A.S. Création:

Umsatzrückgang und Kartellstrafe belasten die Bilanz


Zwei Faktoren belasten die 9-Monats-Bilanz 2017 von Tapetenhersteller A.S. Création. Erstens die im Vergleich zu den ersten drei Quartalen 2016 auf 109,4 Mio. EUR gesunkenen Umsätze. Das Minus von 6,0 % ist dem Rückgang in der EU geschuldet; die osteuropäischen Märkte außerhalb der EU melden ein Plus von 11,1 %. Zweitens das überraschend auf 13,9 Mio. EUR erhöhte Bußgeld im Kartellverfahren in Deutschland. Hinzu kommen eine rückläufige Rohertragsmarge, Währungsverluste, Abfindungen aufgrund der Restrukturierungsmaßnahmen sowie eine noch nicht abgeschlossene Optimierung der Kostenstruktur, so dass per Ende September 2017 ein operativer Verlust in Höhe von 14,1 Mio. EUR ausgewiesen werden muss. Aber selbst ohne Berücksichtigung von Sondereffekten hat sich das operative Ergebnis von 4,6 Mio. EUR in den ersten drei Quartalen 2016 auf -0,6 Mio. EUR reduziert.

Für das Gesamtjahr rechnet A.S. Création gegenwärtig mit einem Umsatz zwischen 138 Mio. und 143 Mio. EUR (2016: 153 Mio. EUR) sowie einem Ergebnis nach Steuern zwischen -16 Mio. und -19 Mio. EUR (2016: 7 Mio. EUR).

Neue finanzielle Belastungen drohen hingegen durch das Kartellverfahren gegen die beiden französischen Tochterfirmen SCE und MCF, das eigentlich als abgeschlossen galt. Ursprünglich war gegen die beiden Unternehmen eine Kartellstrafe in Höhe von 5,0 Mio. EUR verhängt worden, die ein Berufungsgericht 2016 auf 2,1 Mio. EUR reduziert hatte. Gegen diese Entscheidung haben die Kartellbehörden jetzt ihrerseits erfolgreich Berufung eingelegt. Die betroffenen Firmen müssen nun entscheiden, ob sie die ursprünglichen 5,0 Mio. EUR zahlen oder den Fall neu verhandeln lassen wollen.

Das seitens der französischen Kartellbehörde ursprünglich festgesetzte Bußgeld war bereits im Konzernabschluss 2014 von A.S. Création in voller Höhe als Aufwand berücksichtigt und aufgrund der gesetzlichen Regelungen in Frankreich auch bezahlt worden. Nach der Reduzierung durch das Berufungsgericht wurden 2,9 Mio. EUR zurückerstattet. Sollte jetzt das ursprünglich festgesetzte Bußgeld akzeptiert werden, hätte dies keinen Einfluss auf die Ertragslage von A.S. Création. Die Finanzlage würde allerdings durch die jetzt wieder erfolgte Zahlung in Höhe von 2,9 Mio. EUR belastet.
aus BTH Heimtex 12/17 (Wirtschaft)