Parkettrestauratoren tagten in Neustadt/Aisch
Neue Weiterbildungskurse im Frühjahr 2019
Wie - und wann - geht es mit der Fortbildung zum Parkettrestaurator weiter? Das war ein zentrales Thema auf der letzten Tagung der BVPF-Bundesfachgruppe der Parkettrestauratoren in Neustadt/Aisch. Außerdem auf der Agenda: Künftige Aktivitäten, unter anderem das 30-jährige Jubiläum, und deren Terminierung sowie der fachliche Diskurs zu Schadensfällen.
Politik, ZDH, Gewerkschaften und die offiziellen Vertreter von 15 weiteren Gewerken planen schon seit einiger Zeit eine Novellierung der Ausbildungsordnung im Restauratorenhandwerk. Die Frage, wie es mit der Fortbildung zum Parkettrestaurator weiter geht, beschäftigt die Fachgruppe nachhaltig. Die singuläre Ausbildung zum "geprüften Restaurator im Parkettlegerhandwerk" wird damit abgelöst. Ziel ist, eine bundeseinheitliche Fortbildung für alle Gewerke schaffen, bei denen Restaurierung ein Geschäftsfeld ist.
Zugangsvoraussetzung dafür ist der Meister im Handwerk oder ein anderer Abschluss mit entsprechender Qualifikation und mindestens dreijährige Berufserfahrung. Mit dem Abschluss "Geprüfter Restaurator/in im Handwerk" wird dann die Stufe 7 im deutschen Qualifizierungsrahmens (DQR) erreicht, vergleichbar der akademischen Masterqualifikation.
Kaum Änderungen im fachlichen Teil
Bisher bilden die einzelnen Gewerke ihre Restauratoren fachspezifisch und in Eigenregie aus. Die Lehrpläne sind sehr unterschiedlich in Inhalt und Umfang. Mit der Einstufung in DQR-Niveau 7 ist ein hoher wissenschaftlicher und betriebswirtschaftlicher Anspruch verknüpft, der einen zeitlichen Umfang von etwa 800 Stunden bedingt. Ein Teil der Weiterbildung wird im Selbststudium zu erledigen sein. Die aktuelle Ausbildung zum geprüften Restaurator im Parkettlegerhandwerk ist mit etwa 440 Stunden schon jetzt sehr fundiert und in vielen Punkten maßgebend für die neue Ordnung. Im fachlichen Teil für die Parkettrestauratoren wird sich daher wenig ändern.
Gute Nachfrage nach Restauratorenkursen
Zur Novellierung ist die Zustimmung und gegenseitige Anerkennung aller Gremien notwendig. Fachgruppenleiter Jochen Michalik ist in die Verhandlungen direkt involviert. Nach seiner Einschätzung ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens noch länger nicht absehbar. Bis jetzt wurde von den Gewerken erst ein Eckwertevorschlag erarbeitet. "Solange die Novellierung nicht in Kraft tritt, gilt die derzeitige Prüfungsordnung mit dem Abschluss "geprüfter Restaurator im Parkettlegerhandwerk", betonte Michalik. Die Weiterbildung, deren Niveau deutlich über der Meisterqualifikation liegt und auch für die tägliche Arbeit Vorteile bringt, ist gut nachgefragt. Zehn feste Anmeldungen für einen Restauratorenkurs liegen bereits vor. Daher beschloss die Mitgliederversammlung, im Frühjahr 2019 mit einem Kurs nach der aktuellen Prüfungsordnung zu starten. Die bereits bekannten Interessenten für den Kurs werden in Kürze darüber informiert. Im Fall einer vorzeitigen Änderung müsste dann eben ein weiteres kostenpflichtiges Modul angeboten werden, das den Abschluss entsprechend der neuen Ordnung gewährleistet.
Als Kursort hat sich die Berufsschule in Neustadt/Aisch bewährt. Die Werkstatt der Schreiner und Parkettleger ist technisch top ausgestattet. Zudem besteht die Möglichkeit, Einrichtungen der Modellbauer zu nutzen. Als großes Plus hob Michalik hier auch die freundliche Unterstützung seitens der Schulleitung heraus. Mit einem Rundgang durch den gerade fertiggestellten Neubau konnten sich die Parkettrestauratoren von der technisch und räumlich hervorragenden Ausstattung überzeugen. Insgesamt 11 Mio. EUR wurden in die Ausbildungsstätte investiert. Vom neuen Sicherheitskonzept und der Ausbildung an erstklassigen Maschinen wie Formatkreissäge, Breitbandschleifmaschine oder CNC-Fräsmaschine profitieren auch 300 bayerische Parkett- und Bodenlegerauszubildende.
| Silvia Mändle
aus
Parkett Magazin 02/18
(Wirtschaft)