20. BEB-Sachverständigentreffen in Schweinfurt
KRL-Messung unter Beschuss
Das 20. BEB-Sachverständigentreffen in Schweinfurt beeindruckte mit 287 Teilnehmern und 32 Ausstellerständen der Industrie im Mercure-Hotel. Der Rekord von 290 Besuchern aus dem Vorjahr wurde nur knapp verfehlt. Besonders der Themenkomplex Feuchte sorgte für fachliche, aber auch emotional geführte Diskussionen.Im Fokus der Tagung stand das Schwerpunktthema Messung der Estrichfeuchte, man möchte fast sagen: mal wieder. Die Technische Kommission Bauklebstoffe (TKB), in der alle Verlegewerkstoffhersteller ihre gemeinsamen Interessen bündeln, möchte das Verfahren der korrespondierenden relativen Luftfeuchte (KRL-Methode) in Deutschland zumindest parallel zur CM-Messung einführen. Man möchte ein Verfahren etablieren, das materialunabhängig auch "beschleunigte" Estriche sicher hinsichtlich Belegreife einschätzen lässt. Dazu der TKB-Vorsitzende Dr. Norbert Arnold: "Wir haben eine Methode entwickelt, weil es Klagen über Estriche gab, die bei 2 CM-% theoretisch belegereif waren, bei denen es aber dennoch zu einem Feuchteschäden kam."
Die Sachverständigen des Bundesverbandes Estrich und Belag (BEB) vertreten hingegen die Auffassung, dass die KRL-Methode nicht baustellentauglich sei, abhängig vom Mischungsverhältnis des Estrichs (was ein Boden- oder Parkettleger nicht wissen kann) und der Grenzwert sei mit 75 % relativer Luftfeuchte zu niedrig angesetzt. Die Wartezeit, bis die Belegreife erreicht ist und auch die Messung selber, dauert nach der Erfahrung der Sachverständigen deutlich länger als die CM-Messung. Man wirft der Industrie vor, auf diese Weise teure Absperrprodukte an die Bauherrn verkaufen zu wollen. Motto: Der Estrich ist noch nicht trocken. Wenn der Bodenbelag keinen Schaden nehmen soll, muss die Feuchtigkeit abgesperrt werden.
Besonders mit den beiden Vorträgen von Dr. Ing. Karl-Heinz Wiegrink (Sachverständiger) und Egbert Müller (Institut für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung) hat der BEB jetzt Ergebnisse vorgelegt, die die KRL-Methode in Zweifel zu ziehen scheinen. Müller hat am IBF, das dem BEB angeschlossen ist, eine Estrich-Versuchsreihe mit unterschiedlichen Estrich-Mischungsverhältnissen Zement zu Sand (1:4, 1:6, 1:8) durchgeführt. Vereinfacht ausgedrückt: Er behauptet, dass es keine direkte Korrelation zwischen CM- und KRL-Wert gibt. Das Ergebnis der KRL-Methode sei abhängig vom Mischungsverhältnis des Estrichs, das lediglich der Estrichleger kennt. Müller äußerte Zweifel, dass die KRL-Methode baustellentauglich sei. Der frühere IBF-Leiter Oliver Erning ergänzte: "Wir können den Estrichen nicht das Mischungsverhältnis ansehen." Als Behauptung steht zudem im Raum, dass die Messgeräte sehr häufig kalibriert werden müssten.
In einem zweiten Vortrag forderte der Bauingenieur, Sachverständige und frühere Prof. Dr. Ing. Karl-Heinz Wiegrink, die Forschung zu intensivieren, um einen geeigneten Grenzwert für die KRL-Methode benennen zu können. Wiegrink hatte mit seinen Studenten Messreihen durchgeführt und dabei herausgefunden, dass ein Grenzwert von 75 % relativer Luftfeuchte, den die TKB "konservativ und vorsichtig" benannt hatte, nicht tauglich sei. Seine Kritik lautet: Die Abhängigkeit zwischen CM-Werten und den KRL-Werten ist nicht konstant und z. B. davon abhängig, ob der Estrich gerade austrocknet (Regelfall) oder wieder aufgefeuchtet wird (wenn nach Trocknung wieder Feuchtigkeit ins Bauwerk eingetragen wird). Er trug vor, dass der %-Wert der relativen Luftfeuchte allein keinen Aufschluss gibt, ob ein Estrich wirklich belegreif ist.
