GEV Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V.

Emicode für Kunstharzböden


Seit Kurzem können auch Hersteller von Kunstharzbeschichtungen mit den dazu gehörenden Grundierungen und Decklacken den Emicode beantragen. Fußböden auf Basis von Kunstharzen (Epoxidharz, Polyurethan oder auch Polymethylmethacrylat) kommen in stark beanspruchten Bereichenzum Einsatz, etwa in Großküchen, Parkhäusern und industriellen Produktions- und Lagerbereichen, aber auch als Präsentationsflächen zum Beispiel in Autohäusern. Die Beschichtungen, die in vielen Farben und Glanzgraden erhältlich sind, werden flüssig auf den Untergrund aufgebracht und härten anschließend zu einem fugenlosen, porendichten und strapazierfähigen Fußboden aus.

Für die Aufnahme der Reaktionsharze in das Emicode-System hat der GEV-Beirat gemeinsam mit Fachleuten aus der Industrie Prüfkriterien für neue Produktgruppen festgelegt. Dazu gehören reaktive, gefüllte Grundierungen, Leitlacke als Grundierung für elektrisch ableitfähige Beschichtungen, Verlaufsbeschichtungen (a. mit Auftragsmengen bis zu 5 kg/m2; b. mit Auftragsmengen von 5 kg/m2 bis 20 kg/m2) sowie Rollbeschichtungen und Decklacke.
aus Parkett Magazin 01/21 (Wirtschaft)