Stichprobenkontrollen für Emicode-zertifizierte Produkte
Probe aufs Exempel
Jedes Jahr nimmt die Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte (GEV) Proben vom Markt und lässt prüfen, ob sie die Emissionsanforderungen entsprechend ihrer gekennzeichneten Emicode-Klasse erfüllen. Die Produkte für die Stichprobenkontrollen werden vorab per Los ausgewählt: Im Jahr 2021 untersuchten drei Labore 45 Produkte. Acht von ihnen verfehlten dabei die angegebene Emissionsklasse.Zwei getestete EC1 Plus-Produkte - ein Montageklebstoff und ein Fugendichtstoff - sind vergangenes Jahr bei der Prüfung durchgefallen und erfüllten die geforderten Emissionsgrenzwerte für Emicode-Produkte nicht. Zwei andere EC1 Plus-Produkte erzielten nur noch EC1-Standard. Hier handelte es sich um einen pastösen Klebstoff und um ein Klebeband. Vier EC1 Plus-Produkte wurden sogar auf EC2-Level herabgestuft.
Nach den Tests von EC1 in die EC1 Plus-Liga aufgestiegen sind eine wasserfreie Grundierung und zwei Parkettlacke. Die GEV verlangte von den jeweiligen Herstellern zunächst aktuelle Prüfprotokolle zur Vorlage und setzte ihnen eine Frist zur Vorlage der Bestätigung, dass sie die Emicode-Anforderungen einhalten können.
Die regelmäßigen, unangemeldeten und von unabhängigen Fachlaboren durchgeführten Stichprobenkontrollen der GEV sichern langfristig die Qualität sowie die Glaubwürdigkeit ihrer Emicode-Lizenzierung. Das Zertifizierungssystem der GEV ist als Wegweiser für emissionsarme Produkte sehr viel strenger als viele andere Systeme: Einmal pro Jahr wird eine bestimmte Anzahl Produkte per Losverfahren für die Stichproben bestimmt. Zusätzlich geht die GEV gegebenenfalls Hinweisen durch den Wettbewerb und bei Bedarf auch Verdachtsfällen nach.
Vertrauen ist gut,
Kontrolle ist besser
Jedes der aktuell 174 Mitglieder der GEV kann von den Stichproben betroffen sein. Herstellern, deren Produkte nicht den erforderlichen Werten entsprechen, wird eine Frist gesetzt, um sich von einem unabhängigen Prüfbericht die Einhaltung der Anforderungen bestätigen zu lassen. Wird der Frist nicht nachgekommen, entzieht die GEV dem Produkt seine Emicode-Auszeichnung. Sonderprüfungen drohen Herstellern, die mehrfach mit Abweichungen auffallen. Beim Auftreten von nachhaltig unzuverlässigen Werten beschließt der GEV-Vorstand zusätzliche Maßnahmen: Diese können bis zum Ausschluss aus der GEV reichen. Die in Düsseldorf ansässige GEV lizenziert seit 25 Jahren umwelt- und gesundheitsverträgliche Baustoffe nach den Emicode-Regularien. Dabei betrachtet sie die VOC-Emissionen der Produkte und klassifiziert sie gemäß ihrer Emission. Für die Emicode-Auszeichnung müssen Hersteller ihr Material in den ersten Wochen nach Produktion bei unabhängigen externen Laboren prüfen lassen: So wahrt die GEV ihre Neutralität.
Die Labore müssen die Prüfmethode der GEV beherrschen und nach ISO 17025 akkreditiert sein. Inzwischen führt die GEV 15 Labore (Details siehe rechts) auf ihrer Empfehlungsliste, in denen Hersteller ihre Produkte für den Emicode prüfen lassen können. Eine erste Luftproben-Entnahme nach drei Tagen untersucht Kurzzeitemissionen und Aldehyde. Ergebnisse zu Langzeitemissionen liefert eine zweite Entnahme nach 28 Tagen.
Emicode-
Prüflabore
-ALAB, Berlin
-Bremer Umweltinstitut
-CATAS, San Giovanni al Natisone (Italien)
-Danish Technological Institute, Taastrup (Dänemark)
-eco-Institut, Köln
-IHD / EPH, Dresden
-Eurofins Expert Services, Espoo (Finnland)
-Eurofins Product Testing, Galten (Dänemark)
-Fraunhofer IBP, Valley
-Fraunhofer WKI, Braunschweig
-MPA Eberswalde
-TFI, Aachen
-TRLP Köln
-TRLP Nürnberg
-Wessling, Altenberge
aus
FussbodenTechnik 03/22
(Wirtschaft)