Dibella
Sicherheit am Anfang der Lieferkette
Aalten/NL. Seit Ende Juli gilt das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Was das für einen Textilhersteller bedeutet, zeigt das Beispiel von Objektspezialist Dibella.Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im September 2021 eine Filmreihe über unternehmerische Sorgfaltspflichten ins Netz gestellt. Dibella spielt dabei eine führende Rolle. Geschäftsführer Ralf Hellmann berichtet in einem knapp fünfminütigen Video über die erfolgreiche Erfassung und Beseitigung von Menschenrechtsrisiken am Anfang der Lieferkette. Sein Unternehmen mit Sitz in Bocholt stellt unter anderem Bett-, Tisch- und Frottierwäsche für Hotellerie, Gastronomie und Gesundheitswesen her.
"Ende 2016 wurde der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) von der Bundesregierung beschlossen. Er fordert von allen hierzulande ansässigen Unternehmen, ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen", erklärt Ralf Hellmann. "Dafür müssen sie nachteilige Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit ermitteln, verhüten und mindern. Genau das haben wir gemacht: Wir haben wir uns intensiv mit den Risiken für Mensch und Umwelt in unseren Lieferketten beschäftigt und Maßnahmen ergriffen, um sie zu vermeiden oder wenigstens zu minimieren."
Dibella ist daher bestens auf das ab dem Jahr 2023 geltende Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten vorbereitet. Dass die Pionierarbeit dem Unternehmen eine der Hauptrolle in einer Praxis-Filmreihe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eingebracht hat, freut Ralf Hellmann besonders: "Wir freuen uns über die Wertschätzung und hoffen, anderen Unternehmen Anregungen bieten zu können." Für dieses Ziel steht ihm ab sofort noch eine weitere Bühne offen: Dibellas Geschäftsführer wurde vor Kurzem in den Beirat des Netzwerks für nachhaltiges Wirtschaften B.A.U.M. berufen.
aus
Haustex 11/21
(Wirtschaft)