A.S. Création:

Bußgeld für französische Töchter verringert


Ein Berufungsgericht in Paris hat ein Bußgeld der französischen Kartellbehörden gegen die zu A.S. Création Gruppe gehörenden Gesellschaften Société de conception et d’édition (SCE) und MCF Investissement von 5 auf 2,1 Mio. EUR reduziert. Sofern gegen diesen Beschluss keine Revision eingelegt und das Urteil somit rechtskräftig wird, erwartet der Gummersbacher Tapetenhersteller für den Konzernabschluss 2016 einen Ertrag und Liquditätszufluss in Höhe von 2,9 Mio. EUR. Denn das ursprünglich festgesetzte Bußgeld war bereits im Konzernabschluss 2014 als Aufwand berücksichtigt worden.
aus BTH Heimtex 05/16 (Wirtschaft)