BEB: 25. Internationales Sachverständigentreffen 2025 in Schweinfurt

Breiter Themenmix begeistert Teilnehmer bei Jubiläumsausgabe

Zum 25. Internationalen Sachverständigentreffen nach Schweinfurt kamen Mitte November 2025 rund 275 Besucher. Die Organisatoren des Bundesverbandes Estrich und Belag (BEB) um den Obmann des Arbeitskreises Sachverständige, Georg Kuntner, und den BEB-Vorsitzenden Daniel Rendler zeigten sich zufrieden mit der großen Resonanz. Die Fachvorträge umfassten diesmal sieben Themenkomplexe: Unterbauten, Schadstoffe, Estrich, Recht, Bodenbeläge, Schadensfälle und Künstliche Intelligenz.

Beim Internationalen Sachverständigentreffen im Schweinfurter Mercure Hotel gab es 2025 ein besonders Jubiläum zu feiern: die 25. Ausgabe dieser Fachtagung. Mit erneut 275 Besuchern und einem ausgebuchten Foyer mit Industrieausstellern war sie ein großer Erfolg, waren sich die BEB-Vertreter einig. Der BEB-Vorsitzende Daniel Rendler bedankte sich bei dem Organisatoren-Team vom Arbeitskreis Sachverständige und vom Institut für Baustofftechnik und Fußbodenforschung (IBF). Einen besonderen Dank sprach Rendler dem IBF-Institutsleiter Egbert Müller aus, den er als "treue, zuverlässliche Seele" lobte und ihm mit einem Reisegutschein eine Freude machte: "Egbert Müller leistet eine tolle Arbeit in der Forschung, in der Baustoffprüfung und bei der Betreuung der BEB-Arbeitskreise." Noch mehr Grund zur Freude hatten die drei Estrichleger-Gesellen, die sich kürzlich bei den 74. Deutschen Meisterschaften im Bauhandwerk in die Siegerliste eintragen konnten: Der Gewinner der Goldmedaille Tizian Leitschuh aus Hessen war in Schweinfurt als Tagungsteilnehmer dabei. Rendler dankte besonders den Sponsoren der Deutschen Meisterschaft, Wego Systembaustoffe, Chemotechnik und Uzin, die den Wettbewerb erst möglich gemacht hätten.

Der BEB-Vorsitzende gab auch einen Einblick in die aktuelle Normungsarbeit: Er informierte darüber, dass derzeit die Norm DIN 18202 "Maßtoleranzen im Hochbau" überarbeitet werde. Der zuständige Normenausschuss wünsche sich, dass diese Norm anwendungsfreundlicher werde. Es habe bereits eine Normausschusssitzung stattgefunden, und es gebe Einsprüche auch seitens des BEB. Der Hauptausschuss Hochbau, der für die ATV-Norm zuständig ist, hat angeregt, diese zu überarbeiten. Im Zuge dessen ist die DIN 18353 "Estricharbeiten" auch schon mit der Überarbeitung gestartet. Als Grund nannte Rendler: "Dies war notwendig, weil Anregungen von Verarbeitern es erforderlich gemacht hatten. Auch der BEB regte einen Hinweis in Bezug auf die Mindestdicken von Calciumsulfat-Fließestrichen an", so Rendler weiter.

Im Zuge dessen soll auch die DIN 18365 "Bodenbelagarbeiten" 2026 überarbeitet werden. Besonderen Wirbel gab es in der Branche bereits an anderer Stelle: Die neue Norm DIN 53298-1 "Bodenspachtelmassen" sei bereits in der zweiten Schlichtung "und leider konnte kein Konsens in strittigen Themen gefunden werden, sodass der Schlichterspruch lautet: Die Schlichtung ist gescheitert." Es bleibe nur noch die Möglichkeit ein Schiedsgutachten beim DIN-Präsidium zu beantragen, sagte Rendler in diesem Zusammenhang abschließend.

FussbodenTechnik war in Schweinfurt vor Ort und fasst die Fachvorträge zusammen.