Die anwesenden TKB-Mitglieder Dr. Norbert Arnold (Uzin Utz) und Manfred Friedrich (Sika Deutschland) hingegen waren sich sicher, dass die von Egbert Müller vorgestellten Werte nicht richtig interpretiert wurden. Sie würden stattdessen sogar die Richtigkeit der KRL-Methode stützen. Bei der Auseinandersetzung gibt es eine gute Nachricht: Beide Gruppen werden sich im Frühjahr 2020 zusammensetzen und sich austauschen. FussbodenTechnik meint: Manchmal ist es doch besser, miteinander zu sprechen als übereinander.
FussbodenTechnik fasst die
Vorträge in Kurzform zusammen.
Egbert Müller, IBF
Vorstellung IBF-Untersuchungsergebnisse
zur Feuchtemessung
Egbert Müller wies darauf hin, dass keine Methode zur Messung der Estrichrestfeuchte absolut genau sei. Das gelte gleichermaßen für CM-Messung, KRL-Methode sowie für die bei Sachverständigen beliebte Darr-Prüfung. Man könne zwar ein CM- genau wie ein KRL-Messgerät kalibrieren. Es komme aber immer eine zusätzliche Ungenauigkeit durch die ausführende Person hinzu. "Wenn ich zwei Messmethoden, die an sich schon nicht sehr genau sind, übereinanderlege, kann es passieren, dass die Streuung durch Abweichungen nach oben und unten immer größer wird."
Müller wies darauf hin, wenn man dieselbe Estrichversuchsreihe in einem anderen Labor durchführen würde, erhalte man wieder andere Ergebnisse. Der Referent hat am IBF eine Estrich-Versuchsreihe mit unterschiedlichen Estrich-Mischungsverhältnissen Zement zu Sand (1:4, 1:6, 1:8) durchgeführt, und dabei CM und KRL gemessen. Wenn man die Messergebnisse grafisch aufbereitet, erhält man keine eindeutige Kurve, sondern eher "wolkenartige" Messpunkte. Beim Zementestrich liegt das auch daran, dass er von der Zusammensetzung abhängig ist. Müller prognostizierte, dass bei der Messung nach der KRL-Methode auf der Baustelle die Streuung noch größer werden würde. Sein Fazit lautete: "Wenn ich weiß, dass ein KRL-Wert nicht immer einem CM-Wert entspricht, und ich darüber hinaus weiß, dass es Messungenauigkeiten gibt, dann stellt sich die Frage, wie praxistauglich die KRL-Messmethode ist."
Beim mit Normalzement hergestellten Zementestrich sei das Messergebnis der KRL-Messung abhängig vom Verhältnis des freien Wassers zum Gel- und Kapillarporengehalt im Zementstein. Bei den Spezialzementen ist die Messung ungeeignet, da man sich zu Schnellestrichen in der Regel entscheidet, weil sie nach drei Tagen belegreif sein sollen. Es wäre also unsinnig, nach 80 Tagen einen KRL-Messwert von 75 % zu messen. Bei den Calciumsulfatestrichen gibt es das gleiche Problem, wenn man einen CM-Wert von 0,5 mit der KRL-Methode messen würde, wäre die Methode auch ungeeignet. Müller wies auch darauf hin, wenn man den Grenzwert mit 75 % relativer Feuchte so niedrig ansetzt, müsste man verglichen mit der CM-Messung länger auf die Belegreife warten.
Fazit: Eine Messsonde des KRL-Messgerätes ist viel sensibler als ein CM-Messgerät. Grundsätzlich müsste man auf der Baustelle vor jeder KLR-Messung erst einmal eine Kalibrierung durchführen. Müller brachte es auf den Punkt: "Ich halte die KRL-Methode für nicht baustellentauglich."
Dr. Ing. Karl-Heinz Wiegrink
Stoffliche Grundlagen zur Feuchte in Baustoffen
Zunächst erfragte Dr. Wiegrink in einer anonymen Live-Umfrage die Auffassung der Zuhörer zur Frage, ob CM-Messung und KRL-Messung allgemein anerkannte Regeln der Technik seien. Die anwesenden Fachleute vertraten in großer Mehrzahl (97 %) die Meinung, dass die CM-Messung allgemein anerkannte Regel der Technik sei, während 99 % die KRL-Messung (noch) nicht für eine allgemein anerkannte Regel der Technik hielten.
