18. Internationales BEB-Sachverständigentreffen, Schweinfurt

Schimmelpilze, Designestriche, Reaktionsharzbeläge und mehr


Die Bandbreite der Themen des 18. Internationalen Sachverständigentreffens war groß: 280 Tagungsteilnehmer starteten mit Schimmelpilzen und endeten mit Grundierungen. Zwischendurch standen auch Systemböden, Reaktionsharzbeläge und Designestriche im Mittelpunkt. In der Mehrzahl konzentrierten sich die Referenten auf die Vermittlung von Fachinformationen, was bei dem gewohnt anspruchsvollen Publikum deutlich besser ankommt als reine Produktvorstellungen.

Elf Vorträge, 280 Teilnehmer, fünf Schwerpunktthemen und 30 Aussteller - das sind die statistischen Daten des 18. Internationalen Sachverständigentreffens in Schweinfurt. Der BEB-Vorsitzende Michael Schlag erinnerte in seiner Eröffnungsrede an die Beteiligung des Esrichlegerhandwerks an der Ausbildungsinitiative "Das ist Bodenhandwerk". Er bedauerte, dass in den vergangenen beiden Jahren jährlich nur noch bundesweit 15 Estrichleger-Gesellenprüfungen erfolgreich bestanden wurden. In der Folge müssen sich die Sachverständigen mit dem abnehmenden handwerklichen Sachverstand in der Branche befassen, so Schlag.

Der Bundesverband Estrich und Belag (BEB) hatte sich mit seinem im Sommer 2018 ausscheidenden Hauptgeschäftsführer Edgar Leonhardt dafür eingesetzt, die Industrie für die Ausbildungsinitiative zu gewinnen. Tatsächlich erklärten sich neun Fördermitglieder und bauausführende Unternehmen bereit, die Initiative mit jährlich 3.000 EUR zu unterstützen. Es handelt sich um MKS Funke, Frieser München, Chemotechnik Abstatt, Saint-Gobain Weber, Freese Fußbodentechnik, Knauf Gips, Lanxess, PCI und Günter Schlag, der Estrichfachbetrieb des BEB-Vorsitzenden. Derzeit tragen auch der BEB und die Bundesfachgruppe einen nicht unerheblichen Teil zur Förderung bei, der aber künftig nicht gesichert ist: "Wir würden uns über weitere Förderer der Ausbildungsinitiative freuen", ergänzte Schlag.

Im Mittelpunkt der Initiative steht eine Social Media Kampagne, deren Herzstück der Webauftritt www.das-ist-bodenhandwerk.de ist. Eine Ausbildungsplatzbörse und Informationen über Ausbildungsbetriebe sind dort abgebildet. Schlag appellierte an die Mitgliedsbetriebe, ihre Lehrstellen in die Ausbildungsbörse einzustellen, um die Ausbildungszahlen zu steigern.
Optimierung der Verbandsstrukturen

Schlag äußerte sich auch zu aktuellen Verbandsveränderungen. Er versprach, dass bei deren Optimierung die Aktivitäten des BEB und des ihm angeschlossenen Instituts für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung von den Veränderungen unberührt bleiben. Es erfolge lediglich im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrags die Kopplung an den baugewerblichen Spitzenverband ZDB. Schlag weiter: "Dies ist eine strategische Entscheidung, um aus dem regionalen rheinischen Randgebiet näher an das Zentrum der Berliner Entscheidungsträger zu rücken." Als Beispiele nannte er das Deutsche Institut für Normung, das Deutsche Institut für Bautechnik, den gesetzlichen Richtliniengeber, wie Ministerien und sonstige Behörden, sowie insgesamt auch eine bessere Vernetzung zum Nutzen der BEB-Verbandsmitglieder.

Unabhängig von dieser Weichenstellung sollen die BEB-Arbeitskreise in ihrem derzeitigen Wirkungskreis bestehen bleiben. Das Gleiche gelte auch für die BEB-Veranstaltungen, zu denen das BEB-Sachverständigentreffen, die BEB-Jahrestagung und das Fließestrich--Forum gehören.

FussbodenTechnik fasst einen Teil der Vorträge des Sachverständigentreffens zusammen.


