VdL Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V.
VdL zufrieden mit Titandioxid-Urteil
Der Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie (VdL) begrüßt das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) zur chemikalienrechtlichen Einstufung von Titandioxid, das für die Herstellung von Farben und Lacken verwendet wird. Wie er mitteilte, hat das Gericht die Delegierte Verordnung der EU-Kommission aus dem Jahr 2019 für nichtig erklärt, soweit sie die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid in bestimmten Pulverformen als karzinogener Stoff beim Einatmen betrifft.
Der VdL hatte die Einstufung des Weißpigments durch die EU-Kommission von Anfang an kritisiert und als hauptbetroffene Industrie die klagenden Unternehmen vor Gericht unterstützt. Insbesondere durch die Ausführungen des EuG zu den intrinsischen Eigenschaften von Stoffen und den Anforderungen hinsichtlich des wissenschaftlichen Nachweises von Gefahren fühlt sich der VdL darin bestätigt, dass die Einstufung von Titandioxid als "vermutlich karzinogen beim Einatmen" und die damit verbundene Kennzeichnungspflicht für den Stoff sowie pulverförmige, feste und flüssige Gemische als rechtswidrig anzusehen waren.
aus
BTH Heimtex 01/23
(Wirtschaft)