Thomas Allmendinger in Würzburg über die Holzfeuchtemessung

Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser


Die Lieferholzfeuchte eines Parketts ist ein wichtiges Kriterium und sollte bei der Wareneingangskontrolle vom Parkettleger überprüft werden. Aber kann er das mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln und Methoden? Der Sachverständige und Gutachter Thomas Allmendinger meint "Nein". Sein Appell: "Streicht die Holzfeuchtemessung als Kriterium bei der Wareneingangskontrolle von Parkett in der Neuauflage des Kommentars zur DIN 13489."

Die Wareneingangskontrolle eines Parketts gehört zu den Prüfpflichten des Parkettlegers. Doch wie steht es mit der Lieferholzfeuchte bei Mehrschichtparkett? Kann er sie zuverlässig messen? Vor Gericht ist diese Frage strittig, denn das Gesetz ist an der Stelle nicht eindeutig. Im Streitfall beispielsweise bei Deckschichtablösungen oder unverhältnismäßigem Quell- und Schwindverhalten wenden manche Hersteller ein, der Handwerker hätte die Holzfeuchte vor Verlegung prüfen und gegebenenfalls Bedenken anmelden müssen.

Aber: Nach deutschem Recht kann der Verarbeiter vor Gericht nur seinen Lieferanten belangen. Das muss nicht der Hersteller sein, sondern kann auch ein Großhändler sein, der seinerseits die Ware auch nur auf Sicht kontrolliert.

"Das Argument der Holzfeuchteprüfung benutzen meist unseriöse Hersteller, um von Produktionsfehlern abzulenken, die beispielsweise durch zu geringen oder nur partiellen Leimauftrag oder einer ungeeigneten Feuchte der Holzwerkstoffe entstehen, wie sich dann herausstellt", ärgerte sich Thomas Allmendinger, vereidigter Sachverständiger und Handwerksmeister in den Gewerken Parkett, Bodenbelag und Estrich mit eigenem Gutachterbüro. Aus seiner Sicht sind Handwerker mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln nicht in der Lage, die Holzfeuchte zuverlässig zu messen.

Als handwerksübliche Methode zur Prüfung der Holzfeuchte gilt die Messung mit einem elektronischen Messgerät nach DIN 13183-2, wie es beispielsweise in der Norm EN 13226 für Massivholz angegeben ist. "Eine Anwendung auf Mehrschichtparkett ist unsinnig", sagte der Experte und tritt den Beweis an: "Der Aufbau eines Mehrschichtparketts mit einer zum Teil nur 3 mm dünnen Decklage und darunterliegenden Lagen aus vielerlei - oft nicht mal bekannten - Materialien plus Kleberschicht führt zu falschen Werten." Gelange der Sensor beim Einstechen in den Klebebereich, steige die Feuchte massiv an. Das habe aber nichts mit der Holzfeuchte zu tun. Geölte Oberflächen zeigten häufig ähnliche verfälschte Messergebnisse.

In einer umfangreichen Versuchsreihe verglich Allmendinger Messwerte von branchenüblichen Gerätetypen bei gleichem Zwei- und Dreischicht-Parkett. Die ermittelten Werte wichen teils weit vom Vergleichs-Ergebnis nach der Darrmethode ab. Das Darrverfahren nach DIN EN 13183-1 erkennt die Norm als einzige Methode an, die aussagefähige Ergebnisse liefert. "Sie benötigt jedoch einen labormäßigen Versuchsaufwand und ist vom Handwerker in der Wareneingangskontrolle nicht durchführbar", betonte Allmendinger.

Elektronische Messungen können
der orientierenden Indikation dienen

Dass elektronische Feuchtemessungen bei Mehrschichtparkett zur definitiven Feuchtebestimmung eher ungeeignet sind, bescheinigte ihm auch der Obmann des DIN Ausschusses zur DIN EN 13489. Seine Begründung: Bei den Messgeräten seien normalerweise die zu messenden Holzarten einzustellen und das sei bei Klebstoff und Holzfaserwerkstoffen nicht möglich. Die einzig geeignete Variante sei das Darrverfahren. "Zur orientierenden Messung in Massivholzschichten könne die elektronische Messung eine orientierende Indikation liefern", ergänzte der Obmann in seiner Antwort.

"In der Norm werden Angaben zum Feuchtegehalt eines Parketts gemacht und es wird auf Messmethoden hingewiesen, wodurch vor Gericht ein Interpretationsspielraum entsteht", weiß Allmendinger aus der Praxis.

Die durchgeführten Prüfungen zeigten eindeutig, dass es Handwerkern unmöglich ist, Mehrschichtparkett auf dessen Feuchte hin zu prüfen. Der ordnungsgemäße Feuchtegehalt obliege daher allein der Verantwortlichkeit des Herstellers und / oder Lieferanten.

Prüfpflicht für Massivparkett kippen?

In dem Zusammenhang wäre es aus Allmendingers Sicht auch sinnvoll, die Prüfpflicht für Massivparkett zu kippen, da die elektronische Messung hier ebenfalls nur Schätzwerte liefere und das Ergebnis von vielen einzelnen Faktoren abhänge. Zudem funktioniere diese Messmethode bei Räuchereiche wegen des Ammoniakgehalts nicht. "Eine klare Rechtssituation im Hinblick auf eine rasche Schadensregulierung ist dringend nötig, denn nur so kann das Gewährleistungsrecht den Verarbeiter vor Schaden schützen."

Ein Fortschritt im neuen Gewährleistungsrecht seit dem 1. Januar 2018 ist: Der Verarbeiter erhält bei mangelhafter Ware zusätzlich zum Materialersatz auch die Aus- und Einbaukosten vom Lieferanten erstattet. Doch bisher ist diese neue Regelung nicht AGB-fest - daher Achtung: Der Lieferant kann mit seinen AGB diese Gewährleitung in bestimmten Fällen außer Kraft setzen. Deshalb rät Allmendinger zu Vorsichtsmaßnahmen:

-Prüfen Sie, ob das Gewährleitungsrecht in den AGB eingeschränkt oder gar ausgeschlossen ist.
-Kontrollieren Sie, ob die Ware aus der Eigenproduktion des Herstellers stammt oder es sich um zugekaufte Fremdware handelt.
-Bestellen Sie die Holzfeuchte als Merkmal sicherheitshalber mit.
-Beim geringsten Verdacht auf einen Mangel - sofort Bedenken anmelden.


Auszug DIN EN 13489:2002 (D)
Mehrschichtparkettelemente

4.5 Feuchtegehalt
Die Nutzschicht muss bei Erstauslieferung des Erzeugnisses einen Feuchtegehalt von 5 % bis 9 % aufweisen.
Das einzig geeignete Verfahren zur Messung des Feuchtegehalts bei Mehrschichtparkett ist in EN 13183-1 angegeben (Darrverfahren)
Anmerkung: EN 13183-2 (elektrisches Messverfahren) kann nur für eine Schätzung des Messverfahrens angewendet werden.


Auszug DIN EN 13226:2009-09 (D) Massivholz-Parkettstäbe Nut/Feder

5.3 Feuchtegehalt
Einzelelemente müssen bei Erstauslieferung des Produktes einen Feuchtegehalt von 7 % bis 11 % aufweisen.
(Kastanie und Seekiefer bis 13%)
Der Feuchtegehalt ist nach EN 13183-2 mit einem elektrischen Holzfeuchtemessgerät zu ermitteln.
Im Streitfall muss der Feuchtegehalt mittels Darrmethode nach EN13183-1 bestimmt werden
aus Parkett Magazin 03/18 (Wirtschaft)