Mario Blei, Blei-Institut
Schimmelpilzschäden - von der Probenentnahme bis zur Bewertung der Sanierungsfähigkeit

Der Diplom-Biologe Mario Blei führte in das Thema Schimmelpilzschäden ein. Der Geschäftsführer des gleichnamigen Instituts startete mit der schwierigen Definition des Hygienebegriffs, der sehr individuell verwendet wird. Der heutige Begriff wurde vor mehr als 100 Jahren zunächst in der Medizin genutzt und bedeutet die Beeinflussung der Gesundheit und des Wohlbefindens des Menschen. Alles, was einen direkten oder indirekten Einfluss auf das Wohlbefinden hat, wird im weitesten Sinne als Hygiene bezeichnet. Ein wichtiger und großer Bereich ist die Umwelthygiene. Dazu zählen Emissionen jeglicher Art, inklusive Strahlung, Lärm und Vibrationen. Aber auch Aspekte wie die Beleuchtung oder Klimatisierung haben einen Einfluss auf das Wohlbefinden. Als Beispiel nannte der Referent Menschen, die bei einem fehlenden Wohlbefinden einen Raum nicht betreten könnten.

Für den Fall von tatsächlichen Befall mit Schimmelpilzen, nannte Dr. Blei folgende Sanierungsmethoden: die Reinigung, die zusätzliche Desinfektion, die Abschottung zur Raumseite sowie der Ausbau und die Demontage. Die Methoden werden in Abhängigkeit von der Art des Schimmelpilzbefalls ausgewählt. Sofern die Sanierungsziele allein durch Reinigung erreicht werden können, kann auf die Desinfektion verzichtet werden.

Ein Tagungsteilnehmer wollte in der anschließenden Diskussion wissen, wie man eine Probe korrekt an Messinstitute verschickt. Dr. Blei empfahl, Bodenproben nicht direkt vom Rand zu nehmen, in etwas Saugfähiges zu verpacken sowie die Ober- und Unterseite zu beschriften.


Hans-Leo Fernschild, Ecolab
Flächendesinfektion in hygienerelevanten Bereichen

Was genau bedeutet Desinfektion? Dieser Frage ging Hans-Leo Fernschild von Ecolab nach. "Unter Desinfektion versteht man die Abtötung und Inaktivierung gesundheitsgefährdender und lebensmittelschädlicher Bakterien, Pilze, Algen, Dauerformen von Endoparasiten oder Viren an Objekten durch chemische und physikalische Verfahren." Von Desinfektion spricht man bei der Keimreduzierung um einen Faktor von mindestens 105, soll heißen von ursprünglich 100.000 vermehrungsfähigen Keimen überlebt nicht mehr als ein Einziger.

Als Arten der Desinfektion kommen folgende Verfahren in Frage: Flächendesinfektion, routinemäßige bzw. laufende Desinfektion, gezielte Desinfektion und die behördlich angeordnete Entseuchung. Fernschild warnte vor lediglich nebelfeuchtem Wischen oder Feuchtreinigen: "Das führt zu einer nicht ausreichenden Benetzung." Für eine ausreichende Desinfektionswirkung müsse auf jeden Fall genügend Wirkstoff auf die Fläche gelangen und dort auch genügend Zeit zum Einwirken haben.

Der Referent warnte vor Materialunverträglichkeiten bei der Flächendesinfektion, die sich je nach Wirkstoff ändere: Die Verwendung von alkoholhaltigen Desinfektionsmitteln kann zu Flecken auf beschichteten Fußböden und zur Versprödung bzw. zum Schrumpfen bei Vinylbelägen durch Weichmacherentzug führen. Das gilt auch für Tropfen von alkoholhaltigen Handdesinfektionsmitteln auf beschichteten Böden. Hoch alkalische Präparate können Linoleum und textile Bodenbeläge beschädigen. Aldehydhaltige Desinfektionsmittel können bei längerer Anwendung Kunststoffe verfärben. Sein Tipp: Reinigungs- und Pflegemittel dürfen nur mit Desinfektionslösungen vermischt werden, wenn mikrobiologische Gutachten die anwendungstechnische Verträglichkeit nachgewiesen haben.


