ZVPF Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik e.V., BIV Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe
Aktuelles aus den Bundesfachgruppen
Fachgruppe Bodenleger
Neues Schlichtungsgesetz betrifft auch das Handwerk
Über den aktuellen Stand der Dinge in Sachen Recht und Tarife informierte der stellvertretende Bundesinnungsmeister Ralf Wollenberg. Angesichts immer knapperer Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung wies er zunächst auf das dadurch interessanter werdende Modell der Entgeltumwandlung hin und empfahl den Unternehmern, sich mit dieser Option der staatlich geförderten Altersvorsorge für ihre Mitarbeiter zu beschäftigen. Des Weiteren sind von der kleinen Tarifkommission zwei Anpassungen des Akkordtarifvertrages beschlossen worden. Diese betreffen die Bereitstellung von Kleinverbrauchsmaterial durch den Arbeitgeber sowie die Festlegung eines Zuschlags von 15 % auf den Ecklohn (100 %). Die von Juristen als nicht rechtssicher eingestufte Klausel zur Schlechtleistung von Mitarbeitern bleibe hingegen weiterhin Bestandteil des Tarifvertrags, auch wenn sie im Zweifelsfall nur als Ermahnung zur Sorgfaltspflicht fungiert.
Für hörbaren Unmut im Publikum sorgte der Hinweis auf eine jetzt umgesetzte EU-Richtlinie. Das seit April 2016 geltende Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) sieht die Einrichtung von Schlichtungsstellen vor, die weniger bürokratisch und schneller als Gerichte zwischen den Parteien vermitteln. Ein bis drei Monate dauern die Verfahren in der Regel. Die Kosten für die Mediationen tragen die Unternehmen. Ab Februar 2017 sind diese dazu verpflichtet, auf ihrer Internetseite und im Schriftwechsel bei Streit mit Verbrauchern auf die zuständigen Schlichtungsstellen hinzuweisen.
In Bezug auf die Verlegung von mehrschichtig modularen Bodenbelägen mit dünnen Deckschichten aus Linoleum, Teppich, Kork etc. mahnte Wollenberg die Handwerksbetriebe zur Vorsicht. In diesem Produktsegment würden unzureichend Erfahrungen vorliegen und daher vermehrt Reklamationen drohen. "Es ist
Learning by Doing. Seien Sie vorsichtig, was Sie verlegen und was Sie Ihren Kunden versprechen und schauen Sie genau hin, mit welchem der über 80 Lieferanten Sie zusammenarbeiten." Gefährlich sei auch, dass die Nutzschichten immer dünner werden, teilweise bis unter 0,2 mm. Wollenberg hält eine Nutzschichtdicke von 0,2 mm schon für kritisch und "höchstens für’s Schlafzimmer geeignet". "Bei Reklamationen werden dann Sie als Verleger in Anspruch genommen", warnte er.
Des Weiteren wird derzeit ein Kommentar zur strittigen Neuregelung der CM-Messung zur Ermittlung der Belegreife von beheizten Calziumsulfatestrichen in den Normen DIN 18560-1/DIN 18356 erarbeitet. Die Veröffentlichung ist noch in diesem Jahr geplant.
Fachgruppe Holz (Parkett - Holzpflaster - Dielen)
Zwei Prüfmethoden für die Verklebungsqualität von Mehrschichtparkett
Wilhelm Nürnberger, Bundesfachgruppenleiter Holz, konkretisierte die gemeinsam mit den Herstellern beschlossenen Prüfmethoden zur Beurteilung der Verklebungsqualität von Mehrschichtparkett. Diese beiden Prüfmethoden sind demnach künftig vorgesehen:
-24 Std.-Wasserlagerung mit anschließender Trocknung oder alternativ
-100 Std.-Lagerung bei 60 °C-Luftfeuchtigkeit für nicht wasserbeständige Produkte (etwa mit HDF-/MDF-Mittellage).
"Deutsche und österreichische Hersteller sind sich einig. Jetzt müssen die Prüfmethoden noch europaweit durchgesetzt werden - aber das wird über kurz oder lang der Fall sein", gab sich Nürnberger optimistisch.
Fachgruppe Sachverständigenwesen
Eignungsprüfung für Mehrschichtparkett kommt
Der stellvertretende Bundesinnungsmeister Manfred Weber und das technische Lenkungsgremium des VDP, Verband der Deutschen Parkettindustrie, haben bei einem Treffen verschiedene technische Themen diskutiert, die sowohl das Handwerk als auch die Industrie tangieren. Eines davon war die geplante Eignungsklassifizerung für Parkett auf Fußbodenheizung. "Es wird keine Klassifizierung geben, sondern nur einen Eignungshinweis (ja/nein)", erklärte Weber. Darauf habe man sich mit dem VDP verständigt, ebenso wie auf ein Prüfverfahren und die dazugehörige Prüfnorm. Weiterhin wurde vereinbart, eine Prioritätenliste gemeinsamer technischer Themen zu erarbeiten und den begonnenen Dialog in Form gemeinsamer Projekte und eines jährlichen Arbeitskreistreffens zu verstetigen.
