Initiative Bodenbeläge Kleben IBK
Lagerfeuerromantik braucht Sicherheit
Im Frühjahr 2018 hat die Initiative Bodenbeläge Kleben (IBK) eine Veröffentlichung mit dem Titel "Geklebte Bodenbeläge im Kaminzimmer - Entspannte Lagerfeuerromantik" herausgegeben. Sie gibt Ratschläge, wie Bodenbeläge und offene Kamine sicher harmonieren. Parkett- und Bodenlegerbetriebe können die Mitteilung zur eigenen Werbung nutzen. Im Internet sind unter www.ibk-fussboden.de weitere Informationen zu finden.
Fast 12 Mio. Holzfeuerungsanlagen gibt es laut Umweltbundesamt in Deutschland. Damit sind in fast jedem vierten Wohnzimmer Kamine und geschlossene Holz-öfen zu finden. Vor allem offene Feuerstätten verpflichten jedoch zu Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen.
Die Deutsche Musterfeuerungsverordnung schreibt einen Abstand des Kamins zu brennbarem Material von mindestens 50 cm nach vorne sowie 30 cm an den Seiten vor. Zusätzlich sollte ein feuerfester Übergang zwischen Kamin und Bodenbelag vorgesehen werden, damit fliegende Funken keinen Schaden anrichten. Wird dazu etwa eine Steinplatte installiert, müsse der sich anschließende Bodenbelag vollflächig auf gleichem Niveau geklebt werden, sagt die IBK, sonst werde er zur Stolperfalle.
Alternativ lassen sich Bodenbeläge mit einer Feuerschutzplatte aus Glas oder Metall versehen. Ist diese nur aufgelegt, kann sie nach der Heizperiode wieder entfernt werden. Wichtig auch hier ist der Hinweis auf vollflächige Klebung des Bodenbelags. Der ist nämlich durch die Strahlungswärme des Kamins in seinem Dimensionsverhalten beeinflusst. Temperaturunterschiede sorgen für Spannungen im Bodenbelag. Eine einfache Fixierung könne das in der Regel nicht neutralisieren, warnt die IBK.
Und wenn zudem eine Fußbodenheizung installiert ist? Dann sollten Parkett, Laminat oder Designboden erst Recht vollflächig geklebt werden. Die Klebung nämlich verhindert eine isolierende Luftschicht zwischen Estrich und Belag und erlaubt der Wärme, viel schneller in den Raum zu gelangen als bei schwimmender Verlegung.
aus
Parkett Magazin 06/18
(Wirtschaft)