XXXLutz KG
XXXLutz verzichtet auf rückwirkende Hochzeitsrabatte
Die Möbelhauskette XXXLutz verzichtet nach einer Intervention durch das Bundeskartellamt darauf, von seinen Lieferanten nach einer kürzlich erfolgten Fusion rückwirkend sogenannte Hochzeitsrabatte einzufordern. Das Bundeskartellamt hatte am 9. November 2017 den Zusammenschluss von XXXLutz mit Möbel Buhl freigegeben. Daraufhin forderte XXXLutz von den Lieferanten von Möbel Buhl eine Konditionen-Anpassung. Unter anderem sollten die für XXXLutz gewährten Konditionen rückwirkend ab dem 1. Januar 2017 auch für alle getätigten Umsätze der Möbel Buhl-Häuser gültig sein. XXXLutz forderte eine Gutschrift sämtlicher Preis- und Konditionen-Differenzen ab diesem Zeitpunkt.
aus
Haustex 02/18
(Wirtschaft)