BEB: 17. Internationales Sachverständigentreffen in Schweinfurt

Michael Schlag thematisiert eklatante Nachwuchssituation

Für viele Gutachter ist das Sachverständigentreffen des Bundesverbandes Estrich und Belag (BEB) ein Pflichttermin. Kein Wunder also, dass wieder einmal knapp 280 Teilnehmer nach Schweinfurt kamen. Die Vortragsthemen reichten von Emissionen in Innenräumen, Estrichen und Abdichtung über Recht bis zu aktuellen Schadensfällen. Das breite Spektrum der Vorträge kam bei den Teilnehmern gut an.

Der BEB-Vorsitzende Michael Schlag nutzte in seiner Begrüßung die Gelegenheit, um auf den eklatanten Nachwuchsmangel im Estrichlegerhandwerk hinzuweisen: "Im vergangenen Jahr wurden bundesweit nur noch 15 Gesellenprüfungen erfolgreich bestanden." Er richtete seinen Appell an die Teilnehmer aus der produktherstellenden Industrie, die Verbände bei der Ausbildungsinitiative Bodenhandwerk zu unterstützen. Bislang werden dort unter ââ www.das-ist-bodenhandwerk.de freie Ausbildungsstellen für Parkett- und Bodenleger sowie Raumausstatter vermittelt. Noch sind Ausbildungsplätze für Estrichleger außen vor - und das soll sich jetzt ändern.

Schlag bat die Industrie um ideelles, aber auch finanzielles Engagement. Man habe im ersten Schritt seitens der Verbände 10.000 EUR für eine Beteiligung an der Initiative im kommenden Jahr bereitgestellt. "Diese reichen aber für die Maßnahmen zur Werbung unseres Berufsstands bei weitem nicht aus", berichtete Schlag. Noch während der Veranstaltung gab es ein erstes positives Feedback von der Industrie. FussbodenTechnik wird darüber berichten, ob der Beruf des Estrichlegers künftig auch über die Initiative Bodenhandwerk gefördert werden kann.

Klaus Stolzenberger, Markenverantwortlicher bei Pallmann, und Thomas Mix von der Agentur Blue Media House, stellten die Ausbildungsinitiative Bodenhandwerk (ââ www.das-ist-bodenhandwerk.de) vor. Über diese Plattform werden Jugendlichen Ausbildungsplätze als Bodenleger, Parkettleger und Raumausstatter vermittelt. Viele Branchenbeteiligte möchte an dieser Stelle auch den Estrichlegerberuf integrieren.

FussbodenTechnik fasst die Vorträge des Sachverständigentreffens in Kurzform zusammen.


Dr. Roland Augustin
Emissionsprüfung und hedonische Bewertung von Baumaterialien und Gewerken

These: Im derzeitigen rechtsfreien Raum beim Bauen, müssen Planer, Handwerker und Industrie kooperieren.

Inhalt: Tagungsleiter Simon Thanner brachte es in seiner Anmoderation des Vortrags von Dr. Roland Augustin auf den Punkt: "Als Fußbodenbauer legen wir nicht nur eine Schicht, sondern wir verwenden Kombinationen von Schichten. Die Wechselwirkungen zu beurteilen, bedürfe wahrscheinlich eines ganz eigenen Planers."

IBF-Geschäftsführer Dr. Roland Augustin erklärte, dass man Emissionen und Gerüche nie voneinander trennen sollte. Gesundheit und Bau seien kein neues Thema. Die Innenraumluftqualität ist deshalb besonders relevant, weil sich Menschen zu rund 80% ihrer Zeit in Innenräumen aufhalten. Früher waren die Häuser relativ offen gebaut, sodass es dort ausreichend Luftbewegung gab. Heute wird dichter gebaut und die Luftaustauschraten sind teilweise extrem gering, deshalb müsse man zwangsbelüften. Hinzu käme, dass man darauf achten müsse, dass die eingebrachten Stoffe so wenig wie möglich ausdünsten. "Das ist der Grund, warum man sich mit Emissionen (VOC) auseinandersetzen müsse", führte Dr. Augustin aus. Dabei spielen die Bauprodukte eine ganz zentrale Rolle. Die Luft in den Innenräumen sollte kein Gesundheitsrisiko darstellen und als "frisch und angenehm" empfunden werden.

