BVPF Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik e.V., BIV Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe

Neue Meisterprüfungsverordnung für Parkettleger in Kraft


Am 1. Juli 2020 trat die neue Meisterprüfungsverordnung in den Teilen I und II für das Parkettleger-Handwerk in Kraft (Bundesgesetzblatt, Teil I Nr. 24, Seite 1078). Wie der Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik (BVPF) informierte, haben insbesondere die Digitalisierung und der Gesundheitsschutz die Anforderungen an Parkettleger-Meister verändert. Die Verordnung sei daraufhin handlungs- und prozessorientiert gestaltet worden und berücksichtige jetzt auch aktuelle Aspekte der Nachhaltigkeit. Dies müsse der Prüfling insbesondere beim Meisterprüfungsprojekt in Teil I berücksichtigen, in dem ein Konzept zur Gestaltung eines Parkettbodens oder eines Holzpflasterbodens zu erstellen ist. Der BVPF und die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) haben bereits einen neuen Rahmenlehrplan erarbeitet und zur Verfügung gestellt.
aus Parkett Magazin 05/20 (Wirtschaft)