ZVR Zentralverband Raum und Ausstattung Bundesinnungsverband für das Raumausstatter-, Sattler- und Feintäschner-Handwerk
ZVR fordert Korrekturen an Gefahrstoffverordnung
Mit einem Schreiben an die regionalen Bundestagsabgeordneten haben der Zentralverband Raum und Ausstattung (ZVR), der Verband Rollladen und Sonnenschutz sowie die Kreishandwerkerschaft Heilbronn-Öhringen über dringenden Handlungsbedarf bei der novellierten Gefahrstoffverordnung informiert. Denn seit Inkrafttreten im Dezember 2024 berichteten Mitgliedsbetriebe von zunehmender Rechtsunsicherheit im Umgang mit asbestverdächtigen Bestandsgebäuden. Kritisiert wird insbesondere, dass die im sogenannten Asbestdialog zunächst vorgesehene Veranlasserpflicht im finalen Verordnungstext gestrichen wurde - obwohl sie in früheren Entwürfen breite fachliche Unterstützung erfahren hatte. In der Praxis führe dies zu einer Schieflage: Betriebe, die auf rechtskonforme und sicherheitsorientierte Verfahren setzen und eine Erkundung möglicher Gefahrenlagen einfordern, würden im Wettbewerb benachteiligt. Den Zuschlag erhielten in der Regel die Anbieter, die auf diese Prüfungen verzichten - mit potenziellen Risiken für die Gesundheit von Beschäftigten und Dritten.
"Damit wird die Verantwortung faktisch auf die ausführenden Handwerksbetriebe abgewälzt, obwohl diese weder über die fachlichen noch wirtschaftlichen Möglichkeiten verfügen, um eine sachgerechte Bewertung des Bestands vorzunehmen", heißt es in dem Brief. Die Unterzeichner fordern daher die Wiedereinführung einer klar geregelten Veranlasserpflicht bei künftigen Novellierungen der Verordnung. Nur so könne ein fairer Wettbewerb sichergestellt und die Sicherheit auf Baustellen dauerhaft gewährleistet werden.
aus
BTH Heimtex 09/25
(Wirtschaft)