Mit der Frage: "Wenn 1 m
3 Zementestrich zum Zeitpunkt der Belegereife (2 CM-%) rund 40 kg/m
3 CM-Feuchte enthält, 1 m
3 Luft bei 20 °C und 80 % r. F. aber nur rund 0,014 kg/m
3 Feuchte", zeigte Dr. Wiegrink, dass Feuchtespeicherung in Baustoffen viel mehr ist, als der Austausch von Luftfeuchtigkeit im Porenraum.
Im Bereich unterhalb 20 % r. F. lagern sich zunächst Wassermoleküle an den Oberflächen im Estrich an. Diese Oberflächen sind riesig. So weist ein Zementestrich ungefähr 4 bis 20 Mio. m
2 innere Oberfläche auf. Bis 50 % r. F. lagern sich die Wassermoleküle in bis zu drei Molekülschichten an. Bei höheren Feuchten kommt es innerhalb der Poren aufgrund der Oberflächenspannung zur Kondensation in den kleinsten und bei höheren relativen Luftfeuchten später auch in den kleineren Poren. Dann liegt das Wasser in den kleinsten und kleinen Poren in flüssiger Form vor. Deshalb weisen die Estriche viel mehr Feuchtigkeit auf, als das entsprechende Volumen Luft.
Da Zementestriche viel mehr feinste Poren aufweisen als Calciumsulfatestriche, erklären sich auch hieraus die unterschiedlichen Restfeuchten und damit CM-Werte für die Belegreife. Der Zusammenhang zwischen der relativen Luftfeuchte und der Feuchte in M.-% oder CM-% wird in sogenannten Sorptionsisothermen dargestellt. Dr. Wiegrink zeigte, dass dieser Zusammenhang jedoch nicht immer eindeutig ist, sondern von einer Vielzahl von Einflüssen (z. B. Austrocknung, Wiederbefeuchtung, Zeit, Hydratationsgrad) abhängen kann.
Für die KRL-Messung auf der Baustelle wurde aufgezeigt, wie wichtig hier der dichte und möglichst luftarme Verschluss der Probebehälter und die konstante Temperatur des Estrichs während Entnahme und Messung sind. Anschaulich wurde erklärt, dass es einen Unterschied macht, ob ein Zementestrich stetig austrocknet (Desorption) oder nach einer Austrocknung wieder befeuchtet wird (Adsorbtion). Da dieser Prozess bei einer Mischprobe über den Querschnitt bei der KRL-Messung immer stattfindet, führt dies bei der baustellenüblichen Kurzzeitmessung zwangsläufig zu höheren gemessenen Feuchten des Gemisches.
Fazit: Auch bei kontinuierlicher Messung der Desorptionsfeuchte im trockenen Laborklima 23/50 ergaben sich Schwierigkeiten. Während sich im unteren Bereich eines 5 cm dicken Estrichs nach rund 7 Wochen eine Restfeuchte von 2 CM-% einstellte, entsprach die KRL-Feuchte rd. 86 % r. Feuchte. Zum Erreichen einer KRL-Feuchte von 75 % r. F. wäre eine Trocknungszeit von deutlich über 3 Monaten erforderlich gewesen. Da diese Zusammenhänge noch nicht ausreichend erforscht sind, ist eine Bewertung der Belegereife mit der KRL-Messung auf der Baustelle nach Auffassung von Dr. Wiegrink noch nicht möglich. Der zurzeit diskutierte Grenzwert von 75%r. F. sei zu niedrig angesetzt.
Dr. Frank Radtke, Radtke Messtechnik
Querschnittsmessung
und Darrprüfung
Dr. Frank Radtke, bekannt für seine CM-Messgeräte von Radtke Messtechnik, widmete sich dem Zusammenhang zwischen Darr- und CM-Wert sowie der Reproduzierbarkeit von Messergebnissen. Die Zementindustrie zieht üblicherweise vom Darr-Wert 1,5 Masse-% ab, was dann ungefähr dem CM-%-Wert entsprechen soll. Entsprechend seien ursprünglich mal die Messwerte festgelegt worden.
