ZDB:
Stopp der Gewerbeabfallverordnung gefordert
Der Bundestag hat die "Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen" beschlossen. Die Verordnung ist am 1. August 2017 in Kraft getreten. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) hat das Novellierungsverfahren zur Gewerbeabfallverordnung intensiv und kritisch begleitet und einige Erleichterungen in der Verordnung erreicht, wie der ZDB in seiner Mitgliederzeitschrift Direkt vermeldet. ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa demonstrierte im Vorfeld anhand von zehn Eimern die vorgesehenen Vorschriften, nach denen Bauunternehmer mit zehn verschiedenen Abfallcontainern auf Baustellen hätten auflaufen müssen, um die anfallenden Abfälle in zehn verschiedene Gruppen zu trennen. Er forderte: "Wir brauchen in der Gewerbeabfallverordnung wie im Umweltrecht insgesamt Regelungen, die in der betrieblichen Praxis noch sinnvoll und mit vertretbarem Aufwand umsetzbar sind." Der vorliegende Entwurf sei lebensfremd, beschert den Betrieben erheblichen bürokratischen und finanziellen Mehraufwand und gehöre im wahrsten Sinne des Wortes in eine der zehn Tonnen.
Der ZDB forderte einen Stopp des Verordnungsverfahrens aufgrund der als überzogen anzusehenden Vorgabe von Getrennthaltungs- und Dokumentationspflichten. Dem sind die Abgeordneten jedoch nicht gefolgt. Das Ministerium für Umwelt (BMUB) hat zugesagt, zur Gewerbeabfallverordnung ergänzenden Durchführungsbestimmungen, unter Beteiligung der Bauverbände zu erarbeiten. Der ZDB will insbesondere darauf hinwirken, dass die Getrennthaltungs- und Dokumentationspflichten praxistauglich sind und bestenfalls keine oder nur geringe Mehraufwendungen mit sich bringen.
aus
FussbodenTechnik 05/17
(Wirtschaft)