BVPF:

Neue Gewerbeabfallverordnung


Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat in der Reihe "Ratgeber Handwerk" eine Information zur neuen Gewerbeabfallverordnung veröffentlicht. Die Neufassung hebt die Gleichstellung der energetischen und stofflichen Verwertung der betroffenen Abfallarten auf. Der ZDH-Flyer erläutert, für welche Handwerksbetriebe die Verordnung gilt und welche Neuerungen es im Zusammenhang mit der Getrennthaltung und Dokumentation gibt. Neu hinzugekommen ist etwa die "Abfallfraktion" Holz. Im Wesentlichen wird auf gewerblichen Siedlungsabfälle sowie auf Bau- und Abbruchabfälle eingegangen. Für die baubetriebliche Praxis sind auch die modifizierten Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit Bau- und Abbruchmaßnahmen relevant. Der Flyer kann im Internet heruntergeladen werden unter: https://bit.ly/2v0suyG
aus Parkett Magazin 03/18 (Wirtschaft)