EDV-Fachgruppe des Zentralverbandes Parkett und Fußbodentechnik tagte bei Stauf
Keine Angst vor digitalen Medien und modernen Geräten
Die EDV-Fachgruppe des ZVPF traf sich in diesem Jahr bei Verlegewerkstoffhersteller Stauf in Wilsndorf. Zwei Tage lang beschäftigten sich rund 20 Parkettleger mit Themen rund um Digitalisierung und IT, von der Rechtssicherheit im E-Mail-Verkehr über die Erstellung eigener Imagevideos bis zu neuen Feuchtemessgeräten.
Alles ist digital und digital ist alles", lautet ein Schlagwort moderner Marketing-Strategen. Doch bewegt sich wirklich alles nur noch im virtuellen Raum? Nein, meint Referent Nils Przybilla. Vielmehr würden ältere, analoge Marketinginstrumente eine Renaissance erleben, zum Beispiel klassische Mailings. "Einfache Mailings mit persönlicher Ansprache haben derzeit neuen Erfolg und erreichen bis zu 15 % Rücklauf", ist Przybillas Erfahrung. Gerade im regionalen Umfeld könnten klassische Marketingkampagnen mehr bringen als eine rein virtuelle Kundenansprache.
Dennoch sollte natürlich kein Handwerker seinen digitalen Auftritt außer Acht lassen. Auch wenn sich der Erfolg im Internet in der Regel nur an Klicks und Likes messen lässt, weniger an realen Aufträgen, ist die Präsenz in den sozialen Netzwerken ein Gebot der Zukunft. Wie man sich dort darstellt, folgt den bekannten Regeln des Marketings und fordert Antwort auf die Fragen: Wer bin ich? Wo stehe ich? Wo will ich hin? Wen will ich erreichen?
Praktische Empfehlung an die Parkett- und Bodenleger: Sie sollten sich als spezialisierter Dienstleister verstehen. Das bedeutet die bewusste Reduzierung auf bestimmte Aufgaben, statt einen Bauchladen mit allen möglichen Produkten anzubieten. Fachliches Können samt hochwertigen Referenzen lässt sich nicht nur im Foto, sondern lebendiger und anschaulicher im kurzen Video darstellen. Jede Mittelklasse-Kamera besitzt heute eine Film-Funktion. Und kostenlose Schnittprogramm wie Movie-Maker sind auch für Laien nicht schwer zu bedienen. Werbefotograf Thorsten Heideck gab Tipps für die Aufnahmen: "Präsentieren Sie keine leeren Räume, das ist langweilig und tot. Fragen Sie vielmehr Ihre Kunden, ob Sie Bilder machen oder filmen dürfen, wenn er sich eingerichtet hat. Das ist für den Betrachter lebendiger und vermittelt Ihrem Kunden zugleich, dass Sie hochwertige Arbeit abgeliefert haben, so dass er stolz darauf sein kann, als Referenz zu dienen."
Trends und Tipps
Die digitale Welt entwickelt sich schnell. Wer dabei sein will, muss den Trends folgen, sonst wird er schnell abgehängt. Nils Przybilla sieht aktuell folgende Trends:
-Mobile Optimierung: Eine Website muss auf allen mobilen Geräten - Smartphone, Ipad etc. - gut les- und nutzbar sein. Responsives Design ist das Stichwort. Google straft alles, was nicht leicht erfassbar ist, mit Desinteresse.
-Marketing automatisieren: Die online gestellten Inhalte mehrfach verwenden und zeitgesteuert automatisch ins Netz geben. Google mag es, wenn eine Website regelmäßig upgedated wird.
-Live-Chat: Der Live-Chat suggeriert Kompetenz und Servicefreundlichkeit. Oft stellen die Kunden im Live-Chat konkrete Fragen. Früher musste dafür ein Mitarbeiter ständig am Rechner sitzen, heute kann diese Dienstleistung über das eigene Smartphone überall aufgerufen werden.
-Content Marketing: Wer eine Website betreibt, muss Inhalte liefern. Google reagiert positiv auf Websites, die gute Inhalte verbreiten.
-Diversifizierung im sozialen Netzwerk: Es reicht nicht, nur einen sozialen Kanal zu bedienen. Wer clever ist, macht sich gleichzeitig auf Facebook, Youtube, Instagram und Twitter bekannt. Das ist auch für Lehrlinge und ihre Bindung an den Betrieb von Interesse.
-Live Stream: Bei Facebook ist es ein Button oben links im Menü, bei Twitter heißt es "periscope". Damit kann man aktuelle Inhalte live posten, zum Beispiel, wenn man gerade eine hochwertige Arbeit beendet hat.
