Fachverband Nord: Jahrestagung in Lübeck
Azubi-Mangel spitzt sich weiter zu
Rund 60 Parkett- und Bodenleger waren der Einladung des Fachverbands Nord gefolgt und erlebten in Lübeck eine lohnenswerte Fachtagung mit Substanz und eine beachtliche Ausstellung. Erörtert wurden aktuelle wie praxisrelevante Themen des Gewerks - darunter die Frage, was die Betriebe im Norden dem Nachwuchsmangel entgegensetzen können.Der Fachverband Parkett und Fußbodentechnik Nord, ein Zusammenschluss der Landesinnungen Schleswig-Holstein und Hamburg, tagte im November in der Handwerkskammer Lübeck. Die Hamburger und Schleswig-Holsteiner hielten in der Hansestadt ebenfalls ihre Mitgliederversammlungen ab. Insgesamt rund 60 Teilnehmer aus Mitgliederkreisen waren der Einladung gefolgt. Und auch die parallel zum Vortragsprogramm organisierte Industrieausstellung außerhalb des Auditoriums war beachtlich frequentiert: Woca, Hinterseer, Wulff, Bona, Berger-Seidle, Dr. Schutz, Mapei, Roll, SES Sanierungssysteme, Thomsit, Pallmann, Wakol, Loba und Uzin waren vor Ort - an Informationsständen und -tischen demonstrierten die Fachberater in vielfältigen Live-Präsentationen ihre aktuellen Lösungen für das Renovieren und Verlegen von Parkett.
Durch das Tagesprogramm mit Vorträgen sowohl zur aktuellen Situation als auch zur Fachpraxis des bodenlegenden Handwerks führten Frank Pielot, Präsident des Fachverbands und Obermeister der Innung Hamburg, und Arne Peters, Obermeister der Innung Schleswig-Holstein. Unabhängig von den gegenwärtigen Sorgen um steigende Preise und die Zurückhaltung der Verbraucher zog sich vor allem ein Thema wie ein roter Faden durch den Tag: Der Mangel an Fachkräftenachwuchs spitzt sich in den Betrieben im Norden offenbar weiter zu.
"Das Handwerk hat in der Gesellschaft nicht den Stellenwert, den es haben muss", kritisierte in seiner Begrüßung gleich zu Beginn Gastgeber Ralf Stamer, Präsident der Handwerkskammer Lübeck. "Wenn ein Betrieb einen Lehrling hat, sollte er sich bewusst sein, welch einen Rohdiamanten er damit hat und sich darüber glücklich schätzen. Ein Auszubildender ist eine Auszeichnung für einen Betrieb." Stamer empfiehlt dem Handwerk, sich auf die Bedürfnisse der jungen Menschen einzustellen und ihnen beispielsweise flexible Arbeitszeiten anzubieten. Was die wirtschaftliche Entwicklung der Branche betrifft, geht der Zimmermeister und Bauingenieur vor dem Hintergrund "explodierender" Baukosten und steigender Kreditzinsen davon aus, dass die Nachfrage in der deutschen Bauwirtschaft um 10 bis 15 % zurückgehen werde.
Hamburg initiiert Junioren-Gruppe
Frank Pielot verwies auf zuletzt in Hamburg "deutlich eingebrochene Ausbildungszahlen" und mahnte: "Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung wird es künftig noch schwerer werden, Auszubildende zu bekommen. Weil wir keine deutschen Lehrlinge mehr finden werden, müssen wir herausfinden, wie wir Migranten besser erreichen können." Auch würden Parkett- und Bodenleger künftig nicht umhin kommen, jungen Leuten schon beim Eintritt in den Betrieb höhere Löhne zu bezahlen - und sie dann gegebenenfalls nur noch anzulernen. Um die Hamburger Landesinnung perspektivisch zu verjüngen, initiiert der Landesobermeister zurzeit eine Junioren-Gruppe. "Schickt mir junge Leute", appellierte Pielot an seine Kollegen.
Schleswig-Holstein hofft auf Meisterkurs
Ein wesentlicher Anreiz für Fachhandwerker sind Möglichkeiten der Fortbildung in ihrem Gewerk. Sönke Stoltenberg von der Innung Schleswig-Holstein hat daher jüngst die Optionen zur Realisierung eines Meisterkurses für Parkettleger nach den aktuellen Anforderungen der Prüfungskammer ausgelotet. In Lübeck erläuterte der Parkettlegermeister und Sachverständige, dass dieses Vorhaben aufgrund des (Kosten-)Aufwands - insbesondere für Dozenten für nur einige wenige Kursteilnehmer - wirtschaftlich sinnvoll wohl nur in Kooperation mit einer Landesinnung, die bereits Meisterkurse anbietet, realisiert werden könne. Grundsätzlich in Frage kommen dafür die Innungen Nordost, Oberfranken und Hessen für die Prüfungsteile 1 und 2. Die Prüfungsteile 3 und 4 könnten die Teilnehmer dann immerhin im heimischen Norden absolvieren. Das Für und Wider dieser Idee wurde kontrovers diskutiert und man verständigte sich auf Gespräche mit den Innungskollegen in Berlin, Bamberg und Fulda.
