BVPF
Elektronische Rechnungen ab November Pflicht
Ab 27. November 2020 besteht die Verpflichtung für Auftragnehmer des Bundes, ihre Ausgangsrechnungen an den Bund digital zu stellen - darüber informiert der Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik (BVPF). Die elektronische Rechnung muss im Format XRechnung erstellt und über das ZRE-Portal des Bundes gesendet bzw. hochgeladen werden.
Darüber hinaus können die eRechnungen auch über PEPPOL an den Empfänger gesendet werden: PEPPOL (Pan-European Public Procurement Online) ist ein internationales Projekt mit dem Ziel der Standardisierung grenzüberschreitender, elektronisch unterstützter öffentlicher Rechnungs- und Vergabeverfahren innerhalb der EU. Es bietet die Möglichkeit, u. a. XRechnungen im automatisierten Informationsaustausch (Maschine-zu-Maschine-Kommunikation) medienbruchfrei zu übermitteln. Auch die derzeit laufende Überarbeitung der digitalen Umsetzung der eVergabe wird voraussichtlich an PEPPOL angebunden werden.
Für die Bundesländer stellt der Bund ein baugleiches Portal (OZG-RE) zur Verfügung, über das die Bundesländer ihre Rechnungen empfangen sollen. Viele Bundesländer stellen aber eigene Regeln auf, wie sie eRechnungen ihrer Auftragnehmer entgegennehmen werden. Die überwiegende Mehrzahl der Länder verlangt vorerst keine elektronischen Rechnungen von ihren Auftragnehmern, kann diese aber durchaus - wie vom Gesetzgeber verlangt - entgegennehmen und verarbeiten.
-Alle bislang bekannten Details hat der BVPF in einer Unternehmer INFO Bau vom Januar dieses Jahres zusammengefasst.
-Inzwischen hat der Bund auch eine praktische Bedienhilfe für das ZRE-Portal veröffentlicht.
-Außerdem bietet das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) umfangreiche Informationen auf seiner Webseite an.
An dem kürzlich veröffentlichten Leitfaden "Die elektronische Rechnung - Hinweise für kleine und mittlere Unternehmen" hat auch der ZDB mitgeschrieben. Neben technischen und organisatorischen Umsetzungsmöglichkeiten wird auch der rechtliche Rahmen erläutert. Interessant sind zudem die Fallbeispiele aus Wirtschaft und Verwaltung, die verdeutlichen, welche Erleichterungen die elektronische Rechnung mit sich bringt. Der Leitfaden kann als Broschüre kostenfrei bestellt werden. In diesem Zusammenhang wurden auch Bund-Länder-Steckbriefe mit spezifischen Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in den Bundesländern veröffentlicht.
Der BVPF empfiehlt denjenigen Bauunternehmen, die für den Bund arbeiten, dringend, sich mit der Umsetzung der XRechnung vertraut zu machen. Die Kapazitäten der IT-Dienstleister sind begrenzt. Es besteht dort die Befürchtung, dass Unternehmen, die die elektronische Rechnung auf den letzten Drücker im Herbst implementieren wollen, aus Mangel an Kapazitäten nicht unterstützt werden können.
aus
FussbodenTechnik 05/20
(Wirtschaft)