EPH Entwicklungs- und Prüflabor Holztechnologie GmbH
TÜV, TFI und EPH bieten Alternative für Ü-Zeichen
Seit Oktober 2016 darf für Bauprodukte in Innenräumen, die ein CE-Zeichen führen, nicht mehr zusätzlich das Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) vergeben werden. Die Produkte müssen aber weiterhin auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit überprüft werden. 2017 wurde deswegen die Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) veröffentlicht. Darin sind in Anhang 8 Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes formuliert. Für textile Bodenbeläge gilt zudem der Anhang 9 (Kriterien zur Gruppenbildung und Anforderungen an Prüfstellen). Die MVV TB wird nun in allen Bundesländern umgesetzt und damit für Hersteller verpflichtend.
Der TÜV Hessen bietet eine Möglichkeit, um diese Nachfolgebestimmungen des Ü-Zeichens in Bezug auf die Emissionen in die Innenraumluft zu erfüllen: Das Label "TÜV Interior Premium" garantiert alle gesetzlichen Emissionsanforderungen in Europa wie beispielsweise AgBB, LEED, Blauer Engel und A+. Die Prüfung sowie die jährliche Überwachung von TÜV Interior Premium vergibt der TÜV an das TFI Aachen und das Entwicklungs- und Prüflabor Holztechnologie (EPH) in Dresden.
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BTH Heimtex 07/19
(Wirtschaft)