BVPF:

Bund verlangt ab November elektronische Rechnungen


Der Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik (BVPF) weist seine Fachbetriebe darauf hin, dass Auftragnehmer des Bundes ab dem 27. November 2020 verpflichtet sind, ihre Ausgangsrechnungen an den Bund digital zu stellen.Die E-Rechnungen müssen im XRechnung-Format erstellt und über dasZRE-Portaldes Bundes gesendet bzw. hochgeladen werden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, sie via PEPPOL (Pan-European Public Procurement Online; peppol.eu/what-is-peppol/) zu versenden. Auch die derzeit laufende Überarbeitung der digitalen Umsetzung der E-Vergabe soll voraussichtlich an PEPPOL angebunden werden.

Für die Bundesländer stellt der Bund eine baugleiches Portal (OZG-RE) zur Verfügung. Allerdings handhaben die Bundesländer die Entgegennahme von Rechnungen uneinheitlich; in den meisten besteht bislang noch keine Pflicht zur E-Rechnung.
aus Parkett Magazin 05/20 (Wirtschaft)