ZDB Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.
Meisterpflicht: Koalition plant Wiedereinführung Anfang 2020
Für zwölf Gewerke - darunter Raumausstatter, Parkettleger sowie Estrichleger - steht die Wiedereinführung der Meisterpflicht unmittelbar bevor. "Damit setzen wir ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags um", erklärten Carsten Linnemann und Sören Bartol, ihres Zeichens stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD Mitte September 2019. Der Meisterbrief garantiere Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft. Die Meisterpflicht trage außerdem durch eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei. Die Änderung der Handwerksordnung soll bereits Anfang 2020 in Kraft treten.
Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und erhalten Bestandsschutz. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), begrüßte die Entscheidung: "Gerade im Baubereich kommt es auf die Verlässlichkeit der ausführenden Unternehmen im Hinblick auf Sicherheit und Verbraucherschutz an. Das war bei den meisterfreien Gewerken größtenteils nicht mehr der Fall."
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FussbodenTechnik 06/19
(Wirtschaft)