Roland Sakowsky
Schaumbeton -
Leichter Baustoff mit starker Wirkung
Zusammenfassung: Der Vortrag stellte Schaumbeton als fließfähigen, mineralischen Leichtbeton vor, der durch das Einmischen stabilen Schaums entsteht und eine einstellbare Dichte von 300 bis 1.600 kg/m3 sowie hohe Wärmedämmung bietet. Aufgrund seiner Formstabilität, Pumpbarkeit und des deutlich geringeren Gewichts ist er ideal für Sanierungen, Aufstockungen und Hohlraumverfüllungen. Mit Zusatzmitteln lassen sich Wasserbedarf, Schwindung und Aushärtungszeit optimieren, was eine einfache, selbstnivellierende Verarbeitung ohne Verdichtung ermöglicht.

Sakowsky hob die ökologischen und wirtschaftlichen Vorteile des Baustoffs hervor: Schaumbeton ist rein mineralisch, vollständig recycelbar und benötigt nur geringe Rohstoffmengen, wodurch sich oft zusätzliche Dämmschichten einsparen lassen. In der Praxis findet er breite Anwendung als Ausgleichs-, Dämm- und Tragsschicht im Hoch- und Tiefbau (z. B. in Gewerbehallen und auf Flachdächern) und demonstriert sein Potenzial als tragfähige und wärmedämmende Alternative zu klassischen EPS- oder XPS-Dämmungen.

Fazit: Schaumbeton vereint Leichtigkeit, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit - ein Baustoff mit großem Potenzial für die Zukunft des Bodenbaus. Er kann per Lkw-Fließestrich-Mischautomat oder Mörtelpumpe gefördert werden.


Egon Döberl
Austrocknungsverhalten und Belegreifgrenzwerte bei Leichtausgleichestrichen
Zusammenfassung: Der Vortrag thematisierte das Austrocknungsverhalten und die Belegreifgrenzwerte von Leichtausgleichestrichen, angetrieben durch das Fehlen einheitlicher Prüfkriterien für gebundene Schüttungen. Die Belegreife definiert sich als Erreichen einer ausreichenden Druckfestigkeit und die Unterschreitung einer maximal zulässigen Restfeuchtigkeit, die je nach Material bei etwa 7 bis 13 Masse-% liegt. Die Trocknung wird dabei maßgeblich von sechs Faktoren beeinflusst, darunter die Einbaudicke, die Menge des Anmachwassers, die Polystyrolart, die bauklimatischen Bedingungen sowie die Art und Menge des Bindemittels.

Besondere Probleme ergeben sich bei Baustellenmischungen und der Verwendung von Recyclaten, da diese oft einen erhöhten Wasserbedarf aufweisen und zu einer nicht homogenen Materialqualität führen können, was das Haftungsrisiko für den Verarbeiter erhöht. Zur Bestimmung der Restfeuchte werden die CM-Messung und die Darr-Methode genutzt. IBF-Messungen belegen jedoch, dass die Einbaudicke entscheidend für den Austrocknungsverlauf ist und die Differenz zwischen den Ergebnissen der beiden Messmethoden erheblich schwanken kann (bis zu 5,62 %).

Fazit: Die Hersteller sind angehalten, genauere Angaben zu liefern, da ein präziser Grenzwert für die Belegreife wegen der unterschiedlichen Rohstoffe und Einbaudicken nur durch deren produktspezifische Angaben ermittelt werden kann.


Dr. Frank Radtke
Hinweise zur Messtechnik von
Leichtausgleichestrichen und Schaumbeton
Zusammenfassung: Der Vortrag von Dr. Frank Radtke beleuchtete die Schwierigkeiten bei der zuverlässigen Anwendung der CM-Messung (Carbid-Methode) auf Leichtausgleichestriche und Schaumbeton. Im Gegensatz zu klassischen Zementestrichen enthalten diese Materialien keine oder nur sehr leichte Zuschläge, sodass die Feuchtigkeit ausschließlich im zementären Bindemittel liegt. Die luftporenreiche Struktur und das dadurch bedingte abweichende Feuchteverhalten - bei dem gebundenes Wasser langsamer und ungleichmäßig entweicht - führen dazu, dass die für dichte Estrichsysteme entwickelten, auf Wassertransport basierenden, Messverfahren stark schwankende und nicht lineare Ergebnisse liefern.