Technisch kommt man Emissionen mit dem Gaschromatographen auf die Spur: So lassen sich leicht flüchtige, normale und schwer flüchtige Emissionen nachweisen. Das DIBt hatte mit dem Ü-Zeichen für Bodenbeläge und andere Materialien ein System entwickelt, bei dem auch hinterlegte Rezepturen analysiert wurden. All das, was den Gesundheitsschutz anging, wurde überprüft. Die bisherigen Regelungen sind durch das EuGH-Urteil gestrichen, bedauerte Dr. Augustin: "Ein hohes deutsches Schutzniveau ist momentan fort und alles ist aufs Bauwerk verlagert worden." Seine Empfehlung lautete: "Wir brauchen dringend die Kooperation zwischen Planern, Handwerkern und Indus-trie." Sonst drohe ein Wildwuchs mit Instituten und Institutionen, die aus dem Boden schießen werden. Momentan habe man eine Lücke und damit einen rechtsfreien Raum.

Der Sachverständige Richard Kille fragte in der anschließenden Diskussion: "Wenn ich als Bodenleger eine Geruchsreklamation habe, welche Chance habe ich aus der Nummer schadensfrei rauszukommen? Die Antwort von Dr. Augustin lautete: "Keine, der erste Schritt des Sachverständigen wird sein, alle Dokumente zu -checken, die vorhanden waren. Entsprachen die Produkte dem AgBB-Schema, lag ein Ü-Zeichen vor, gab es einen Emissionswert und war ein CE-Zeichen drauf." Lagen diese Voraussetzungen vor, kann der Bodenleger aufatmen, sonst nicht.

Andreas Eisenreich
Folgen des EuGH-Urteils und die baupraktischen Konsequenzen

These: Früher gab es Baustoffanforderungen, die aktuell zu Bauwerksanforderungen werden.

Inhalt: Andreas Eisenreich, Technischer Leiter von Chemotechnik Abstatt, erklärte die ungeklärte Situation des Bauens. Bislang gab es das Bauprodukt, eine Bauproduktenverordnungen und eine Bauregelliste. In der Ausführung gibt es ausschließlich nationale Anforderungen wie DIN 18560 "Estriche im Bauwesen", wobei sich diese Normenreihe auf die europäische Norm DIN EN 13813 "Estrichmörtel und Estrichmassen; Anforderungen und Eigenschaften" bezieht. Normalerweise sorgt der Planer mit dem ausgewählten Bauprodukt für die Einhaltung der Leistungsklassen. Der Planer kann über diese festlegen, wie dick ein Estrich bei einer bestimmten Festigkeitsklasse sein muss. "Das ist ein geschlossenes und auch sehr vorbildliches Normenwerk", betonte Eisenreich. Ein Problem entsteht dadurch, dass ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) die Bauregelliste gekippt hat. Eisenreich betonte, dass man mit der CE-Kennzeichnung im Handelsrecht und nicht im Baurecht sei. Man brauche Leistungsklassen in einer harmonisierten europäischen Norm. Sie müssen wesentliche Merkmale einer Grundanforderung an das Bauwerk beschreiben und der Hersteller habe eine Kennzeichnungspflicht (CE-Zeichen), das gilt auch für Sicherheitssymbole; das bisherige Ü-Zeichen ist durch das Urteil weggefallen.

Welche Sonderstellung hat der Estrichleger? "Wir haben eines der wenigen Gewerke, das sein Bauprodukt Estrichmörtel auf der Baustelle selbst herstellt. Er müsse damit auch die Grundanforderungen eines Herstellers erfüllen. Eigentlich würde für den Estrichleger eine Ausnahmeregelung aus Art. 5 Bauprodukteverordnung greifen. Hat er aber dem Planer in seinem Leistungsverzeichnis eine Leistungsklasse verkauft, dann müsse man auch die vereinbarte Leistung erfüllen. Es wäre darum nicht ratsam mit Art. 5 zu argumentieren. Hilfreicher wäre eine Regelung nach Art. 36 Bauprodukteverordnung. Er besagt, dass Herstellerwerte vom Estrichleger an den Bauherrn durchgereicht werden dürfen. Er muss dann nicht noch einmal selbst prüfen. Estrichleger, die mangels Herstellerwerte nicht darauf zurückgreifen können, können durch die Gütegemeinschaft Estrich und Belag die Güteprüfung erstellen lassen.