Nils Przybilla: "Google denkt mit und merkt sich mehr Informationen, als manche meinen. Ein Betrieb kann sich auf Youtube einen eigenen Kanal schaffen. Regelmäßig jede Woche ein kleines Video einstellen hilft, bei Google hoch gelistet zu werden. Tipp: eine Arbeit im Zeitraffer-Video wiedergeben. Und weil Parkettleger Handwerker sind, die mit schönen Objekten zu tun haben, wäre auch Instagram ein geeignetes Medium. Dort präsentiert man sich mit attraktiven Fotos."
Apropos Fotos: Es kommt darauf an, wie man sie macht. Fotograf Thorsten Heideck nennt ein paar wichtige Punkte:
-Immer einen eingerichteten Raum in Szene setzen
-Herunter auf den Boden - Aufnahmen aus niedriger Perspektive sind oft attraktiver
-Nicht ins starke Gegenlicht fotografieren, dann sind die Bilder unterbelichtet. Darauf achten, dass sich Fenster im Rücken befinden
-Den Bildaufbau über die Diagonale beurteilen
-Das Foto bewusst gestalten, z. B. hochkant mit einem Ausschnitt von Sessel oder Zeitschrift
-Dekoration ins Bild nehmen
-HDR-Funktion der Kamera nutzen: dabei wird eine Fotoreihe mit verschiedenen Dynamikumfängen gemacht und daraus ein gutes Durchschnittsbild errechnet
Sind E-Mails rechtsverbindlich wie Verträge?
Ein anderes Thema aus der virtuellen Kommunikation ist die Frage, ob Verträge und Vereinbarungen per E-Mail rechtsverbindlich sind. "Durchaus", sagt Rechtsanwalt Martin Kuschel, denn rechtsverbindliche Erklärungen können formfrei abgegeben werden. Sogar Bauverträge bedürfen keiner besonderen Form. Es geht also per E-Mail. Allerdings muss man den Schriftwechsel unter Umständen nach Jahren vor Gericht noch belegen können. Ohne dauerhafte Speicherung läuft das nicht. Deshalb ist eine Whatsapp-Nachricht auch kaum geeignet, eine E-Mail dagegen schon.
In manchen Fällen schreibt das Gesetz jedoch die Einhaltung gewisser Formen vor. Bei einem Mietvertrag zum Beispiel bedarf es der Schriftform. Bei Belehrungen über das Widerrufsrecht genügt die Textform. Die sogenannte "vereinbarte Form" wiederum wird von beiden Parteien gemeinsam festgelegt und findet sich häufig in der VOB - die übrigens kein Gesetz ist. Die elektronische Form, etwa bei der Steuererklärung Elster, verlangt eine qualifizierte Signatur, gewissermaßen einen individuellen Schlüssel.
Den Handwerker interessiert vor allem, wie weit er sich auf den E-Mail-Austausch mit Kunden verlassen kann. Ist die E-Mail überhaupt angekommen? Eine automatische Lesebestätigung gibt es, wenn der Empfänger die Mail öffnet. Der aber kann diese Funktion unterdrücken und später behaupten, die Mail nie erhalten zu haben. Denn eine Rechtspflicht zum Abruf von E-Mails existiert nicht. Bei Briefpost ist das anders. Was zugestellt wird, gilt als erhalten. Ganz sicher geht man mit Einschreiben mit Unterschrift.
Eine E-Mail als Geschäftsbrief muss in jedem Fall eine Reihe von Pflichtangaben enthalten. Das sind der Firmenname wie im Handelsregister eingetragen, Anschrift und Sitz des Unternehmens, die Handelsregister-Nummer und der oder die Gesellschaftsverantwortlichen mit Namen. Freiwillig sind Telefonnummer, Website, Firmenlogo, Abteilungsbezeichnung und ähnliches. Überflüssig und ohne rechtliche Wirkung in Deutschland ist der sogenannte "disclaimer", worin u.a. darauf hingewiesen wird, die E-Mail könne vertrauliche Inhalte bergen. Pflicht wiederum ist es, Handelsbriefe sechs Jahre ab Schluss des Kalenderjahres aufzubewahren.
Natürlich kann man auch Rechnungen per E-Mail versenden. Seit 2011 ist das gesetzlich vereinfacht worden, weil die elektronische Versendung der Papierform gleichgestellt ist. Voraussetzung ist die Zustimmung des Rechnungsempfängers - stillschweigend genügt. Darüber hinaus müssen die Unversehrtheit der Rechnung, Echtheit der Herkunft sowie ihre menschliche Lesbarkeit garantiert sein. Formate wie pdf, jpg und gif sind geeignet. Eine digitale Signatur oder ein anderes, internes Kontrollverfahren gehören auch dazu. Ganz so einfach ist es also nicht. Schließlich wird nach § 14 UStG noch eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren gefordert. Auch hier muss daher ein dauerhaft geeignetes Speichermedium (USB-Stick, CD-Rom, Festplatte etc.) in Anspruch genommen werden.
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Henrik Stoldt
aus
Parkett Magazin 06/16
(Wirtschaft)