsichtige Prognose.
Wirbel um neue Estrichnorm
Die Estrichnorm DIN 18560 Teil 1 ist im Herbst 2015 überarbeitet worden und hat zu Einsprüchen aus dem Handwerk und von der TKB geführt. Aus Sicht der Kommission habe es erst auf der Zielgeraden Veränderungen beim Belegreiferichtwert für beheizte Calciumsulfatestriche von 0,3 auf 0,5 CM-% gegeben. Außerdem wurde die CM-Messung in der Norm festgeschrieben. Zu allem Überfluss wird in der überarbeiteten DIN 18365 Bodenbelagarbeiten jetzt auf die Estrichnorm verwiesen, somit auch auf die Feuchtemessung und die Belegreifrichtwerte. Dr. Gahlmann meint: "Diese Änderungen, die Tatsache, wie sie herbeigeführt wurden, und die Arbeitsweise des deutschen Normungsausschusses hat uns massiv geärgert, sodass wir eine Beschwerde an den Vorstandsvorsitzenden des DIN adressiert haben."
Die TKB habe insbesondere beklagt, dass die Erhöhung der Belegreifegrenzwerte weder dem Stand der Technik entspreche noch begründet wurde. Die TKB hält die Entscheidung für einen marktpolitischen Vorteil für Estrichhersteller auf Kosten Dritter. "Das Allerschlimmste ist, dass die Verantwortung für diese Änderung bei den Nachfolgewerken liegt, und das sind die Boden- und Parkettleger", findet Dr. Gahlmann. Ganz nebenbei habe die TKB noch angemerkt, dass eine Festschreibung von einer Feuchtemessmethode und von Belegreiferichtwerten in einer Norm nicht sinnvoll sei, weil sich der technische Sachstand schneller ändere als er bei der Revision einer Norm berücksichtigt werden könne.
Neue TKB-Merkblätter erschienenDie TKB-Merkblätter 16 "Anerkannte Regeln der Technik bei der CM-Messung" und 14 "Schnellzementestriche und Zementestriche mit Zusatzmitteln" sowie der TKB-Bericht 3 "Belegreife und Feuchte - Geeignete Messgeräte zur Feuchtebestimmung nach der KRL-Methode" sind veröffentlicht worden. Alle drei können auf
www.klebstoffe.com heruntergeladen werden. Die Menüführung lautet: Die Welt des Klebens, Informationen, Publikationen und schließlich Merkblätter.
Falsche Gutachten über GrundierungenDie TKB hat festgestellt, dass in der Branche zunehmend fehlerhafte Gutachten zu wasserdampfdiffusionsbremsenden Grundierungen auftauchen. Aus diesem Grund ist ein Beitrag in der Reihe "TKB informiert" aufgelegt worden. "Wir wollten darlegen, was wasserdampfdiffusionsbremsende Grundierungen sind und weisen insbesondere auf die Unzulässigkeit einer Reduktion auf eine reine SD-Wert-Betrachtung des Oberflächenfilms hin", erläuterte der TKB-Vorsitzende. Ein solches Vorgehen sei fachlich nicht korrekt, weil es zu falschen Schlüssen führe. Die TKB hat wichtige Einflussparameter genannt: Das Penetrationsverhalten, die Wassserdampfdiffusionswiderstandszahl, den -Wert und die Schichtdicke der Oberfläche.
Ein externer Einflussfaktor ist das Wasserdampfpartialdruckgefälle, also die Triebkraft, mit der Feuchtigkeit aus dem Estrich entweicht. Die Flankentrocknung kann je nach Dimension der Estrichplatte auch eine Rolle spielen, vor allem müsse man bedenken: "Das Ganze ist ein zeitlich dynamisches System, d.h. wir haben eine fortschreitende chemische Wasserbindung, der Feuchtezustand des Systems ändert sich mit der Zeit merklich", merkte Dr. Gahlmann an.
Giscode stark vereinfachtZusammen mit der Gisbau hat die TKB das Giscode-System überarbeitet und stark vereinfacht. Der Giscode ist ein 1993 von der TKB gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Bauberufsgenossenschaft (Gisbau) erarbeitetes, freiwilliges Klassifizierungssystem zur Unterscheidung von Produktgruppen mit bestimmten gemeinsamen Gefahrenmerkmalen. Es ist ausschließlich auf den Arbeitsschutz ausgerichtet.
Künftig wird es nur noch drei Gruppen für Dispersions-, zwei für Lösemittel-, eine für Silan- und drei für Polyurethanprodukte geben. Die Gruppen für zementäre und calciumsulfatbasierte Ausgleichsmassen bleiben unverändert. Es stehen noch die Epoxidharzgruppen aus, die in Zusammenarbeit mit der Bauchemie überarbeitet werden. Für einen Übergangszeitraum werden auf www.wingisonline.de noch die alten Gruppen zusätzlich aufgeführt. Die Modernisierung und starke Vereinfachung soll die Akzeptanz in der Baubranche weiter erhöhen.
Wohl keine Zukunft für PolyurethanprodukteDie TKB sieht Unheil am Horizont für Polyurethanverlegewerkstoffe in der gesamten Baubranche aufziehen. Hintergrund dafür ist die SVOC-Einstufung der monomeren Isocyanate, die die Atemwege beeinträchtigen. Die Bauchemie rechnet mit höheren Zulassungshürden. Die TKB weist darauf hin, dass es sehr unterschiedliche PU-Stoffe gibt. Es gebe zahlreiche Formulierungen genau wie ebenso viele Anwendungen - und nicht alle könnten substituiert werden. In der Fußbodentechnik gebe es Möglichkeiten, auf Silan- oder Epoxidharz zurückzugreifen. Aus Arbeitsschutzsicht müsste man sich aber fragen, wie sinnvoll ein Ausweichen auf Epoxidharz sei, findet der TKB-Vorsitzende.
aus
FussbodenTechnik 03/16
(Wirtschaft)