BVPF Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik e.V., BIV Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe
BVPF und IG Metall verhandeln neuen Tarifvertrag für Parkett- und Bodenleger
Der Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik (BVPF) und die IG Metall haben sich auf einen neuen Entgelt-Tarifvertrag für das Parkettlegerhandwerk und für das Bodenlegergewerbe mit 24-monatiger Laufzeit verständigt. Nach Ablauf der Erklärungsfrist (23.Oktober) tritt er zum 1. Januar 2026 in Kraft. Vorgesehen ist ein Anstieg der Ausbildungsvergütungen um 60EUR ab 1. Januar 2026 und nochmals um 40 EUR ab 1. Januar 2027. Die Löhne der Entgeltgruppen 3 bis 9 steigen tabellenwirksam ab 1. Januar 2026 um 2,9 % und ab 1. Januar 2027 nochmals um 3,1 %. Der Lohn in der untersten Entgeltgruppe 2 steigt überproportional: ab 1. Januar 2026 auf 13,91 EUR und ab 1. Januar 2027 auf 14,61 EUR - aufgrund der bevorstehenden Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns (2026 auf 13,90EUR und 2027 auf 14,60 EUR).
aus
FussbodenTechnik 01/26
(Wirtschaft)