Dr. Radtke hat in einer Messreihe von 18 Proben Zementestrich den CM-Wert bestimmt und parallel die Proben bei jeweils unterschiedlichen Temperaturen bis maximal zum Darrwert bei 105 °C getrocknet. Der Schweizer schaute sich zwei Zemente mit einem Mischungsverhältnis von 1:4 und 1:8 und einem Wasserzement-Wert von 0,6 genauer an und kam zu folgendem Ergebnis: Der Darrwert bei 40 °C entspricht ziemlich genau dem CM-Wert. Dieser Zusammenhang ist bereits bei Calciumsulfatestrichen bekannt. Für zementäre Systeme ist das hingegen völlig neu.
Die Proben wurden anschließend bei 105 °C getrocknet, um zu sehen, wie hoch der Gewichtsverlust war. Er stand im Verhältnis von etwa zwei zu eins. Ebenso steht der Zementleimanteil der beiden Proben im Verhältnis zwei zu eins. Für alle 18 Proben wurde der Gewichtsverlust bei 105 °C untersucht, nachdem sie bei 40 °C bis zur Gewichtskonstanz getrocknet worden waren. Es konnte gezeigt werden, dass der Gewichtsverlust für alle Proben in Relation zu seinem Zementleimanteil steht. Je größer der Zementleimanteil, desto größer war der Gewichtsverlust. Damit ist klargestellt, dass der Zementleimanteil den Unterschied zwischen dem Darrwert bei 105 °C und dem CM-Wert ausmacht. "Die Differenz ist ausschließlich abhängig vom Zementleimanteil", stellte Radtke fest.
Die Trocknung mit der Darr-Methode bei 105 °C, die Gang und Gäbe ist in der Zementindustrie, - und eigentlich überdacht werden müsste - entspricht dem Anteil des verdampfbaren Wassers. Der Anteil am verdampfbaren Wasser lässt sich aufsplitten in verschieden stark gebundene Wasseranteile: Zum einen das freie Wasser, welches bis 40 °C ausgetrieben wird. Bei der Trocknung bis 60 °C zerfallen ettringitwasserhaltige Anteile und bei Trocknung bis 80 °C zerfällt zudem ein Teil des hydratisierten Calciumsulfats. (Der Zerfall von hydratisiertem Calciumsulfat ist bekannterweise der Grund, weshalb solche gipshaltigen Proben nur bis 40 °C getrocknet werden.) Die abschließende Trocknung bei 105 °C liefert keine wesentlichen charakteristischen Bestandteile eines hydratisierten Baustoffes. Enthält ein Baustoff weder Ettringit noch Gips, sind die Gewichtsverluste bis 60 bzw. bis 80 °C entsprechend niedriger. Man hat dann ein gewöhnliches zementäres System vorliegen, wie es bei den 18 untersuchten Proben der Fall war.
Bei der Trocknung von quasi jedem hydratisierten Baustoff lässt sich der freie Wasseranteil durch Darrung bei 40 °C ermitteln. Radtke betonte jedoch folgende Voraussetzung: "Wenn man den Darrwert bei 40°C ermitteln will, um den CM-Wert zu bestimmen, ist ein geregeltes Laborklima von 20 °C und 65 % relativer Luftfeuchte Voraussetzung." Begründung: Bei einem ungeregelten Laborklima ergeben sich wegen jahreszeitlichen Klimaschwankungen im Labor unterschiedliche Gleichgewichtsbedingungen für die Trocknung im Trockenschrank.
Fazit: Der Darrwert umfasst das verdampfbare Wasser. Das beinhaltet das freie Wasser, das Ettringit-Wasser, das Gipswasser und sonstiges Wasser, dass Sachverständige und Handwerker für die Beurteilung der Belegreife nicht interessiert. Zur Charakterisierung eines Zementestrichs kann der Zementleimanteil bestimmt werden. Mit der Darrung bei 40 °C oder der CM-Messung misst man das freie Wasser.
Als abschließenden sehr wesentlichen Punkt bei zerstörenden Messmethoden wies Dr. Radtke auf die Bedeutung einer sorgfältigen Probennahme und -vorbereitung hin. Diese ist sowohl für eine CM-Messung wie auch für eine Darrung eine unabdingbare Voraussetzung für ein zuverlässiges und reproduzierbares Messergebnis: Will man reproduzierbare Messergebnisse generieren, muss immer eine repräsentative Prüfgutentnahme über den gesamten Estrichquerschnitt erfolgen. Dazu verwies er auf sein entsprechendes Erklärvideo, welches er auf seinem Youtube-Kanal wie auch auf seiner Webseite zur freien Nutzung zur Verfügung stellt.
