ISP Interessengemeinschaft Schweizer Parkettmarkt

ISP will künftig Parkettherkunft angeben


Die 19 Mitglieder der Gruppe "Produktion und Handel" der Interessengemeinschaft der schweizerischen Parkettindustrie (ISP) wollen künftig auf allen verkaufsrelevanten Dokumenten und Mustern die Holzherkunft und den Produktionsstandort deklarieren und damit Endkunden "maximale Transparenz" gewährleisten. Die Nachweispflicht soll ab Juli 2019 in Kraft treten. Ausnahmen würden nur gelten, wenn ein Sägewerk Rundholz aus verschiedenen benachbarten Ländern verarbeitet und es deshalb nicht eindeutig rückverfolgt werden könne. Dann wird statt der Angabe des Herkunftslandes auch die Herkunftsregion akzeptiert, etwa Europa.

Der Produktionsstandort soll Auskunft über den oder die Produktionsländer geben. Wird ein Parkettboden ausschließlich in der Schweiz hergestellt, wird auf dem fertigen Produkt "Schweiz" ausgewiesen. Stammen die Parkettrohlinge beispielsweise aus Polen, die Oberflächenbearbeitung wurde aber in der Schweiz vorgenommen, wird der Parkettboden mit "Polen/Schweiz" gekennzeichnet.
aus Parkett Magazin 05/18 (Wirtschaft)