Egbert Müller
Estriche mit beschleunigenden Zusatzmitteln - Untersuchungsergebnisse

These: Kann man beschleunigte Estriche gefahrlos mit Bodenbelägen verlegen?

Inhalt: IBF-Leiter Egbert Müller präsentierte Ergebnisse eines Untersuchungsprogramms, dass das IBF im Auftrag der Bundesfachschule Estrich und Belag durchführt. Es geht um unbeheizte Zementestriche mit normalen Zusatzmitteln und mit sogenannten "Beschleunigern", d.h. Zusatzmittel, für die seitens der Produkthersteller höhere Belegreifwerte als bei normalen Zusatzmittels zugelassen werden. Im zweiten Teil der Untersuchungen sollte geklärt werden, was passiert, wenn beschleunigte Estriche einbaut und die Bodenbeläge frühzeitig bei höheren Belegreifwerten verlegt werden. Hierzu wurden die Bodenbeläge vergleichsweise bei höheren Feuchtegehalten und bei dem üblichen Feuchtegehalt von 2 CM-% verlegt.

Der zu prüfende Zementestrich und das verwendete Zusatzmittel (Beschleuniger) wurden aufgrund der Untersuchungsergebnisse des 1. Teils des Untersuchungsprogramms ausgewählt. Darauf wurden Kautschukbeläge mit Dispersionsklebstoff (auf zementgebundener Spachtelmasse) und Stabparkett (Eiche und Buche) mit 2-K-Polyurethanklebstoff verlegt. Das Parkett wurde geschliffen und mit einem wasserbasierten 2K-Polyurethanlack versiegelt.

Die Belegreifwerte des Beschleunigerherstellers waren bereits 5 Tage nach der Estrichverlegung erreicht. Zu diesem Zeitpunkt und bei Erreichen eines Feuchtegehaltes von 2 CM-% im Alter von 25 Tagen wurde mit der Verlegung der Bodenbeläge begonnen. Eine Bestätigungsprüfung nach 6 Tagen zeigte, dass der Zementestrich zu diesem Zeitpunkt bereits die normativ geforderte Mindestbiegezugfestigkeit aufwies. Auch die Oberflächenzugfestigkeiten wiesen zu diesem frühen Zeitpunkt (nach vorherigem Anschleifen der Estrichoberfäche) ausreichende Werte auf. Sie lagen nach der kurzen Zeit bereits bei beachtlichen 1,9 bis 2,2 N/mm2 und waren damit für jede Art von Bodenbelägen geeignet.

Nach der Verlegung der Bodenbeläge wurden kontinuierlich unterschiedliche Prüfungen an den Versuchsflächen durchgeführt (vertikale und horizontale Verformungsmessungen, Feuchtemessungen an Estrich und Parkett, augenscheinliche Prüfungen auf Belagablösungen, Fugenbildung und Blasenbildung). Diese Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen.

Die bisher vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass der für die Parkettverlegung verwendete 2K-Polyurethanklebstoff offenbar eine feuchtesperrende Wirkung aufweist, der anscheinend eine unmittelbare Feuchteeinwirkung der im Zementestrich noch vorhandenen Feuchte auf das Parkett zumindest bis jetzt verhindert haben dürfte. Bei der Versuchsfläche mit Kautschukbelag und Belagsverlegung bei erhöhtem Feuchtegehalt traten zwischenzeitlich allerdings Blasenbildungen im Belag auf. Die genaue Ursache wird nach Abschluss der Untersuchungen noch ermittelt. Die Untersuchungen an den Testflächen werden fortgeführt.

Andres Seifert
Belegreife von Calciumsulfatestrichen

These: Der neue Belegreifgrenzwert von 0,5 CM-% auf beheizten Calciumsulfatestrichen ist praxistauglich.

Inhalt: Vor einem Jahr ist die Estrichnorm DIN 18560 Teil 1 neu erschienen. Dabei ist der Grenzwert von beheiztem Calciumsulfatestrich von 0,3 auf 0,5 CM-% erhöht worden. Es gibt Befürworter und Gegner diesen neuen Regel. Seifert ist von dem neuen Grenzwert überzeugt: "Die höhere Feuchtigkeit macht den Estrich nicht kaputt."