Die Versuchsreihen zeigten, dass herkömmliche Grenzwerte aus der Estrichpraxis bei Schaumbeton keine Gültigkeit besitzen. Für eine korrekte Feuchtebestimmung empfiehlt Radtke daher, CM-Messungen nur mit großer Vorsicht zu interpretieren. Für eine verlässliche Bewertung in der Praxis sind ergänzende Darr-Messungen als Referenz sowie eine genaue Kenntnis des jeweiligen Materialaufbaus unerlässlich, da die Messtechnik an die besonderen physikalischen Eigenschaften von Schaumbeton angepasst werden muss.

Fazit: Schaumbeton erfordert angepasste Messverfahren - wer ihn wie Zementestrich misst, misst falsch.


Stephan Rottler
Umgang mit asbesthaltigen Fußböden -
Auswahl der Probestellen, Probenentnahmen
Zusammenfassung: Der Vortrag fokussierte auf den sicheren Umgang mit asbesthaltigen Fußböden, wobei das Ziel die eindeutige Abgrenzung asbesthaltiger und asbestfreier Bereiche, die Einhaltung des Arbeitsschutzes gemäß Gefahrstoffverordnung und TRGS 519 sowie die nachhaltige Entsorgung ist.
Rottler wies darauf hin, dass Asbest auch in alten Magnesiaestrichen vorkommen kann und dass aufgrund der geringen Nachweisgrenzen heutiger Analytik ein besonders umsichtiges Vorgehen erforderlich ist - von der Probenentnahme bis zur Einstufung als Bau- oder Abbruchabfall.

Rottler betonte, dass verbotene Tätigkeiten an asbesthaltigen Böden, wie Schleifen, Kugelstrahlen oder Beschichten, strikt untersagt sind, da sie eine Faserfreisetzung verursachen. Zulässig sind lediglich emissionsarme Maßnahmen wie das Bohren nach dem BT-23- oder BT-35-Verfahren oder die temporäre Sicherung. Die vollständige Entfernung der Materialien im Schwarzbereich oder mittels emissionsarmer Verfahren wie BT 18 sollte Priorität haben. Für Bodenhandwerker gilt die klare Abgrenzung ihrer Verantwortung: Bei Verdacht muss stets ein Gutachter für Gebäudeschadstoffe hinzugezogen werden, da sie ohne spezielle Fachkunde keine Proben entnehmen dürfen, so die Empfehlung des Referenten.

Fazit: Der sichere Umgang mit asbesthaltigen Böden verlangt Fachkenntnis, klare Zuständigkeiten und die konsequente Einhaltung der TRGS 519 - nur so bleibt der Handwerker auf der sicheren Seite.



Andreas Eisenreich
Bauen mit Recyclingmaterial -
Dichtung und Wahrheit
Zusammenfassung: Der Vortrag beleuchtete die Rolle der Bauwirtschaft als massiver Ressourcen- und Abfall-Hotspot, der für über 50 % des Materialverbrauchs und einen Großteil der CO2-Emissionen verantwortlich ist. Die Zirkularität stellt eine zentrale Maßnahme zur Reduktion dieser Emissionen dar und muss entlang des gesamten Produktlebenszyklus - vom Recyclinganteil (Input) über die Recyclingfähigkeit (Design/Nutzung) bis zum Recyclingpotenzial am Ende der Lebensdauer (Output) - betrachtet werden.

Ergänzende Maßnahmen sind die Nutzung von Materialien mit niedrigem CO2-Fußabdruck (z. B. klinker-/zementreduzierte Baustoffe) sowie ein effizienter Bauprozess, wobei die Erhaltung des Bestands (Bauen im Bestand) als ökonomisch und ökologisch sinnvoll hervorgehoben wird, da sie CO2-Einsparungen von bis zu 55 % ermöglichen kann.

