Wakol GmbH

Altbeläge: Entfernen oder darauf verlegen?


"Muss der alte Belag wirklich entfernt werden? Das kostet doch unnötig Geld und macht viel mehr Dreck." So oder ähnlich stellen sich Anfragen an Auftragnehmer von Bodenbelagarbeiten dar. Was aus Sicht des Bauherrn nachvollziehbar ist, muss nicht zwangsläufig im Interesse des Verlegers liegen. Er hat nun die Entscheidung zu treffen, ob er dem Wunsch des Auftraggebers entsprechen kann oder will. Einerseits weiß er, dass mit den modernen Verlegewerkstoffen viele Sonderlösungen möglich sind. Andererseits sind es eben auch Sonderlösungen, deren Folgen explizit mit dem Auftraggeber besprochen werden müssen.

Der Hintergrund
Eindeutige Regelung

Der Verbände übergreifende Kommentar zur DIN18365 "Bodenbelagarbeiten" ist in dieser Frage sehr eindeutig: Alte und genutzte Bodenbeläge sowie Rückstände von Klebstoffen und Spachtelschichten sind als Verlegegrund als problematisch anzusehen, da sie oft Ursache späterer Schäden sind. Sie müssen deshalb immer beseitigt werden.

Ausnahmefälle werden jedoch zugelassen. Es ist aufgrund des entstehenden Risikos eine entsprechende Vereinbarung mit dem Auftraggeber erforderlich. In diesem Fall geht auch das Risiko auf den Auftraggeber über, der über den Planer - falls vorhanden - die Tragfähigkeit des Untergrundes bewerten muss. Unbeachtet dieser Vorgaben muss sich der Auftragnehmer aber auch mit der Zufriedenheit des Kunden auseinandersetzen. Denn auch wenn der Verleger seinen Hinweispflichten nachgekommen ist und rechtlich auf der sicheren Seite steht, so wird das Ergebnis und die Zufriedenheit des Auftraggebers Einfluss auf die Weiterempfehlung und Folgeaufträge haben.

Wo sollte eine Grenze gezogen werden? Vorrangig abhängig ist die Situation vom bestehenden Altbelag, vom geplanten neuen Bodenbelag und vom Einsatzbereich. So wäre es sicher höchst riskant, in einem Altenheim auf bestehenden heterogenem PVC mit Schaumrücken erneut einen vergleichbaren Belag zu verlegen. Was technisch kaum problematisch ist, birgt ein hohes Risiko an sicht- und fühlbaren Eindrücken im Belag. Unzufriedenheit ist mit Übergabe der Fläche garantiert.

Anders sieht es bei alten festliegenden Fliesen aus. Hier ist es sogar üblich, nach einer Grundreinigung und einem Anschleifen auf den Fliesen eine Spachtelung vorzunehmen und einen neuen Belag zu verlegen. Aber auch in diesem scheinbar einfachen Fall ist zu prüfen, ob auch wirklich alle Fliesen fest mit dem Untergrund verbunden sind oder im Zweifelsfall teilweise oder gar vollständig entfernt werden müssen.

Mein Tipp
Anwendungstechnik kontaktieren

Bei Unsicherheiten hilft eine zweite Meinung, z. B. über die Anwendungstechnik des bevorzugten Verlegewerkstoffherstellers. Es sollte wirklich genau geprüft werden, ob die alten Schichten unter der Neuverlegung verbleiben dürfen. Tatsächlich sollte es in der Praxis die Ausnahme darstellen.

Der Verleger kann seine Kompetenz voll ausspielen und mit seinem vorhandenen Maschinenpark für einen normgerecht vorbereiteten Untergrund sorgen. Hat der Auftraggeber langfristig Freude am Gewerk, so unterstreicht das seine Entscheidung einen fachlich kompetenten Partner beauftragt zu haben. Mehrkosten oder etwaige Umstände durch die Vorarbeiten sind schnell vergessen.

Leiter der Anwendungstechnik
Sven Neukirch

Wakol GmbH
Bottenbacher Str. 30
66954 Pirmasens
Tel.: 0 63 31 / 80 01-106
Fax: 0 63 31 / 80 01-852
E-Mail: sven.neukirch@wakol.de
aus FussbodenTechnik 04/20 (Wirtschaft)