TKB-Aktivitäten des Jahres 2021 im Überblick

"Belegreife von mageren Estrichen nur mit KRL-Messung sicher bestimmbar"

Der TKB-Vorsitzende Dr. Norbert Arnold gab zu Beginn des TKB-Updates 2022 einen umfangreichen Einblick in die Tätigkeiten der Technischen Kommission Bauklebstoffe im vergangenen Jahr. "Wir haben 2021 eine ganze Menge bewegt, auch in der Normung. Aufgrund der vielen Videokonferenzen, die stattfanden, kann man sagen, dass Corona unsere Arbeit sogar beschleunigt hat", sagte Dr. Arnold. Im folgenden Beitrag fasst FussbodenTechnik die wichtigsten Ereignisse zusammen.

"Magere" Estriche: Intensiv widmete sich die TKB den sogenannten "beschleunigten" und "mageren" Zementestrichen, die eine schnelle Belegreife ermöglichen sollen. "Die CM-Belegreife-Grenzwerte sind abhängig vom Zementgehalt. Magere Zementestriche sind bei 2 CM-% noch feucht. Ihre Belegreife ist daher nur mit der KRL-Messung sicher bestimmbar", führte Dr. Arnold aus. Er zeigte auf, dass die Grenzwerte eigentlich abhängig vom verwendeten Zementgehalt definiert werden müssten: "Das werden sie heute noch nicht." Der Zementgehalt sei entscheidend, betonte der TKB-Vorsitzende. "Magere" Zementestriche seien momentan zwar noch "Exoten" am Markt, ihre Anwendung nehme aber zu. Da bei der Zementherstellung viel CO2 entstehe, haben es sich die Hersteller zum Ziel gesetzt, den Zementgehalt in Zementestrichen zu reduzieren - auch vor dem Hintergrund der Bestrebungen für mehr Nachhaltigkeit und des "Green Deals" der EU. "Ökologisch betrachtet sind solche Produkte sehr sinnvoll", sagte Dr. Arnold. Die Untersuchung "magerer" Zementestriche werde die TKB in Zukunft weiter intensiv verfolgen.

KRL-Messbecher: Beim TKB-Update 2021 wurde der KRL-Messbecher erstmals vorgestellt, der diese Methode zur Messung der Belegreife stark vereinfacht. "Der Messbecher ist jetzt auch über einen Messgerätehersteller kommerziell verfügbar. Von der Handhabung her funktioniert er richtig gut - eine deutliche Verbesserung im Vergleich zum Urtyp", berichtete Dr. Arnold. Der Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik (BVPF) hat den Messbecher seinen Mitgliedern angeboten. Der KRL-Messbecher soll künftig weiter verbessert werden.

Calciumsulfatestriche: Hinsichtlich der Anwendung der KRL-Messung gebe es nach wie vor nur wenige Daten zu Calciumsulfatestrichen, sagte Dr. Arnold. Die TKB suche daher das Gespräch mit den Herstellern.

Schulungspflicht bei diisocyanathaltigen Produkten: Wie die TKB bereits vor zwei Jahren mitteilte, müssen Verarbeiter von diisocyanathaltigen Produkte künftig eine Schulung absolvieren, bevor sie diese verwenden dürfen. In diese Produktgruppe fallen z. B. 2K-PUR-Klebstoffe und 1K-PUR-Grundierungen. Die EU-weite Schulungspflicht für alle Verarbeiter gilt ab dem 24. August 2023. Ein Schulungshinweis befindet sich seit Februar 2022 auf besagten Produkten. Dr. Arnold berichtete, dass diese Schulungen per Internet als E-Learning-Kurse erfolgen sollen. Eine zugehörige Internet-Plattform werde in etwa zwei bis drei Monaten verfügbar sein.
TKB-Merkblätter: Vor 25 Jahren erschien das erste TKB-Merkblatt - es beinhaltet das Kleben von Parkett. Dessen damaliger Verfasser Dr. Thomas Brokamp leitete auch die jüngste Auflage dieses Merkblatts. Diese wurde u. a. um die Holzpflaster-Verklebung erweitert. Seit Mitte März 2022 ist das überarbeitete Merkblatt online zu finden unter www.klebstoffe.com/informationen/merkblaetter - quasi als "Jubiläumsausgabe".