Andreas Funke, MKS Funke
10 Jahre Erfahrungen mit Designestrichen: Entwicklung/Tendenzen - Neues BEB-Hinweisblatt

Neben der gewachsenen Zahl an Gutachten zu Design-estrichen gibt es einen deutlichen Zuwachs an Fachbetrieben, die sich im Laufe der Jahre eine hohe Kompetenz erarbeitet haben. Dennoch misslingen immer noch viele Bauvorhaben technisch und betriebswirtschaftlich, so die Einschätzung von Referent Andreas Funke. "Dies ist eine Situation, die dem Image des Design-estrichs insgesamt schadet und anderen Bodenbelägen im Wettbewerb Vorteile verschaffen kann."

Funke machte Vorschläge für einen Lösungsansatz. Dazu zählen:
- zielgerichtete Beratung mit Orientierungs- und Referenzflächen, Definition und Vereinbarung eines Bausolls
- Bodenbau inklusive Planung
- Bodenbearbeitung mit Oberflächenschutz

Die Vorstellungen in Bezug auf das zu erbringende Bausoll bei Auftraggebern und Auftragnehmern können stark differieren, vor allem dann, wenn dem Bauherrn ein technisch und optisch einwandfrei nach Bemusterung ausgeführter Boden nicht der Erwartungshaltung entspricht. Motto: "So habe ich mir das aber nicht vorgestellt." Für den Bauherrn, den Planer, den ausführenden Unternehmer und auch für den Sachverständigen gibt es keine verbindlichen Regelwerke, die Aussagen zu den optischen Eigenschaften von Designböden vorgeben. Generell sei es auch mehr als fraglich, ob man solche "Leitplanken" überhaupt formulieren könne.

Funke empfahl die möglichst genaue und eindeutige Vereinbarung des Bausolls. Erforderlich sei ein Baukasten für Bodenbauer und Planer zur Erarbeitung einer Grundlage des Bausolls abgestimmt auf das jeweilige Projekt.

Dabei hilft das neue BEB-Hinweisblatt, weil es langjährige und vielseitige Erfahrungswerte im Umgang mit Designestrichen aller Art aus Handwerk und Industrie bündelt. Es enthält eine Liste zahlreicher technischer und ästhetischer Aspekte und Kriterien, welche für eine möglichst zielsichere Vereinbarung des Bausolls von Bedeutung sind. Es sei aber keine Anleitung für Designestriche. Hilfreich ist das Muster für ein Pflichtenheft, das zu verbindlichen Beschreibungen anleitet.

Es beinhaltet Angaben zu Muster- oder Referenzflächen als Orientierung. Das Pflichtenheft hilft bei der Planung und Auswahl des passenden Bodentyps und erfasst die auf die Anforderungen abgestimmte Ausführung möglichst komplett.

Im Pflichtenheft sind auch Checklisten enthalten, die für den Planer, die örtliche Bauleitung und den Auftragnehmer wertvolle Hilfestellungen für die Planung und Vorbereitung des reibungslosen Ablaufs des Gewerkes enthalten. Die Beschaffenheitsvereinbarung nennt wesentliche charakteristische Merkmale für die sinnvolle Beschreibung der einzelnen Estrichvarianten in ihren unterschiedlichen Ausprägungen. Diese Merkmale sollen in der individuell vereinbarten Ausprägung in die Beschreibung des Bausolls aufgenommen werden. Bei der Beurteilung der Designestriche ist ein Vergleich des Ist-Zustandes mit dem Bausoll, besonders auch unter Einbeziehung der vereinbarten Muster- oder Referenzflächen, vorzunehmen.

Funkes Fazit für die Sachverständigen: "Was nicht vereinbart ist, kann auch nicht erwartet werden."

