Handwerk
ZDH-Leitfaden zum neuen Datenschutzrecht
Bevor im Mai 2018 das neu gefasste, EU-weite Datenschutzrecht in Kraft tritt, besteht auch für Handwerksbetriebe Handlungsbedarf. Informationen darüber, welche Pflichten bestehen und wie man sie erfüllen kann, enthält eine Broschüre aus dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).
Der Leitfaden zielt darauf ab, Handwerksbetrieben einen vertieften Überblick sowie das notwendige Rüstzeug zu geben, die jeweiligen betrieblichen Abläufe an die Anforderungen des neuen Datenschutzrechts anzupassen. Eine rechtlich abschließende und verbindliche Beratung darf und kann er allerdings nicht leisten. Für Fragen zur individuellen Situation in Ihrem Betrieb empfiehlt der ZDH, Kontakt zu den entsprechenden Experten der Handwerksorganisationen aufzunehmen.
aus
BTH Heimtex 04/18
(Wirtschaft)