CTA informiert

Räuchereiche versiegeln oder ölen?


Die Chemisch-Technische Arbeitsgemeinschaft (CTA) hat in einer Information die Möglichkeiten der Oberflächenbehandlung von Räuchereiche zusammengefasst und gibt Empfehlungen für die praktische Anwendung der verschiedenen Systeme.

Räuchereiche erhält seine Färbung durch Behandeln von Eiche mit gasförmigem Ammoniak. Dabei reagieren die enthaltenen Tannine unter Bildung eines dunklen Farbstoffes, und das geräucherte Holz bekommt eine ausdrucksstarke dunkle Färbung. Bei früheren Räucherverfahren erwies sich überschüssiger Ammoniak als bedenklich, auch in Bezug auf bestimmte Methoden der Klebung und Oberflächenbehandlung. Inzwischen gibt es laut der CTA beim Verlegen moderner, bauaufsichtlich zugelassener Produkte keine Limitierungen mehr. Die Mitglieder der Initiative (Almarit, Berger-Seidle, Dr. Schutz, Eukula, Irsa und Loba) haben ihre Produkte zur Endbehandlung von ausgegaster Räuchereiche freigegeben und weisen in diesem Zusammenhang auf die Auszeichnung mit dem Ü-Zeichen hin.

Je nach Beanspruchung können zum Schutz des Parketts 1K- oder 2K-Wasserlacke eingesetzt werden. Insbesondere 2K-Lacke zeichnen sich durch hohe Abriebfestigkeiten und chemische Beständigkeit aus. Generell wird die Verwendung von wässrigen Rollgrundierungen empfohlen, gerade wenn das Risiko von Blockabrissfugen besteht. Soll die Anfeuerung verstärkt werden, können alkoholbasierte Spezialgrundierungen oder für die Kombination mit Wasserlacken freigegebene Ölgrundierungen eingesetzt werden. Zu beachten ist bei Wasserlacken, dass der Feuchtegehalt der Räuchereiche auf der Baustelle nicht sicher bestimmt werden kann.

Auch Imprägnieröle können als 1K- oder 2K-Öle eingesetzt werden. Hierbei ergibt sich eine starke, anfeuernde Farbvertiefung, die die Attraktivität der Räuchereiche betont. Mit pigmentierten Ölen lassen sich zudem besondere gestalterische Effekte erzielen. Darüber hinaus können pigmentierte Öle in der Eigenfarbe der Räuchereiche lichtbedingte Aufhellungen nachhaltig reduzieren. Des Weiteren weist die CTA auf die Möglichkeit der Beschichtung mit 1K- oder 2K-Hartwachsölen oder Kunstharzlacken hin. Diese können, wie in den Technischen Regeln für Gefahrenstoffe (TRGS 617) beschrieben, als Substitutionsprodukte verwendet werden.
aus Parkett Magazin 06/16 (Marketing)