Die europäische Regulierung, angetrieben durch den Europäischen Green Deal, forciert diese Entwicklung massiv und hat den Bausektor als zentralen Hotspot identifiziert. Regelwerke wie die überarbeitete Bauproduktenverordnung (CPR) und die Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) legen konkrete Zirkularitätsanforderungen fest. Dies beinhaltet die Einführung eines Digitalen Produktpasses (DPP), der Transparenz über Materialzusammensetzung und Recyclinghinweise schafft. Obwohl Zirkularität die Herausforderungen nicht allein lösen kann, besteht eine klare Innovationsverpflichtung, sie zur Erreichung der Klimaziele in alle Bauprozesse zu integrieren.

Fazit: Das Bodenhandwerk muss die regulatorischen Vorgaben antizipieren und innovative Zirkularitätslösungen wie das Bauen im Bestand sowie nachhaltige Materialkonzepte aktiv umsetzen, um emissionsfrei für mehr Menschen zu bauen.



Prof. Dr.-Ing. Karl-Heinz Wiegrink
Dynamische Belastung von Estrichen -
Was ist zu beachten?
Zusammenfassung: Der Vortrag behandelte die kritischen Auswirkungen von dynamischen (stoßenden) Lasten auf Estriche, insbesondere am Beispiel von Fitnessstudios, wo 50 kg schwere Kurzhanteln fallengelassen werden. Die geltenden Normen, wie die DIN 18560:2022, legen für Sporträume zwar eine hohe charakteristische statische Einzellast von 7,0 kN (700 kg) fest. Diese statischen Vorgaben sind jedoch bei dynamischer Einwirkung unzureichend, da die Stoßbelastung eine viel höhere Kraft erzeugt und die Frage nach der tatsächlichen Verantwortung (Bauherr, Statiker, Nutzer) aufwirft.

Die Problematik liegt in der Umwandlung von Bewegungsenergie beim Aufprall. Die Berechnung zeigt, dass bei einer 50-kg-Last, die aus 1,5 m Höhe fällt (kinetische Energie: 735,75 Nm), das gesamte System aus Estrich und Dämmschicht als Federsystem modelliert werden muss, da die geringe mögliche Durchbiegung des Estrichs nicht ausreicht. Die genauere Berechnung ergab, dass die dynamische Stoßlast eine maximale Kraft von bis zu 158 kN erzeugen kann - was die normativen statischen Werte von 7,0 kN bei Weitem übersteigt und die Ungeeignetheit der Standardbemessung für diese Belastungsart belegt. Für allgemeine dynamische Beanspruchungen müssen zudem ein Schwingbeiwert und ein Dauerschwingeinfluss berücksichtigt werden.

Fazit: Wegen der kaum überschaubaren Gesamteinflüsse sollten stoßende Belastungen ausschließlich von Spezialisten bearbeitet werden.



Rechtsanwalt Michael Halstenberg
Neue Bauproduktenverordnung und CE-Zeichen
Zusammenfassung: Der Vortrag stellte die neue EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) 2024/3110 vor, die die bisherige Verordnung 305/2011 ablöst und eng mit dem "European Green Deal" verknüpft ist. Die Neuausrichtung zielt auf die konsequente Umsetzung der Klima- und Nachhaltigkeitsziele im Bausektor ab. Dies geschieht, indem die EU nun materielle Anforderungen an Bauprodukte vorschreiben darf, die explizit auch den Umweltaspekt betreffen. Diese Erweiterung der Anforderungen wird weitreichende Konsequenzen für alle Akteure, von Herstellern bis zum Bodenhandwerker, nach sich ziehen.

Für die Hersteller bedeutet dies eine erhebliche Ausweitung der formalen Anforderungen zur CE-Kennzeichnung und die Pflicht, umfangreichere Produktinformationen bereitzustellen. Das sichtbarste neue Element ist der Digitale Produktpass (DPP), eine maschinenlesbare Datensammlung, die zwingend Umweltangaben umfassen muss. Für den Bodenhandwerker ist wichtig, dass die grundlegende Unterscheidung zwischen den formalen Anforderungen der EU-BauPVO (Inverkehrbringen) und den materiellen Anforderungen der nationalen Bauordnungsrechte (Verwendung) aufrechterhalten bleibt. Damit behalten Mitgliedstaaten das Recht, nationale Anforderungen wie beispielsweise zur Rutschfestigkeit von Bodenbelägen festzulegen.