Der TKB-Vorsitzende Dr. Norbert Arnold sagte in der anschließenden Diskussion: "Die möglichen Schäden werden die Sachverständigen analysieren müssen." -Egbert Müller habe in seinem vorherigen Vortrag darauf hingewiesen, dass der Zementestrich nachhydratisiere. "Wir wissen nicht, wie groß der Anteil ist, aber wir haben erkannt, dass die Feuchtigkeit auch über die Hydratation beim Zementenstrich abnimmt." Man habe dort also ganz andere Verhältnisse als beim Calciumsulfatestrich, so Dr. Arnold. Der TKB-Vorsitzende kann nicht verstehen, warum man die Werte hochsetzt, weil damit das Risiko für den Verleger steige und der Bodenleger habe schließlich nie an der Festlegung der neuen Werte mitgewirkt.

Bernfried Hansel, Obmann des BEB-Arbeitskreises Calciumsulfatestriche, berichtete davon, dass er auf der Baustelle mit dem alten Grenzwert 0,3 CM-% Grabenkämpfe geführt habe. Mit der Anhebung auf 0,5 CM-% habe sich die Situation entspannt. Es gibt keinen Stress auf der Baustelle, die Leute fühlen sich wohl, es ist angenommen worden, und als schadensträchtig habe sich die Veränderung auch nicht erwiesen.

Außerdem wies er darauf hin, dass es bei allen Anhydritarten ebenfalls in Analogie zu den Zementestrichen eine Nachhydratation gebe, mit der während der Trocknung Überschusswasser chemisch unschädlich gebunden wird.

Gerhard Klingelhöfer
Neue Normen der Bauwerksabdichtung

These: Zuverlässig erdseitige Abdichtungen von Bauwerken und Bauteilen erfordern fachkundige Planung sowie fachgerechte Ausführung mit geprüften Abdichtungsprodukten.

Inhalt: Gerhard Klingelhöfer ist seit einigen Jahren in Normausschüssen damit befasst, die alte Abdichtungsnorm 18195 in die neue Normenreihe DIN 18533-1 bis 3 aufzuspalten. Die allgemeine bauaufsichtliche Anforderung an den Feuchteschutz ist öffentlich-rechtlich umgesetzt in den Landesbauordnungen. In §13 Schutz gegen schädliche Einflüsse heißt es danach: "Bauliche Anlagen müssen so angeordnet, beschaffen und gebrauchstauglich sein, dass durch Wasser, Feuchtigkeit, pflanzliche und tierische Schädlinge sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen. Baugrundstücke müssen für bauliche Anlagen geeignet sein."

Klingelhöfer zog ein positives Fazit der Normungsarbeit: Die neue E DIN 18533-1 bis 3 basiert auf langjährig in der Planung und Baupraxis bewährten Abdichtungsbauarten, Bauweisen und Details sowie auf den anerkannten Regeln der Technik. Bei objektbezogener Berücksichtigung der Hinweise im informativen Anhang B der E DIN 18533-1 sowie Planung und Ausführung nach E DIN 18355-1 bis 3 ist eine ausreichende bis hohe Zuverlässigkeit von erdseitigen Abdichtungen nach dieser Norm zu erreichen. Zuverlässig erdseitige Abdichtungen von Bauwerken und Bauteilen erfordern fachkundige Planung sowie fachgerechte Ausführung mit geprüften Abdichtungsprodukten. Hinzu kommt während der Nutzung auch die Wartung und Instandhaltung.

Die neuen Abdichtungsnormen sollen als Paket im Jahr 2017 gültig werden. Solange gilt DIN 18195, wobei es fachlich angebracht ist, sich bereits jetzt mit dem Normenwerk zu beschäftigen.

Katharina Bleutge
Änderung des Sachverständigenrechts in der ZPO-Haftung

These: Die Änderungen in der Zivilprozessordnung -sollen Sachverständige stärker disziplinieren.

Inhalt: Die Höhe der Ordnungsgelder und die Hinweispflichten der Sachverständigen haben sich verschärft. Das sind zwei Folgen des am 14.10.2016 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts. Damit gelten seit dem 15.10.2016 geänderte zivilprozessrechtliche Regelungen, die die Sachverständigen unmittelbar betreffen.