Eine wichtige Aufgabe habe in Zukunft die Zusammenfassung inhaltsähnlicher Merkblätter unterschiedlicher Verbände, berichtete
Dr. Arnold. So soll das TKB-Merkblatt 8 "Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen" in ein gemeinsames Merkblatt von TKB und dem Bundesverband Estrich und Belag (BEB) überführt werden: "Die Arbeit ist weit fortgeschritten."

Das TKB-Merkblatt 10 "Bodenbelags- und Parkettarbeiten auf System- und Trockenunterböden - Fertigteilestriche, Hohl- und Doppelböden" wird gerade überarbeitet: Ein Ergebnis soll im 3. Quartal 2022 vorliegen. Gleiches gilt für das TKB-Merkblatt 13 "Kleben von textilen Bodenbelägen" - hier soll das Verkleben von Teppichfliesen aufgenommen werden. Im Zuge der Publikation der überarbeiteten TKB-Merkblätter 10 und 13 soll das TKB-Merkblatt 11 "Verlegen von selbstliegenden SL-Teppichfliesen" auslaufen und nicht mehr publiziert werden.

Die Überarbeitung des TKB-Merkblatts 14 "Schnellzementestriche und Zementestriche mit Estrichzusatzmitteln" ist gestartet. Das TKB-Merkblatt 20 "Übliche Sonderkonstruktionen" wurde intensiv beim jüngsten TKB-Update 2022 vorgestellt und diskutiert.

TKB-Bericht: Der TKB-Bericht 9 befasst sich mit dem Einfluss des Klebens des Bodenbelags auf die Leistung eines Fußbodenheizungssystems. Die Forschungsergebnisse wurden kürzlich in gekürzter Form in FussbodenTechnik 2/2022 veröffentlicht. Verglichen wurde dabei die Wärmeleistung einer Fußbodenheizung bei einem geklebten bzw. schwimmend verlegten Designbelag und bei einem geklebten bzw. schwimmend verlegten Parkettboden. "Die Klebung eines Bodenbelags bzw. Parketts reduziert die notwendige Vorlauftemperatur der Fußbodenheizung um 2 bis 3 °C", fasste Dr. Arnold das Ergebnis zusammen - also ein weiteres Argument fürs Kleben von Bodenbelägen.

TKB-Fachtagung 2023: Dr. Arnold lud für den 29.März 2023 zur nächsten TKB-Fachtagung nach Köln ein - dann hoffentlich in Präsenz. Das Programm der Tagung soll im Juli 2022 festgelegt werden.

Einfache Sprache: Beim vergangenen TKB-Update 2021 gab es den Wunsch aus der Branche, die TKB solle in ihren Veröffentlichungen eine einfachere und verständlichere Sprache verwenden. Dem sei das Gremium gefolgt - etwa mit dem Beitrag "KRL-Methode - einfach erklärt" in FussbodenTechnik 5/2021. Die TKB legte von dem Artikel sogar einen Sonderdruck auf und verteilte diesen an Mitgliedsbetriebe, damit sie ihn für Schulungen nutzen können. Die Reaktionen auf den Beitrag seien durchweg positiv ausgefallen, berichtete Dr. Arnold.