Gregor Wiedemann, Sachverständiger
Bodengleiche Duschen
Bodengleiche Duschen liegen im Trend - das gilt gleichermaßen in Renovierung und Neubau. Heute sollen Badezimmer größer wirken und Barrieren vermieden werden. Barrierefreiheit sorgt dafür, dass Menschen länger in den eigenen vier Wänden leben. Trotz der Vorteile von bodengleichen Duschen treten auch Probleme auf, meist in der Form von Feuchteschäden. Es kann zu Undichtigkeiten oder auch zum Wasserübertritt in benachbarte Trockenbereiche kommen.
Die Ursache sind häufig fehlende Planung oder mangelhafte Koordinierung der Gewerke Sanitär/Heizung/Klima, Estrich, Abdichtung und keramische Fliesen. Um die gewerkeübergreifende Zusammenarbeit zu fördern hat der Fachverband Fliese und Naturstein, der Zentralverband Deutsches Baugewerbe und der Zentralverband Sanitär/Heizung/Klima eine Schnittstellenkoordination entwickelt.
Fazit: Räume mit bodengleichen Duschen sind heute auch in Privathaushalten zum Standard geworden. Aufgrund der Feuchtebelastung ist eine erhöhte Sorgfalt und und Abstimmung zwischen den Beteiligten Planer, Heizung/Sanität/Klima, Estrichleger, Abdichter und Fliesenleger erforderlich.
Walter Gutjahr, Fliesenlegermeister und Sachverständiger
Stein- und keramische Beläge im Außenbereich
Übliche Beläge für Balkone und Terrassen sind Natur- und Betonwerksteinplatten, keramische Beläge sowie Keramikelemente. Die Verlegearten verteilen sich nach der Schätzung des Referenten wie folgt:
-35 bis 40 % lose Verlegung auf losen Bettungsschichten wie Splitt und Feinkies oder alternativ auf Stelzlagern
-30 bis 35 % Verbundbeläge auf Tragschichten, wahlweise auf Grobkorn-/Drainmörtel, meist mit Drainagematten oder im Dünnbett auf Abdichtungen im Verbund
-25 bis 35 % sind andere Arten, z. B. großformatige Platten punktweise auf Drainagematten verlegt, oder großformatige Fliesen- und Keramikelemente auf Dünnschichtdrainagen. Hinzu kommen großformatige Platten auf Rahmenkonstruktionen; Holzbeläge sind im Profisegment wieder abnehmend.
Außenbeläge im Verbund bieten Vorteile bei Ebenheit, optischer Anmutung, einfacher Pflege, Wasserableitung und keine lästige Geruchsbildung. Häufigste Schäden an Außenbelägen entstehen in Verbindung mit Wasser. Typische Schadensbilder sind Ausblühungen in Fugen und Feuchteflecken an saugfähigem Natur- und Betonwerkstein. Andere Schadensbilder zeigen sich durch Temperaturwechsel. Ein Beispiel sind Belagsrisse durch thermisch bedingte Längenänderungen.
Fazit: Wenn es Verlegern von Outdoorbelägen nicht gelingt, dauerhaft schadensfreie fest verlegte Beläge anzuführen, wird der aufkommende Trend zu lose verlegten Belägen nicht zu stoppen sein.
Prof. Jürgen Ulrich, Vorsitzender Richter a. D.
Rechtliche Bewertung der Freistellungsmessung
der Estrich-Zusatzmittelhersteller
Der Referent ist bekannt für seine launige Darstellung von rechtlichen Zusammenhängen. Er startete mit den Erfahrungen mit dem neuen Bauvertragsrecht, aber eigentlich waren die Sachverständigen viel mehr an seinem zweiten Schwerpunktthema interessiert: Der rechtlichen Bewertung der Freistellungsmessung der Estrich-Zusatzmittelhersteller.
Prof. Jürgen Ulrich zitierte einen Fachbeitrag aus dem Deutschen Architektenblatt, wonach traditionelle Zement-Heizestriche nach DIN 18560 frühestens fünf Wochen nach dem Einbau belegbar sind. Ein Schnellezementestrich dagegen bereits nach 24 Stunden. Bislang seien die Schnellzementestriche aber nicht in DIN-Normen, Richtlinien und Merkblättern erfasst. Durchweg positive Langzeiterfahrungen liegen ebenfalls nicht vor, weshalb sie nicht den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik zugeordnet werden können. Insofern handele es sich um nicht geregelte Sonderestriche, die nach den Vorschriften des jeweiligen Herstellers zu verarbeiten sind. Daraus ergeben sich für Planer, Ausführende und Bauüberwacher erhöhte Sorgfaltspflichten sowie besondere Hinweis- und Beratungspflichten dem Bauherrn gegenüber.