Fazit: Die neue BauPVO läutet eine Ära ein, in der Nachhaltigkeit und Digitalisierung zur normativen Pflicht werden und die gesamte Lieferkette, einschließlich der Bodenhandwerker, mit neuen Informationspflichten und Produktanforderungen konfrontiert.


Olaf Hennicke
Aufarbeitung alter elastischer Bodenbeläge -
Untergrundprüfung und Vorbereitung
Zusammenfassung: Der Vortrag des "Bodenretters" thematisierte die ökologische und ökonomische Notwendigkeit, elastische Bestandsböden zu renovieren, anstatt sie komplett zu erneuern. Er stellte die gängige Praxis der Entsorgung alter Linoleum-, Kautschuk- oder PVC-Beläge infrage, da diese zeitaufwendig, schmutzintensiv und teuer ist.

Der größte Vorteil der Sanierung liegt in der Nachhaltigkeit und der Einhaltung von CO2-Einsparverpflichtungen, da kein Abfall entsteht. Zudem ist die Renovierung kostengünstiger und führt zu keinen Ausfallzeiten, da die Arbeiten oft außerhalb der Betriebszeiten schnell abgeschlossen werden können, während gleichzeitig die Hygiene und die Beständigkeit gegen Desinfektionsmittel verbessert werden.

Die professionelle Aufbereitung elastischer Bodenbeläge erfolgt schnell, staub- und lärmfrei und beginnt mit einer Untergrundvorbereitung (nass oder trocken), die den Pflegezustand berücksichtigt. Um die Beläge langfristig zu schützen, rät Hennicke zu einer 2K-PU-Dauerversiegelung, die für alle gängigen elastischen Beläge geeignet ist. Dieses System bietet eine effektive Langzeitschutzschicht, verlängert die Nutzungsdauer und ermöglicht zudem kreative Gestaltungsmöglichkeiten durch farbige oder transparente Beschichtungen und die Einstreuung von Chips.

Fazit: Die Sanierung alter elastischer Bodenbeläge mittels professioneller PU-Versiegelung ist die zukunftsweisende, da kostengünstige, ökologische und betriebsunterbrechungsfreie Alternative zum Neubelag, meint Hennicke.


Peter Schwarzmann
Teppichfliesen früher und heute
Zusammenfassung: Der Vortrag thematisiert die normativen Anforderungen und praktischen Herausforderungen bei der Verlegung von Teppichfliesen, die in der DIN EN 1307 geregelt sind. Zentral für Handwerker ist die Aufklärung der Kunden darüber, dass eine "fugenlose" Optik ausgeschlossen ist: Aufgrund von Maßtoleranzen der Fliesen, der Untergrundebene und der Verlegerungenauigkeit dürfen Stoßfugen erkennbar sein. Diese optischen Anforderungen erlauben neben sichtbaren Fugen auch, dass die passgenaue Struktur- oder Musterausrichtung am Stoß nicht zwingend ist, solange die Verlegung unter definierten Klimabedingungen erfolgte.

Jüngere Entwicklungen hin zu leichteren und flexibleren Fliesen erhöhen die Anfälligkeit für Dimensionsbeständigkeits- und Planlageprobleme. Daraus leitet sich die zentrale Verlegerpflicht ab: Es muss zwingend der vom Hersteller vorgeschriebene Haftvermittler (Fixierung) eingesetzt werden, wobei dessen exakte Verarbeitung (Auftragswalze, Menge) entscheidend ist, um Gewährleistungsansprüche zu sichern. Schwarzmann betonte daher die Notwendigkeit, die Verarbeitungsvorschriften genauestens zu beachten und Kunden aktiv über die Realität sichtbarer Fugen aufzuklären.
Fazit: Die Einhaltung der Herstellervorgaben zur Verklebung und das Management der Kundenerwartungen hinsichtlich sichtbarer Fugen sind für Bodenhandwerker entscheidend zur Vermeidung von Reklamationen: Schwarzmann appellierte zudem an die Klebstoffindustrie, sich auf einen Produkt-Begriff zu einigen und beispielsweise drei Qualitätsstufen zu definieren.