Artur Kehrle, KLB Kötztal
Dekorative Reaktionsharzbeläge

Artur Kehrle, Geschäftsführer von KLB Kötztal, brachte den Sachverständigen den Begriff der dekorativen Reaktionsharzbeläge näher. Als Voraussetzungen nannte er eine hochwertige Verarbeitung, ein interessantes erprobtes Design und es muss dauerhaft dekorativ sein. Der Vorteil der Beläge sei, dass sie fugenlos eingebaut werden können und das sei momentan ein Trend, so Kehrle. Technische Eigenschaften wie rutschhemmend, elektrisch leitfähig oder wasserdicht treten bei einem dekorativen Boden in den Hintergrund, weil es in erster Linie um die Ästhetik geht.

Welche Böden können dekorativ ausgeführt werden? Dazu zählen unifarbene, glatte Beschichtungen, Quarzcolor-Abstreubeläge, Steinteppiche, kunstharzgebundene Mörtelbeläge, geschliffene Mörtelbeläge und Intarsien/Einlagen. Alle haben sie eines gemeinsam: "Sie bestehen aus mehr als drei Schichten. Man benötigt sogar bis zu acht Schichten, die aufeinander aufgebracht werden."

Auf die meisten Reaktionsharzbeläge kommt eine matte Versiegelung. Kehrles Begründung: "Sie hat den Vorteil, dass sie das Licht streut und Unebenheiten am Boden mit einer Mattversiegelung wunderbar kaschiert werden können." Diese Versiegelungen gibt es mittlerweile sogar emissionsarm, in der Variante fehlt es dann aber an der chemischen Beständigkeit.

Als geeignete Untergründe nannte der Referent Zementestriche, Beton, Calciumsulfatestriche, Magnesiaestriche oberhalb von Abdichtungen, Gussasphaltestriche, Reaktionsharzböden, keramische und Natursteinbeläge und Verlegeplatten.

Nicht geeignet seien mineralische kunststoffvergütete Spachtel und Nivelliermassen, nichtreaktive Massen, Altuntergründe mit Altklebstoffen und -spachtelmassen, geklebte Bodenbeläge wie PVC, Linoleum und Parkett, Doppel- und Hohlraumböden ohne Lastverteilungsschichten sowie Steinholzestriche.

Für die Reinigung und Pflege empfahl Kehrle Sauberlaufzonen am Eingang einzubauen, eine regelmäßige Unterhaltsreinigung, harten trockenen Schmutz baldmöglichst zu entfernen und einen milden Reiniger einzusetzen, der keine Rückstände hinterlässt.


Burkhard Prechel, Mapei
Systemböden in Verbindung mit starren Belägen

Bei der Ausführung von Naturwerksteinbelägen auf Systemböden sind besondere planerische Maßnahmen erforderlich, denn die relevanten Regelwerke DIN EN 12825-1 und DIN EN 13213-3 erlauben bei einwirkenden Lasten Verformungen in der Belagsebene in einer Größenordnung von l/300, also 2 mm bei dem üblichen Stützabstand von 600 mm. Dies hat zur Folge, dass die aus der Verformung resultierenden Kräfte häufig die Biegefestigkeit des oftmals aus Lastgründen dünnen Naturwerksteins überschreiten. Hohllagigkeiten und Rissbildungen sind die Folge.

Eine rasterübergreifende Verlegung ist nur möglich, wenn die maximale Durchbiegung der Trockenbodenkonstruktion (ohne Belag) auf l/650 begrenzt wird, also 0,92 mm bei 600 mm Stützabstand bzw. 0,46 mm bei 300 mm. Da im Bereich der Systemstützen Zugspannungen an der Konstruktionsoberseite auftreten, hat die Qualität der Stoßausbildung des Trockenhohlbodens einen entscheidenden Einfluss auf die Tragfähigkeit des Gesamtsystems und die Dauerhaftigkeit der Belagskonstruktion.

Thomas Allmendinger
Elektrische Messung der Holzfeuchte noch zeitgemäß?