Prof. Jürgen Ulrich zitierte ein Urteil des OLG Oldenburg (08.052018), AZ 2 U 120/17. Schnellbindender Estrich ist ein Mangel (IBR 2018, 629). Das OLG sagt: Im Rahmen der Erstellung einer Doppelhaushälfte zählt die Ausführung eines Estrichs in einer Schnellbinderkonstruktion nicht zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Das Gericht begründet dies damit, dass es sich bei der Anwendung von schnellbindenden Zusatzstoffen im Estrich um Sonderausführungen handelt. Im Industrie- und Objektbau widerspreche eine derartige Sonderlösung aber nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Im Rahmen der Erstellung einer Doppelhaushälfte für den privaten Bereich, zählte der Sachverständige die Ausführung eines Estrichs die Schnellbinderkonstruktion jedoch nicht zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Im Ergebnis hielt der Referent fest: Im privaten Bereich ist damit ein Estrich eingebaut worden, der nicht der DIN 18560 entspreche. Vom Richter a.D. auf den Punkt gebracht: "Und deshalb braucht der Bauherr den Estrich nicht zu bezahlen."
Lösungsstrategie einiger Hersteller ist eine sogenannte Freistellungserklärung. Der frühere Richter warnte: "Bereits der ohne ausdrücklich erhaltene Erlaubnis zu der Einbringung dieser Sonderkonstruktion erfolgende Einbau eines "schnelltrocknenden Estrichs" seitens des Estrichlegers stellt ausweislich dieses OLG-Urteils jedenfalls beim Nicht-Industrie bzw. -Objektbau einen Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik dar, der schon als solcher, also ohne zusätzlichen Schadenseintritt, zu der umfassenden Gewährleistungshaftung des Estrichlegers führen kann. Ein Bodenleger, welcher dort auf ihm erkennbar vorhandenen "schnelltrocknenden Estrich" aufbaut, kann möglicherweise und neben dem Estrichleger haftbar gemacht werden, sofern und weil er seinen Auftraggeber nicht auf den ihm so festgestellten Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Erstellung dieses Vorgewerks klar hinweist."
Die Freistellungserklärung wirkt nur im Innenverhältnis des Estrichlegers und des Bodenlegers. Im Außenverhältnis zum Bauherrn bleiben beide gewährleistungsverpflichtet. Die vorgestellte Freistellungserklärung verlagert die ansonsten nur dem Bodenleger obliegende Prüfung der Belegereife auf den Estrichleger. Die Freistellung knüpft an die Beachtung diverser Förmlichkeiten und die Einhaltung konkreter Messwerte.
"Bei den anerkannten Regeln der Technik handelt es sich um technische Regeln für den Entwurf und die Ausführung baulicher Anlagen, die in der Wissenschaft als theoretisch richtig erkannt sind und feststehen sowie insbesondere in dem Kreise der für die Anwendung der betreffenden Regeln maßgeblichen, nach dem neuesten Erkenntnisstand vorgebildeten Techniker durchweg bekannt und aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung als technisch geeignet, angemessen und notwendig anerkannt sind", so Ulrich.
Fazit: Bei Zusatzstoffen für schnell-trocknende Estriche im Nicht-Industrie-und -Objektbau sollten die beteiligten Verkehrskreise Hersteller, Estrichleger, Bodenleger und Architekten für eindeutige Klärungen möglichst in den DIN-Normen und in den technischen Regelungen sorgen.
Katharina Bleutge, Justiziarin des Instituts für Sachverständigenwesen
Neues aus dem Sachverständigenrecht
Die Rechtsanwältin Katharina Bleutge referierte im ersten Teil ihres Vortrags in der bekannt lockeren Art und Weise über die Ergebnisse zur Umfrage unter den Sachverständigen zu Fragen der Honorierung. Es wurde bedauert, dass die Teilnehmerzahl wieder zu gering war. Schwerpunkte waren die Stundensätze, die abrechenbaren Stundensätze und Probleme, die zum Verlust der Vergütung führen können.
Im zweiten Teil ging es um Neuigkeiten aus der Sachverständigenpraxis. Schwerpunkte waren "Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften" und die Vorschriften zur EU-Datenschutzgrundverordnung.