| Imke LaurinatThomas Titzer
Sanierung: Ausbau asbesthaltiger Bodenprodukte
Der Umgang mit krebsverursachendem Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie die damit verbundenen Pflichten von Arbeitgebern sind in der TRGS 519 festgeschrieben. Demnach müssen aufsichtführende Personen beim Einsatz sogenannter "emissionsarmer Verfahren" zumindest eine Qualifikation nach dem Modul Q1E nachweisen, sofern sie nicht über eine höherwertige Sachkunde verfügen. "Durch die erweiterte Anlage 9 und 10 der TRGS 519 können nunmehr auch Handwerksbetriebe, die nach der Gefahrstoffverordung (GefStoffV, Anhang I Nr. 2.4 Absatz 4) kein zugelassenes Unternehmen für Asbestsanierungen sind, asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber entfernen, wenn diese Unternehmen bzw. der ausführende Handwerker die Teilnahme an dem Qualifikationsmodul Q1E nachweisen kann", erklärte Thomas Titzer von SES Sanierungs- und Entsorgungssysteme aus Waldbrunn-Fussingen. Dass für die beschriebenen Asbestsanierungen lediglich der Nachweis über die Teilnahme an dieser Qualifikation erforderlich ist und auch nach den Arbeiten keine Freimessungen auf der Baustelle vorgeschrieben sind, sahen manche anwesenden Parkettleger durchaus kritisch. "Die Lehrgänge sind gesetzlich ausreichend, wir hätten auch gerne zusätzlich eine Freimessung", konstatierte Titzer auf Nachfrage. Dem Auftraggeber bleibt die Möglichkeit unbenommen, Freimessungen zu beauftragen.
Führen Betriebe entsprechende Asbestsanierungen aus, dürfen sie die Abfälle auch transportieren. Ab Mengen über 50 kg wird dafür aber eine Transportgenehmigung vom jeweiligen Amt für Arbeitsschutz fällig. Und der Gefahrenstoff gehört doppelverpackt - zuerst in Mini Bags und dann in Big Bags. "Es sollte immer vorab mit dem hiesigen Entsorger besprochen werden, ob und in welcher Form das Asbest zu entsorgen ist", riet Titzer und wies zudem darauf hin, dass verwendete Geräte vor Ort auf der Baustelle dekontaminiert werden müssen. Für den Ausbau von Vinyl-Asbest-Platten sowie zum Entfernen von asbesthaltigen Klebstoffe von mineralischen Untergründen bietet SES das emissionsarme Bodenfräsverfahren BT 33.6 an (zugelassen gemäß Nr. 19 TRGS 519). Die Lösung kombiniert die Roll-Sanierungsfräse RO-300, das dazugehörige Scheibenset, Evotec Ecodust-Saugtechnik und weiteres Zubehör. Außerdem erhältlich ist ein emissionsarmes Wandfräsverfahren für asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, das ebenfalls behördlich zugelassen ist.
Klaus-Peter Frömbgen
Sanierung: Manches Mehrschichtparkett ist kaum rauszukriegen
Klaus-Peter Frömbgen demonstrierte in Lübeck nicht nur Schleif- und Frästechnik von Roll, darunter auch das emissionsarme Bodenfräsverfahren BT 33.6 mit der Sanierungsfräse RO-300, dem dazugehörigen Scheibenset und Evotec Ecodust-Saugtechnik. Auch steigende Rückbaukosten in der Sanierung bedingt durch fest verklebte Bodenbeläge waren sein Thema. "Mit elastischen Klebstoffen fest verklebtes Mehrschichtparkett ist kaum rauszukriegen", betonte Frömbgen. Speziell Produkte mit HDF-Aufbau seien eine besondere Herausforderung im Rückbau, der man in aller Regel nur mit leistungsfähiger Stripper- bzw. Diamantscheiben-Frästechnik zu Leibe rücken kann.
Frömbgen rät Parkett- und Bodenlegern im Vorfeld der Angebotserstellung zu klären, wie alt das rauszureißende Parkett ist und welcher Kleber sich darunter befindet. Nur so können die Kosten gemessen am tatsächlichen Aufwand für den Rückbau kalkuliert werden. Zum Herausreißen von Mehrschichtparkett seien je nach Maschineneinsatz zwischen 65 und 120 EUR pro Stunde zu veranschlagen.
Stephan Bruns
Ladungssicherung: "Mitarbeiterschulung ist Pflicht"
Ladung einschließlich Geräten zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen oder herabfallen können, heißt es in § 22 der Straßenverkehrsordnung. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten - und diese Kenntnisse sind den Beschäftigten eines Betriebes zu vermitteln. Kurzum: Wer gewerblich Waren transportiert, sollte sich mit der Ladungssicherung gut auskennen. Dies betrifft auch Parkettleger, wenn sie mit Arbeitsgerät, Bodenbelägen und Verlegewerkstoffen im Firmentransporter unterwegs sind.
"Schulungen der Mitarbeiter zur Ladungssicherung sind Pflicht", erklärte Stephan Bruns, "passiert ein Unfall mit Personenschaden, dann fragt die Versicherung die Schulung nach." Der Ladungssicherungsexperte von Auto Beuge bietet für die sachgerechte Transport- und Ladungssicherung unterschiedlichster Güter praxisorientierte Mitarbeiterschulungen an. Getreu der Aussage "es gibt viele einfache Maßnahmen, die viel bewirken und wenig kosten", gab er den Teilnehmern der Fachtagung manch praktischen Tipp mit auf den Weg:
Zuggurte allein reichen oft nicht aus; Prallwände, Stützblöcke, Festleghölzer etc. erfüllen gute Dienste zur Ladungssicherung.
Spanngurte am Besten regelmäßig durch Fachkundige auf Beschädigungen prüfen lassen.
Rutschhemmende Materialien erhöhen den Gleit-Reibwert zwischen Ladefläche und Ladegut.
aus
Parkett Magazin 01/23
(Wirtschaft)