Thomas Allmendinger, ein anerkannter Experte für Hölzer und Parkette, referierte über die elektrische Messung der Holzfeuchte. Anlass hierzu waren Schadensfälle und auch Messungen, die er mit verschiedenen Geräten und an unterschiedlichen Hölzern durchgeführt hatte. Seine Ergebnisse zeigten sowohl große Schwankungen und Probleme bei einzelnen Geräten, wie auch bei den einzelnen Hölzern. In seinen Ausführungen wies er darauf hin, dass die Messung sehr fehlerbehaftet sei, da mit den elektrischen Messgeräten die unterschiedlichen Feuchten in einzelnen Schichten eines Mehrschichtparketts aufgrund der Bauweise der Geräte nur schwer korrekt zu bestimmen wären. Die Messgeräte unterschiedlicher Hersteller zeigten zudem starke Unterschiede in den Ergebnissen der Messungen. Festgestellt wurden bei seinen Schadensanlysen auch hohe Feuchtigkeitswerte in den unterschiedlichen Schichten von Mehrschichtparkett bei angelieferten Hölzern, was auch zu Schäden geführt hat. Dafür wurden Beispiele gezeigt.

Bedingt durch die technische Schwierigkeit in der Messung sollte die elektrische Messung der Holzfeuchte in den einzelnen Schichten eines Mehrschichtparketts nur als Orientierung anzusehen sein, die die Ergebnisse einer Darrprüfung nicht ersetzen kann. Die hohe Schwankungsbreite in den Feuchten der angelieferten Hölzer sollte zudem dazu führen, dass vonseiten des Verlegers diesbezügliche Bedenken angemeldet werden sollten.

Rechtsanwalt Frank Häberer
Das neue Bauvertragsrecht

Der Bundestag hat am 9. März 2017 das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren verabschiedet. Das Gesetz ist am 4. Mai 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und wird für alle Verträge gelten, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden.

Nach dem Vortrag waren in einer internen Diskussion zwischen Unternehmern und Sachverständigen folgende Meinungen zu hören:
-Das Gesetz kann große Auswirkungen auf die Existenz kleiner Unternehmen haben, wenn diese aus Unkenntnis und / oder Zeitproblemen nicht sofort auf eine einstweilige Verfügung reagieren. Außerdem spielt wegen der Anwaltspflicht bei Landgerichten das Geld eine wichtige Rolle.
-Das Gesetz ist keinesfalls ausgereift, weil Auftraggeber der öffentlichen Hand die Möglichkeit erhalten, berechtigte Nachtragsangebote, deren Ursache z. B. mangelhafte Planung oder unzureichende Ausschreibung war, nicht mehr oder nur noch teilweise honorieren zu müssen.
-Das Gesetz würde in fataler Weise an die berüchtigte "Fertigstellungsbescheinigung" erinnern.

FussbodenTechnik-Autor Rechtsanwalt Andreas Becker fasst die wichtigsten Änderungen des Bauvertragsrechts im Service-Teil dieser Ausgabe zusammen.


Egbert Müller, IBF
Messung der Oberflächenzugfestigkeit und Haftzugfestigkeit - aktuelle Untersuchungsergebnisse

In seinem Vortrag stellte der Institutsleiter des Instituts für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung (IBF), Dipl.-Ing. Egbert Müller, nicht nur das neue Hinweisblatt zu Oberflächenzug- und Haftzugfestigkeit vor, sondern präsentierte auch anschaulich die Grundlagen zu diesen Prüfungen sowie neueste Untersuchungsergebnisse des IBF. Neben der begrifflichen Erläuterung wurde insbesondere auf mögliche kritische Untergründe hingewiesen, die das Prüfergebnis negativ beeinflussen können. Auch der Hinweis, dass diese Prüfung mit Ausnahme der Kunstharzestriche (DIN 18560-3) keine Regelprüfungen darstellen, wurde betont.

Im Rahmen der Untersuchungen wurden verschiedene Klebstoffe hinsichtlich der Eignung für diese Prüfung untersucht, wobei je nach Klebstofftyp (MMA, PU und EP) teilweise unterschiedliche Ergebnisse erzielt wurden. Dabei zeigte sich eine deutliche Abhängigkeit von der Oberflächenbeschaffenheit der Untergründe. Das neue Hinweisblatt des BEB, das durch verschiedene Arbeitskreise des BEB erstellt wurde, enthält im Gegensatz zum bisherigen Merkblatt namentlich zwei Klebstoffe auf MMA-, bzw. PU-Basis, da sich diese in den Versuchen als besonders geeignet gezeigt haben. Für einige Anwendungsbereiche enthält das Hinweisblatt korrigierte Werte für die Haftzug- und Oberflächenzugfestigkeiten. Dies sollte in Zukunft bei der Bewertung von Ergebnissen berücksichtigt werden.