Der dritte Teil des Vortrags beschäftigte sich mit aktuellen Fällen in der Rechtssprechung. Es wurde u. a. das immer wieder auftretende Problem von Bauteilöffnungen diskutiert.
Bleutge wies daraufhin, dass es beim Institut für Sachverständigenwesen (IfS) eine Checkliste für Sachverständige und eine Datenschutzinformation für Gerichtssachverständige unter www.ifsforum.de gibt.
Fazit: Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es einige Neuerungen im Sachverständigenrecht gibt. Es gibt mehr Rechtssicherheit beim Überziehen des eingezahlten Vorschusses, aber auch diverse Probleme beim Datenschutz, die zu Fallstricken für den Sachverständigen führen können.
Ernst Weinzierl
Quellung und Schwund - Ist Holz berechenbar?
Ernst Weinzierl hielt einen anspruchsvollen Vortrag zum Quell- und Schwindverhalten von Hölzern und begann mit der Frage "Ist Holz berechenbar?" Im Vortrag wurden die Wachstumsbedingungen in der Natur und die sich daraus ergebenden Eigenschaften für die Nutzung erläutert.Als Einflussfaktoren auf die Fugenbildungen bzw. deren Größe wurden genannt:
-Hysterese (Unterschied zwischen Ad- und Desorption), deshalb Vorsicht bei Rückschlüssen auf die raumklimatischen Bedingungen
-Zellquetschung durch behinderte Quellung (Abhängigkeit von der Härte des Holzes, dem E-Modul des Klebstoffs und der Dauer)
Es wurde auf die "rheologische Eigenschaften des Holzes" hingewiesen, die von Feuchteeinflüssen abhängig sind und nach einer Quellung zum Kriechen bzw. zum Entspannen des Holzes führen können. Bei Massivhölzern sind dann entsprechend starke Fugenbildungen möglich. Eine weitere Einflussmöglichkeit ist die Behandlung des Holzes durch Chemikalien bzw. auchdie Oberflächenbehandlung durch Lacke, Öle oder Wachse. In mehreren Beispielen wurden Fugenbreiten berechnet.
Fazit: Obwohl es im Internet unter www.holzwurm-page.de/holz/holz/quellen-schwindenrechner.htm einen Quell- und Schwindberechner gibt, kommt Weinzierl zum Fazit, dass eine Rückrechnung von vorhandenen Fugen auf die Einbaufeuchte des Holzes nur zu annähernden Werten führen kann. Er rät zur Vorsicht bei einer Begutachtung.
Constantin Pröll, KLB Kötztal und Markus Baum, Forbo Flooring
Ableitfähige Bodenbeläge: Fälle aus der Praxis
Beide Vorträge wurden zum einheitlichen Thema "Ableitfähigkeit" gehalten. Während Constantin Pröll sich auf die theoretischen Grundlagen zum Erreichen der Ableitfähigkeit von Reaktionsharzbeschichtungen konzentrierte, gab Markus Baum einen Überblick zu den Messungen vor Ort bei der Abnahme bzw. im Reklamationsfall.
Elektrostatische Aufladungen können durch Reibung, Kontakt und Trennung und durch Influenz entstehen. Der Mensch nimmt sie bei einer Spannung ab ca. 2.000 Volt wahr. Bestimmende Faktoren sind:
-Klima (Luftfeuchtigkeit, Temperatur)
-Materialeigenschaften (leitfähig oder isolierend)
-Oberflächenbeschaffenheit und Größe der Kontaktflächen
-Trennungsgeschwindigkeit
-Verschmutzungsgrad der jeweiligen Kontaktflächen
-elektrische Felder, z.B. aus rotierenden Objekten bzw. Spannungsanlagen.
Unkontrollierte elektrostatische Entladungen, z.B. auch in Funkenform, können zu Explosionen, zur Zerstörung von elektronischen Bauteilen während der Herstellung, z.B. ab 30 Volt bei Komponenten und bei Festplatten bereits ab 5 bis 12 Volt, und zur Beeinträchtigung der Funktion bei sensiblen Messgeräten führen. Um Beeinträchtigungen, Gefahren bzw. Schäden durch elektrostatische Aufladungen zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, mittels ableitfähiger Bodensysteme präventativ vorzubeugen.