Des Weiteren thematisierte Weber die herstellerseitig häufig unzureichende Ausweisung der Sortierungen. Mit der Tendenz zu rustikalen Sortierungen würden Parkettlegern vermehrt Reklamationen drohen, weil neu verlegte Holzböden optisch von den Auswahlmustern abweichen. "Du darfst in Deutschland alles verkaufen, aber nicht alles verlegen", konstatierte Weber. Grundsätzlich sollte die Ausweisung gemäß den Sortierregeln der DIN-EN 13226, Übergabe der Anlage B "Grundsätze der freien Sortierung" oder zumindest in Kurzform erfolgen. Zusätzlich wird ein Merkblatt zu Rissen und Fehlern erarbeitet.
Außerdem soll dem kürzlich erschienenen technischen Hinweisblatt THB 1 "Bewertung des Nahtbildes von verlegten Nadelvlies-Bodenbelägen" zeitnah das Merkblatt THB 2 "Qualitätsanforderungen an die Ebenheit von Untergründen für Parkett- (gemäß DIN 18356) und Bodenbelagsarbeiten (gemäß DIN 18365)" folgen.
Normung
Unternehmensbezogene CoC-Zertifizierung ist vorerst vom Tisch
Ein Ungemach weniger droht Parkettlegern dank der Aussetzung des im Dezember 2015 verabschiedeten Bundeserlasses, der für die Vergabe öffentlicher Aufträge ab Juli 2016 eine unternehmensbezogene Zertifizierung (FSC oder PEFC) vorsah. Nun soll in diesem Zusammenhang zunächst eine definitorische Abgrenzung des Begriffs "endverarbeitendes Unternehmen" gefunden werden. "Es bleibt bei dem Stillhalteabkommen. Den Erlass gibt es, aber man sieht keine Handlungsnotwendigkeiten bei den weiteren beteiligten Ministerien", informierte Vorstandsmitglied Norbert Strehle zu der jüngsten Entwicklung in dieser Angelegenheit.
Außerdem ging der Sachverständige ein auf eine angestrebte Aktualisierung der Technischen Regel für Gefahrenstoffe (TRGS 617), in der Ersatzstoffe für stark lösemittelhaltige Stoffe in Oberflächenbehandlungsmitteln für Holzböden formuliert sind. Die aktuelle Diskussion betreffe im Wesentlichen zwei unerwünschte Bestandteile: zum einen erbgutschädigende Pyrrolidone in Wasserlacken und zum anderen Oxime in Ölen und Wachsen. Zum Teil würden diese Stoffe, auch mangels möglicher Ersatzstoffe, noch immer verwendet. Strehles Empfehlung an die Parkettleger: "Fragt beim Einkauf von Oberflächensystemen nach NMP-freien Wasserlacken und nach möglichst oximfreien Öl-Produkten und wartet nicht, bis eine aktualisierte TRGS dies vorschreibt."
Schließlich ging Strehle noch auf die Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung für Parkett ein: "Auch wenn sich dieses Thema bald erledigt hat: bis zum 16. Oktober sind wir noch verpflichtet, allgemein bauaufsichtlich zugelassene Produkte zu verarbeiten. Danach brauchen wir das nicht mehr." Das vom Institut für Bautechnik zu Jahresbeginn versendete Schreiben zur Wiedereinführung des Ü-Zeichen in Deutschland sei unter anderem wegen einer abgelaufenen Frist mittlerweile obsolet.
Fachgruppe Aus- und Weiterbildung
Bundesleistungswettbewerb verdeutlicht regionale Unterschiede
Laut Bundeslehrlingswart Tobias Michalak zählen die bodenlegenden Gewerke zur Zeit 614 angehende Parkettleger sowie 484 angehende Bodenleger. Im Vergleich mit anderen Gewerken, zum Beispiel Raumausstatter oder Maler und Lackierer, könne sich die tarifliche Vergütung für die Lehrlinge im Bodenhandwerk durchaus sehen lassen. Was den Bundesleistungswettbewerb betrifft, habe sich die Zusammenarbeit mit vielen Sponsoren (zuletzt waren es 18) bewährt. Im Ergebnis zeige sich, dass der in südlichen Bundesländern übliche zusätzliche Werkstattunterricht in der Berufsschule Vorteile bringt. Der nächste Bundesleistungswettbewerb wird am 25. November 2016 in der Berufsschule in Gelsenkirchen ausgetragen.
Fachgruppe Restauratoren
Einheitliche Ausbildungsverordnung
"Es wird eine einheitliche Ausbildungsverordnung für Restauratoren geben", kündigte Jochen Michalik von der zuständigen Fachgruppe an. Seit Sommer 2015 treffen sich die Vertreter der Dachverbände, um den "Geprüften Restaurator/in im Handwerk" zu erneuern. Ziel sei eine einheitliche Fortbildungsprüfungsregelung mit gemeinsamen Grundqualifikationen und gewerkespezifischen Schwerpunkten. Die Neuordnung zielt zudem auf das Bildungsniveau DQR 7 als drittes berufliches Fortbildungsniveau ab - was dem höchsten in der handwerklichen Ausbildung erreichbaren entspräche. Das nächste Fachtreffen der Parkettrestauratoren findet am 2. Oktober 2016 in Trier statt.
aus
Parkett Magazin 04/16
(Wirtschaft)