Mario Sommer, Sopro Bauchemie
Verbundabdichtungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik nach DIN 18534 und DIN 18531

Mario Sommer stellte die seit Juli 2017 geltende neue Abdichtungsnorm ausführlich dar und erläuterte das Thema mit vielen Beispielen. Die umfassende alte DIN 18195 wurde nach langer Vorarbeit durch insgesamt fünf neue Normen ersetzt. Es sind die Normen 18531 bis 18535, in denen das Thema der Abdichtung für die verschiedenen Bereiche geregelt ist. Für den Innenraum ist die neue DIN 18354 maßgebend. Die Norm DIN 18195 existiert weiter, enthält aber lediglich Definitionen und Begriffe. Die Ausführungen sind in den neuen Normen geregelt. In der DIN 18354 gibt es neben den Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätzen auch die Gruppeneinteilungen der Abdichtungsmaterialien und deren Applikation. Daneben finden sich für flüssige Abdichtungsmaterialien auch Anforderungen an die stoffliche Zusammensetzung und die Mindesttrockenschichtdicken der Materialien.

Neu sind in der Norm auch statt der alten Feuchtigkeitsbeanspruchungsklassen die Wassereinwirkungsklassen von W0-I bis W3-I, die Anforderungen auch an den Untergrund (Estrich) festlegt. So sind in den Klassen W0-I bis W1-I noch feuchtigkeitsempfindliche Materialien (z. B. Calciumsulfatestriche) möglich, nicht jedoch in den höheren Klassen W2-I und W3-I. Dies muss in Zukunft bei der Planung und Ausführung von Bädern oder anderen Nassbereichen berücksichtigt werden. Offen blieb die Antwort auf die Frage eines Teilnehmers: "Muss unter Badewannen abgedichtet werden?", denn hier gibt es keine eindeutigen normativen Verweisungen.


Dr. Jörg Sieksmeier, Ardex
Wirkungsweise von Grundierungen unter Spachtelmassen und Klebstoffen

Der letzte Vortrag befasste sich mit dem häufig unterschätzen Thema Grundierungen, ihrem Aufbau und ihrer Wirkungsweise. Dabei wurde insbesondere betont, welche Funktionen Grundierungen in einem Systemaufbau erfüllen und welche technischen Eigenschaften diese Produkte mitbringen. Eine wichtige Rolle spielen dabei auch die stoffliche Zusammensetzung derartiger Produkte, da je nach chemischen Grundkomponenten unterschiedliche Eigenschaften erzielt werden. Hingewiesen wurde insbesondere auf die Eigenschaften von funktionellen Grundierungen als Dampfsperren bei zu feuchten Untergründen. In Bezug auf ihre Systemeigenschaften sollten diese Produkte nicht nur die Anforderungen der Praxis erfüllen, sondern auch hinsichtlich des Emissionsverhaltens untersucht werden.

Unter den verschiedenen Bewertungssystemen stellt dabei der Emicode EC 1 Plus der Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe (GEV) derzeit das fortschrittlichste System für Grundierungen und andere Verlegewerkstoffe dar. Dieses System ist nicht nur langjährig erprobt, sondern wird auch kontinuierlich weiterentwickelt. Um den Unterschied zwischen einer objektiven Bewertung (VOC-Emissionsmessung) gegenüber einer subjektiven Bewertung (Geruchsmessung) zu demonstrieren, durften abschließend verschiedene Probanden einen Geruchstest an nicht erkennbaren Proben durchführen. Dabei mussten zwei unbekannte Gerüche bewertet werden. Es zeigte sich, dass selbst bei einem kleinen Kollektiv keine Einigkeit hinsichtlich der Bewertung positiver oder negativer Gerüche bestand. Mit diesem eindrucksvollen Versuch wurde auf die Unzulänglichkeiten subjektiver Geruchsbewertungen hingewiesen.
aus FussbodenTechnik 01/18 (Wirtschaft)