Nach dem Willen von Politik und Gesetzgeber soll mit dem Gesetz die Qualität der Sachverständigen und ihrer Gutachten verbessert, ihre Unabhängigkeit und Neutralität sichergestellt sowie die Verfahrenseffizienz gesteigert werden. Die Konsequenz für im Auftrag von Gerichten arbeitende Sachverständige muss sein, die Termine im Auge zu haben, damit die Gerichte keine Ordnungsgelder verhängen können.


Gert F. Hausmann
Elastische Klebstoffe für Parkett - augenblicklicher Zustand, Rückblick und Aufarbeitung

These: Schäden mit SMP-Klebstoffen erinnern an Zersetzung von Teppichschaumrücken.

Inhalt: Das erste Thema im Bereich "Aktuelle Schadensfälle" wurde mit dem Vortrag von Gert F. Hausmann zu den elastischen Parkettklebstoffen eröffnet. In einem kurzen Abriss wurde die Entwicklung der Parkettklebstoffe bis hin zu den SMP-Klebstoffen dargestellt. Wurden diese Klebstoffe Mitte des vergangenen Jahrzehnts noch als die Lösung zum Ersatz der Lösungsmittelklebstoffe für Parkett angesehen, so traten laut Hausmann immer wieder Schadens-fälle auf, die von bisher bekannten Mustern abwichen. Die Fälle traten meist nicht sofort, sondern erst nach längerer Zeit, durchaus erst nach mehreren Jahren auf. Das Parkett war dabei ordentlich verlegt und zu Beginn der Liegezeit nicht beanstandet worden. Im Schadensfall waren die Klebstoffe weitgehend zersetzt und nur noch als weißes Pulver vorhanden. Viele Fälle erinnerten an die Zersetzung von Teppichschaumrücken in den 1980er Jahren. Bemerkenswert sei auch, wie unterschiedlich diese Fälle von den Herstellern der Klebstoffe behandelt wurden, bilanzierte Hausmann.

Hausmann machte deutlich: Der Parkettleger verkauft mit dem Parkett einen hochwertigen Belag, der in der Regel Liegezeiten von 20 und mehr Jahren hat und bei dem durch Nutzung entstandene Beeinträchtigungen durch einen zweiten oder dritten Schleifgang mit anschließender Oberflächenbehandlung beseitigt werden können. Es sei ein Unding, wenn der verwendete Parkettklebstoff nach wenigen Jahren seine Eigenschaften verliert und damit der gesamte Boden, oftmals zu Lasten des Handwerkers, erneuert werden muss.

Georg MayrhoferElastische Klebstoffe für Parkett - Teil 2

These: Bei den Schäden mit SMP-Klebern handelte es sich um Kohäsionsbrüche.

Inhalt: Georg Mayerhofer erläuterte diese Thematik zum einen noch einmal aus technischer Sicht. Er verwies darauf, dass es sich bei den aufgetretenen Schadensbildern um vollständige Kohäsionsbrüche gehandelt hat und, dass das Parkett ordnungsgemäß verlegt und verarbeitet wurde. Im Schadensfall zeigten die verlegten Parkett-böden keine Dimensionsveränderungen, sodass hier von einer ursächlichen Wirkung durch den Klebstoff ausgegangen werden könne. Im zweiten Teil verwies der Referent auf die Auswirkungen des Produkthaftpflichtgesetzes. Da es sich um eine Veränderung der zugesicherten Produkteigenschaften der Klebstoffe handeln könnte, sei durchaus denkbar, dass in diesem Lieferantenstresstest das Produkthaftpflichtgesetz greife. Dies ist derzeit die von österreichischen Juristen vertretene Auffassung.