Gerhard Tikal
Schäden an geschliffenen Estrichen, Terrazzo
und mineralischen Bodenbeschichtungen
Zusammenfassung: Der Vortrag umfasste das stark gestiegene, jedoch hohe Schadenspotenzial von geschliffenen Estrichen, Terrazzo und mineralischen Bodenbeschichtungen. Die Hauptursachen für diese Konflikte liegen in einem Mangel an spezialisierten Fachkräften, einem dynamischen Produktmarkt, unzureichenden Regelwerken sowie Versäumnissen in der Planung, Aufklärung und vertraglichen Konkretisierung - insbesondere da die optischen Erwartungen an diese oft als Unikate geltenden Böden steigen. Klare vertragliche Vereinbarungen, vor allem ein Pflichtenheft in der Planungsphase, sind daher unerlässlich, um Haftungsrisiken zu minimieren.

Tikal verdeutlichte, dass Normen und Merkblätter zur Beurteilung individueller Schäden oft nicht ausreichen. Sachverständige müssen vielmehr den Stand der Technik fachlich ausfüllen und die Grenzen des Zumutbaren in der Praxis kennen. Die häufigsten Mängel sind Fugen und Risse, meist verursacht durch mangelhafte Planung, fehlende Fugenführung oder Schwundprozesse. Hinzu kommen Poren, Schlieren, Farbunterschiede und Oberflächenbeschädigungen, die auf handwerkliche Mängel, falsche Baustellenbedingungen oder fehlerhafte Nutzung zurückzuführen sind. Anhand zahlreicher Praxisbeispiele zeigt sich die Komplexität der Schadensmechanismen, weshalb bei Reklamationen sorgfältig zwischen technischen und rein optischen Mängeln unterschieden werden muss.

Fazit: Ohne präzise Planung, realistische Aufklärung und fachkundige Ausführung sind Schäden an geschliffenen Estrichen, Terrazzo und mineralischen Beschichtungen fast vorprogrammiert.


Marco Esposito
KI im Sachverständigenwesen
Zusammenfassung: Der Vortrag beleuchtete die Künstliche Intelligenz (KI), insbesondere generative Modelle wie Chat GPT & Co., als unumkehrbaren Teil der digitalen Transformation und stellte diese als "kybernetische Teamkollegen" vor. Die Hauptchance für Bodenhandwerker und Sachverständige liegt in der starken Effizienzsteigerung, da Studienergebnisse belegen, dass Einzelpersonen mit KI die Leistung von Teams ohne KI erreichen können. Da die Kommunikation über natürliche Sprache erfolgt, können Mitarbeiter mit geringerem Fachwissen durch die KI Leistungen auf dem Niveau erfahrener Kollegen erzielen und in kurzer Zeit zu besseren Lösungen gelangen, so der Referent.

Um dieses Potenzial optimal zu nutzen, ist das Verständnis der sogenannten Prompt Theory - der Fähigkeit, die richtigen und präzisen Fragen zu stellen - entscheidend. Trotz der enormen Möglichkeiten betonte Esposito die Bedeutung eines kritischen und reflektierten Umgangs, da die blinde Verlässlichkeit auf Vorschläge das eigene kritische Denken unterdrücken kann. Für den sicheren Einsatz im Alltag leitete er drei zentrale Prinzipien ab: 1. KI immer einladen (Always invite AI to the table), 2. Vorsicht walten lassen (Assume this is the worst AI you’ll ever use) und 3. Der Mensch muss die finale Kontrollinstanz bleiben (Be the human in the loop).

Fazit: Die Künstliche Intelligenz ist für Bodenhandwerker und Sachverständige ein ein unverzichtbares Werkzeug zur Effizienzsteigerung, erfordert jedoch stets ein kritisches Urteilsvermögen und die menschliche Kontrolle der Ergebnisse.
aus FussbodenTechnik 01/26 (Wirtschaft)