Pröll stellte unterschiedliche Fußbodenaufbauten für differente Anforderungen, z. B. auch zur Vermeidung von Explosionen, vor und erläuterte die zum Nachweis der Ableitfähigkeit erforderlichen Messmethoden.Baum ergänzte diese Ausführungen durch die Anforderungen an Bodenbeläge und gab Beispiele dafür, wann Aufladungen für den Menschen gefährlich werden können.
Fazit: Zusammenfassend ist festzuhalten: Die elektrostatische Aufladung kann nicht nur für elektronische Geräte, sondern auch für den Menschen bis hin zu Explosionen gefährlich werden. Es ist deshalb ein Konzept zu erstellen, wie Aufladungen sicher vermieden werden können.
Leserbrief"Von einer Korrelation kann keine Rede sein"
Der abgedruckte Bericht, insbesondere die redaktionelle Einleitung, über die 20. Sachverständigentagung des BEB mit dem Schwerpunkt "Restfeuchtemessung Estrich" durch das Messverfahren der Luftfeuchtemessung hat mich - diplomatisch formuliert - irritiert. Die im redaktionellen Bericht verwendeten Formulierungen erstaunten mich als langjährigen Teilnehmer dieser Tagung doch sehr.
In Abs. 3 ist zu lesen, dass die durch das IBF-Troisdorf anlässlich der Tagung vorgelegten und veröffentlichten Untersuchungsergebnisse betreffend der sog. KRL-Methode diese "in Zweifel zu ziehen scheinen." Diese Formulierung ist schon erstaunlich. Damit insinuiert ein Redakteur als technischer Nicht-Fachmann bereits, dass die Ausführungen eines Fachinstituts, resp. eines Referenten der Tagung, unzutreffend sind und eine KRL-Prüfmethode mit den veröffentlichten Grenzwerten der Belegreife die "Richtige" sei. Wenngleich und obwohl die Sinnhaftigkeit und die mit der KRL-Methode durchgeführten "Messungen" der Luftfeuchte gegenüber dem der CM-Messung in einem mineralischen Estrich mit den vom IBF vorgelegten Untersuchungsergebnissen absolut in Zweifel gezogen werden! Es kann keine Rede davon sein, dass die Untersuchungsergebnisse des IBF die mit der KRL-Methode erzielten Messwerte sowie deren Gegenüberstellung mit denen, welche mit der CM-Methode gemessen werden "nur" in Zweifel zu ziehen scheinen, sondern sie sind in Zweifel gezogen!
Weitergehend wird im 3. Abs. formuliert, dass der Referent des IBF, Herr Müller, "behauptet" habe, dass es keine direkte Korrelation zwischen der Messung des Restwassergehalts mit der CM-Methode und dem der KRL-Methode gebe. Diese redaktionelle Formulierung ist ausgesprochen erstaunlich und insofern eine unsubstantiierte Behauptung! Weil: Der Referent Müller hat nicht nur bloß eine "Behauptung" aufgestellt, sondern er hat vielmehr substantiiert und anhand von Prüfungsergebnissen vorgetragen und mit diesen Prüfungsergebnissen dargelegt, weshalb die vielfach behauptete Korrelation zwischen CM-Messung (Calcium-Carbid-Methode-Messung) und der neu propagierten Luftfeuchtemessung nicht besteht. Desweiteren haben weitere Referenten die Messung und Methodik der Messung des Luftfeuchtegehalts zur Bestimmung der Belegreife mineralischer Estriche kritisch hinterfragt.
Nachdem diese Untersuchungsergebnisse vorliegen, muss die Bezeichnung der Messmethode der "relativen Luftfeuchtemessung" zur Bestimmung des Restwassergehalts eines mineralischen Estrichs mit der Bezeichnung "korrelierende" deutlich hinterfragt werden und es sollte dringend darüber nachgedacht werden, ob diese Messmethode der ihr zugedachten Bezeichnung gerecht werden kann. Denn nach diesen vorgelegten Untersuchungsergebnissen des IBF kann von einer Korrelation, wie das vielfach behauptet wurde und weiterhin wird, keine Rede sein.
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Leserbriefe spiegeln allein die Meinung des Verfassers wider. FussbodenTechnik bleibt bei seiner Darstellung. Die zurückhaltenden Formulierungen seitens der Redaktion machen lediglich deutlich, dass wir uns einer abschließenden Bewertung enthalten.
aus
Parkett Magazin 01/20
(Wirtschaft)