WHO IS WHO IN DER ANWENDUNGSTECHNIK
Wann bietet sich die schwimmende Verlegung an?
Die schwimmende Verlegung von Bodenbelägen aller Art, ob elastisch oder auch auf Basis von Holzwerkstoffen, ist nach wie vor im Trend und am Markt sowohl bei Handwerksbetrieben als auch bei Endkunden als Problemlöser bekannt und beliebt. Doch entspricht diese Wahrnehmung auch der Realität? Die Erwartungshaltung an einen schwimmend verlegten Bodenbelag sind häufig um ein Vielfaches höher als normativ vorgegeben - und als er zu leisten vermag. Also wann ist eine schwimmende Verlegung sinnvoll und was sind die Grenzen?
Diese Frage ist wie so häufig gar nicht so einfach zu beantworten. Eine erfolgreiche Verlegung ist von vielen Faktoren abhängig z. B. von der späteren Nutzung, der Raumgeometrie, raumklimatischen Bedingungen und nicht zuletzt vom handwerklichen Geschick des Verarbeiters, um nur die wichtigsten zu nennen.
Grundsätzlich sollte man sich die Frage stellen, wie die Räumlichkeiten nach der Verlegung genutzt werden: Sind sie für eine gewerbliche Nutzung vorgesehen oder werden sie als Wohnraum genutzt? Wird der Wohnraum durch den Eigentümer selbst genutzt oder wird er vermietet? Ist die einfache Rückbaubarkeit also eher ein essenzieller Punkt oder doch zweitrangig?
Herausforderung
Ungünstige Raumgeometrien
Besonders in modernen Wohnräumen mit ihren lichtdurchfluteten offenen Räumen und großzügigen Wohnküchen entstehen schnell Raumgrößen und -geometrien, die als ungünstig angesehen werden müssen. Ein häufiger Wunsch der Endkunden ist der Verzicht auf Übergangsschienen und natürlich sollten möglichst alle Türzargen mit Dichtstoffen versiegelt werden. Ungern möchte man auf das gemütliche Prasseln des Kaminofens verzichten. Und der Küchenblock soll anschließend auf die Fläche gestellt werden.
Die nach Süden ausgerichteten, bodentiefen Fenster sollen ihren Zweck natürlich auch erfüllen und in den Sommermonaten einen freien Blick in den Garten ermöglichen, ohne durch Beschattungsvorrichtungen gestört zu werden. Dies sind die gängigen Wünsche der Endverbraucher. Ein einzelner Wunsch lässt sich häufig erfüllen, eine Kombination aus mehreren bringt die schwimmende Verlegung an ihre Grenzen. Aber auch die geklebte Verlegung hat gewisse Grenzen: Bewegungsfugen müssen auch hier in den Bodenbelag übernommen werden. Somit schränkt die Estrichkonstruktion die ohne Trennung zu verlegende Fläche bereits ein.
Weitere Hürde
Beläge reagieren unterschiedlich
auf Raumklima
Eine schwimmend verlegte Bodenbelagsebene trägt diesen Namen, da sie nicht fest mit dem Untergrund verbunden ist. Der Drang der Konstruktion sich zu bewegen, kommt vor allem aus sich verändernden raumklimatischen Bedingungen (Temperatur und relative Luftfeuchtigkeit). Auf die Veränderung reagieren die eingesetzten Werkstoffe mit Schwund oder Wachstum. Die Beläge reagieren dabei unterschiedlich auf die raumklimatischen Bedingungen. Holzwerkstoffe reagieren weniger auf Temperatur und mehr auf die Luftfeuchtigkeit. Designbeläge, also thermoplastische Materialien, reagieren eher auf Temperatur und weniger auf die Luftfeuchtigkeit. Die Fähigkeit zu schwimmen, also sich im Ganzen frei bewegen zu können, darf zu keinem Zeitpunkt gestört werden.
Auf die Qualität der Verlegung hat aber nicht nur der Bodenbelag als sichtbarer Teil der Konstruktion Einfluss, sondern auch die genutzte Unterlage, die von möglichst hoher Qualität sein sollte. Eine häufige Begründung für eine schwimmende Verlegung ist die enorme Zeitersparnis, da man sich um den Untergrund keine Gedanken machen muss. Das ist ein absoluter Trugschluss: Dieser spielt bei der schwimmenden ebenso wie bei der verklebten Verlegung eine entscheidende Rolle. Bei beiden Verlegearten sind beispielsweise die Anforderungen an die Ebenheit laut Verlegeanleitungen der Hersteller häufig höher als die der DIN 18202.
Unebenheiten führen zu einer Überlastung der Klick-Verbindungen, die anschließend knarren, entriegeln oder gänzlich zerstört werden. Ist die Untergrundvorbereitung korrekt ausgeführt, kann der schwimmende Bodenbelag ohne viel Aufwand durch einen neuen schwimmenden Belag ausgetauscht werden. Dies ist vor allem in Räumen mit erhöhtem Beschädigungspotenzial, wie z. B. in Kinderzimmern, ein enormer Vorteil. Bei vollflächig verklebten Bodenbelägen hingegen sind jedes Mal ein aufwendiger Rückbau sowie eine neue Untergrundvorbereitung notwendig.
Aus unserer Sicht ist es so, dass viele Toleranzen, die heute in den Normen der Bodenbeläge vorgesehen sind, von Endkunden schlichtweg nicht akzeptiert werden. Ein Überzahn von 0,15 mm, wie z. B. in der Norm DIN EN 13329 für Laminatböden, wird heute häufig beanstandet. Auch Fugenöffnungen, die sich innerhalb der Toleranz befinden, sind ein stetiger Grund für Beanstandungen. Festzustellen ist in jedem Fall, dass die Endkunden von einem Fachverleger ein perfektes Ergebnis verlangen und Toleranzen, gleich ob produktionsbedingt oder handwerklicher Art, nicht akzeptieren.
Mein Tipp
Beratung muss sein
Eine intensive Beratung der Endkunden, am besten vor Ort, ist das A & O. Während der Beratung können die meisten kritischen Punkte bereits geklärt werden. So verhindert man die Unzufriedenheit auf allen Seiten und das obligatorische "Hätten wir das vorher gewusst" bleibt aus. Ein Beratungsprotokoll kann hierbei unterstützend wirken. Die Einhaltung der Verlegeanleitungen sowie der einschlägigen Normen und Richtlinien ist unabdingbar.
aus
FussbodenTechnik 03/22
(Wirtschaft)