Zusammenarbeit mit anderen Branchenverbänden: TKB-Mitglieder beteiligen sich am Projekt "Praxisgerechte Regelwerke im Fußbodenbau" (PRiF) gemeinsam mit anderen Branchenverbänden. Das Projekt wurde auf der BEB-Sachverständigen-Tagung 2021 vorgestellt. Auch hier ist das Ziel, inhaltsgleiche Merkblätter der jeweiligen Verbände in einem gemeinsamen Werk zusammenzufassen, bzw. die Anzahl der Merkblätter zu reduzieren. Die Ergebnisse sollten eigentlich anlässlich der Messe Estrich-Parkett-Fliese (EPF) in Feuchtwangen vorgestellt werden - aufgrund deren Verschiebung auf 2023 wird nach einem alternativen Rahmen gesucht.

Im BVPF-Sachverständigenbeirat brachten sich drei TKB-Mitglieder bei der Definition der Belegreife und dem Umgang mit "mageren" Zementestrichen ein. Auch an den BVPF-Hinweisblättern zu Rollfixierungen und OSB-Platten als Verlegeuntergrund wirkte die TKB mit.

Brandprüfungen an Bodenbelägen: Die TKB führte zusammen mit dem TFI Aachen eine Untersuchung zum Brandverhalten von textilen Bodenbelägen durch. Ziel war es, bestimmte Gruppen von Klebstoffen zu bilden, sodass später ein Test mit einem Musterklebstoff die Einzelprüfungen der Klebstoffhersteller ersetzen kann. Es wurde bei den Untersuchungen jedoch keine Beziehung zwischen den definierten Eigenschaften unterschiedlicher Klebstoffe hinsichtlich Festigkeit und Wärmestandverhalten gefunden: "Das Projekt ist daher eingestellt. Wir haben aber dabei viel über das Brandverhalten von textilen Bodenbelägen in Verbindung mit Klebstoffen gelernt", sagte Dr. Arnold.

Normung in Deutschland: Die TKB trieb die Normung von Bodenspachtelmassen voran. Von der geplanten Anwendungsnorm DIN 53298-1 "Bodenspachtelmassen - Technische Beschreibung und Verarbeitung - Teil 1: Hydraulisch erhärtende Bodenspachtelmassen" ist mittlerweile eine Normungsvorlage erstellt. Sie enthält technische Beschreibungen und Verlegehinweise. Die Veröffentlichung der finalen Norm ist für das 2. Quartal 2023 geplant.

Gegen die DIN 18560-1 "Estriche im Bauwesen - Allgemeine Anforderungen, Prüfung und Ausführung" legte die TKB im Mai 2021 Einspruch gegen die darin definierte Prüfdauer der Bestimmung der Dimensionsstabilität ein. Der Einspruch sei bisher nicht bearbeitet worden.

Der Normentwurf DIN 18560-2 "Estriche im Bauwesen - Estriche und Heizestriche auf Dämmschichten" wurde veröffentlicht. Hier ist vor allem die Anforderung der Schwindklasse 1 für die Festigkeitsklassen F6 und F7 für Magnesia- und Zementestriche ein wesentlicher Kritikpunkt der TKB. "Das wird noch zu intensiven Diskussionen führen", sagte Dr. Arnold.
Die Bearbeitung der DIN 18560-8 "Estriche im Bauwesen - Oberflächenfertige Estriche mit gestalterischem Anspruch" läuft derzeit. Diese Norm beinhaltet auch Sichtspachtelmassen.

Normung auf europäischer Ebene: Die TKB brachte sich bei der Erstellung der europäischen Norm prEN 17668 "Prüfverfahren zur Bestimmung der korrespondierenden Luftfeuchte von mineralischen Untergründen" ein. In dieser werden verschiedene Prüfverfahren beschrieben - eine davon ist die von der TKB favorisierte KRL-Methode. Rund 150 Einsprüche wurden bearbeitet - was laut Dr. Arnold sehr zur Qualitätsverbesserung der Norm beigetragen habe. Die Endabstimmung über die Norm läuft, ein Ergebnis wird Mitte des Jahres 2022 erwartet.

Bei den Normen ISO/DIS 5684 (emissionsarme Bodenbelagsklebstoffe) und ISO/DIS 6076 (Spachtelzahnung) werden Veröffentlichungen im 2. bzw. 1. Quartal 2023 angestrebt, kündigte der TKB-Vorsitzende an.

