AMSD/Uzin Utz

Rechtssicherheit bei der Auftragsabwicklung


Boden- und Parkettleger haben immer wieder mit Mängeln am Untergrund zu tun. Förmliche Schreiben wie Bedenkenanmeldungen, Baubehinderungsanzeigen, Hinweise auf mögliche Leistungsverweigerung bzw. Nachträge können dabei zu negativen Reaktionen seitens der am Bau beteiligten Personen führen. Der ausführende Unternehmer im Bauhandwerk ist trotzdem verpflichtet, solche Hinweise im Interesse einer professionellen Bauabwicklung vorzunehmen. Das Programm "Prüfpflicht" stellt dem Handwerker Handlungsanleitungen, Formbriefe, Hinweise zu Gesetzen, etc., zur Verfügung, die eine professionelle und rechtlich sichere Auftragsabwicklung ermöglichen.

Das Programm ist als spezielle Version für Parkett-, Boden- und Fliesenleger oder als Kombi-Paket für zwei oder alle drei Gewerke erhältlich. Seit September 2007 wird zusätzlich ein Modul für Bodenleger in Österreich angeboten.
aus Parkett Magazin 05/07 (Sortiment)