Im letzten Teil der Trilogie versuchte Dr. Roland Augustin, Ursachen für die Zersetzung der SMP-Klebstoffe darzustellen und somit das Thema abzurunden. Hierzu verwies er auf eine schwedische Diplomarbeit aus dem Jahr 2011, in der die oxidative Zersetzung von Polyethern in Verbindung mit Mineralien untersucht wurde. Durch gezielte Wärmealterung gelang es dabei, modellierte SMP-Klebstoffe auf verschiedenen mineralischen Trägern (u.a. Calciumsulftat) innerhalb von wenigen Wochen so abzubauen, dass der polymere Grund-körper weitgehend zerstört wurde. Sein Fazit lautet, dass die verwendeten Polymere nicht oxidationsstabil seien, sodass diese Produkte eine Autoxidation erfahren. Diese Prozesse treten nicht spontan auf, sondern finden schleichend statt. Dies könne auch das Auftreten der Schadensbilder nach mehreren Jahren erklären.

Walter Gutjahr
Entkopplungssysteme im Innen- und Außenbereich, Chancen und Grenzen

These: Entkopplungssysteme sind Sonderkonstruktionen.

Inhalt: Walter Gutjahr erklärte in seinem Vortrag die Wirkungsweise von Entkopplungssystemen. Zu Beginn verwies er darauf, dass Entkopplungssysteme trotz des weit verbreiteten Einsatzes nach wie vor Sonderkonstruktionen darstellen und somit nicht geregelt sind. Und dies, obwohl diese System bereits als Stand der Technik anerkannt sind. Derartige Systeme werden vorwiegend bei Bodenbelägen verwendet und einige Bodenbeläge benötigen sogar Entkopplungen. Längenveränderungen zwischen Untergrund und Belag sollen durch Entkopplungen ausgeglichen werden, d.h. das Verformungspotential parallel zur Ebene sollte möglichst hoch sein. Entkopplungen haben viele positive Eigenschaften, wie Abdichten, Entlüften, Drainieren oder Trittschall mindern.

Die Systeme können jedoch nie alles gleichzeitig. Dies wurde an Beispielen für Entkopplungen aufgezeigt. Die Veränderungen wichtiger technischer Parameter durch Einsatz von Entkopplungen konnte für Haftzugswerte, Scherkraftwerte und Durchbiegungen gezeigt werden. Sehr interessante Ergebnisse ergaben die Schlagfestigkeitsuntersuchungen mit unterschiedlich schweren Kugeln auf verschiedenen entkoppelten Systemen. Einige Beispiele aus der Praxis zum Einsatz von Entkopplungssystemen rundeten den Vortrag ab. Die Einsatzmöglichkeiten von Entkopplungen, aber auch deren Grenzen, wurden in diesem Vortrag aufgezeigt und dargestellt.

Horst Müller
Einfluss von Feuchtigkeit auf zementgebundene Spachtelmassen

These: Gips in Spachtelmassen fördert eine Ettringit-bildung.

Inhalt: Im abschließenden Vortrag der Tagung beschäftigte sich Horst Müller mit Spachtelmassen, deren Entwicklung, der Ettringitbildung sowie Schadensbildern, bei denen Spachtelmassen vermutlich schadensursächlich waren. Spachtelmassen haben sich in den letzten Jahren von rein physikalisch trocknenden Systemen über schwindarme Systeme hin zu schwindarmen Systemen mit schneller Belegreife entwickelt. Dabei wurde dem klassischen System aus Zement, Zuschlag und Wasser auch Gips bzw. Superverflüssiger zugefügt, um die gewünschten Eigenschaften zu erreichen. Durch den Zusatz von Gips wird immer eine gezielte Ettringitbildung erreicht, wie in einer Diplomarbeit auch dargestellt wurde. In den konkreten Schadensfällen ist bei den Spachtelmassen eine schichtenartige Ablösung zu beobachten, die in der optischen Ausprägung einem Blätterteig ähnelt. Durch Untersuchungen zeigt sich, dass hierbei erhöhte Feuchtigkeit vorhanden und auch eine Ettringitbildung zu beobachten ist.

Ursächlich war einerseits noch Feuchtigkeit, die aus einer kurz zuvor applizierten standfesten Spachtelmassenschicht stammte, andererseits aber auch Feuchtigkeit aus dem zur Verklebung des Belages verwendeten Dispersionsklebstoff. Da Spachtelmassen die Feuchte aus dem Klebstoff schadensfrei puffern sollen und müssen, kann das Problem nur in der stofflichen Zusammensetzung dieser bestimmten Spachtelmasse liegen.
aus FussbodenTechnik 01/17 (Wirtschaft)