Weitere laufende gefahrstoffrechtliche Themen: Im Rahmen der REACH-Verordnung wird für die Polymerregistrierung ein Vorschlag für 2022 erwartet. "Dies betrifft uns massiv, da viele unserer Klebstoffe auf Polymeren basieren. Uns erwartet ein hoher Verwaltungsaufwand", sagte Dr. Arnold.

Zur REACH-Verordnung über die Einführung des Mixture Assessment Factor (MAF) sagte der TKB-Vorsitzende, dass hierbei das Zusammenwirken mehrerer Gefahrstoffe in einem Produkt erfasst werden soll. "Wir erwarten, dass die Kennzeichnungsschwelle für Gefahrstoffe weiter abgesenkt wird. Das macht es uns nicht leichter."

Die TKB begleitet die laufende Projektarbeit beim Epoxidharz-Informations-System (EIS). Bei der CLP-Verordnung werde ein Entwurf zum Thema Mikroplastik in Kürze erwartet: "Mirkoplastik betrifft auch uns, z. B. in Dispersionsklebstoffen und im Dispersionspulver in Spachtelmassen", sagte Dr. Arnold. Er rechnete mit zunehmenden Berichtspflichten für die Hersteller.

Die Überarbeitung von Umweltproduktdeklarationen (EPD) ist erfolgt.

Fachbereich keramische Fliesen: Die beiden Entwürfe der europäischen Normen EN 12004 (Fliesenklebstoffe) und EN 14891 (Verbundabdichtungen) wurden entsprechend den Vorgaben der EU-Kommission überarbeitet. "Beide Normenentwürfe liegen der EU-Kommission vor und müssen im Amtsblatt veröffentlicht werden. Seit 2019 hat die EU-Kommission allerdings keine harmonisierte Norm mehr im Amtsblatt veröffentlicht", sagte der TKB-Vorsitzende. Von daher sei es fraglich, ob eine Veröffentlichung noch unter der aktuellen Bauproduktenverordnung (BPVO) erfolge.

Baurecht: Die TKB rechnet bei der künftigen Bauproduktenverordnung (BPVO) voraussichtlich mit einer Komplettüberarbeitung. "Wir als Anwender wollen das nicht, aber die EU-Kommission will das so", sagte Dr. Arnold dazu. Der Schwerpunkt werde dann auf Hygiene und Nachhaltigkeit (Kreislaufwirtschaft) liegen. Eine harmonisierte Normung sei fraglich, eine Einführung im Jahr 2025 sehr unsicher, prognostizierte der TKB-Vorsitzende: "Es kann auch 2027 werden, oder früher. Die aktuelle Renovierungswelle könnte diesen Prozess beschleunigen."

Vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) gab es erneut keine neuen Vorgaben, was die Zulassung von Produkten betrifft. "Für uns ist das eine gute Nachricht", betonte Dr. Arnold abschließend.
"Belegreife von mageren Estrichen nur mit KRL-Messung sicher bestimmbar"
Foto/Grafik: Ardex
Der TKB-Vorsitzende Dr. Norbert Arnold fasste die wichtigsten Ereignisse der Branche im vergangen Jahr zusammen.
"Belegreife von mageren Estrichen nur mit KRL-Messung sicher bestimmbar"
Foto/Grafik: TFI Aachen
Die TKB führte zusammen mit dem TFI Aachen eine Untersuchung zum Brandverhalten von textilen Bodenbelägen durch.
"Belegreife von mageren Estrichen nur mit KRL-Messung sicher bestimmbar"
Foto/Grafik: Trotec
Die TKB empfiehlt zur Ermittlung der korrespondierenden relativen Luftfeuchte für die Belegreife von Estrichen die Verwendung eines KRL-Messbechers.
aus FussbodenTechnik 03/22 (Wirtschaft)