TKB-Branchengespräch: Verbände im Austausch

Was kommt mit dem digitalen Bauproduktpass?

14 Vertreter von Handwerks- und Industrieverbänden tauschten beim Branchengespräch der Technischen Kommission Bauklebstoffe Informationen und Meinungen zu aktuellen Themen des Fachs aus. Erörtert wurde die wachsende Bedeutung von Gips- gegenüber Zementspachtelmassen ebenso wie die Begrenzung von Bodenbelags-Oberflächentemperaturen auf Fußbodenheizung und Fragen zur Bauproduktenverordnung und zum kommenden digitalen Bauproduktepass.

Das Branchengespräch der Technischen Kommission Bauklebstoffe (TKB) in Frankfurt am Main leitete der TKB-Vorsitzender Dr. Norbert Arnold mit einem Überblick zur Marktentwicklung verschiedener Verlegewerkstoffe ein. Trotz der anhaltend schwachen Baukonjunktur konnte er eine positive Aussage treffen: "Über den Zeitraum von zehn Jahren betrachtet, hat das Kleben von Bodenbelägen deutlich zugenommen." Dies zeigen die Absatzzahlen der Verlegewerkstoffhersteller im Industrieverband Klebstoffe. In der Statistik der produzierten Spachtelmassen lässt sich indes ablesen, dass Gips- gegenüber Zementprodukten an Bedeutung gewinnen. Dr. Tobias Benighaus, Head of Global Technology Center Rosendahl Sika Deutschland, führt dies auf die zunehmende Entwicklung von Hybridspachtelmassen zurück, deren Rezeptur aus Zement und Gips besteht. Diese kombinieren die geringe Schwindung und Spannungsarmut von Gips- oder Calciumsulfat-Spachtelmassen mit den schnellen Trocknungs- und Festigkeitseigenschaften von Zement. Dr. Benighaus prognostizierte, dass reine Gipsspachtelmassen mittelfristig komplett durch hybride ersetzt würden.

Bernd Lesker, Leiter Technischer Service und Produktmanagement Mapei, interpretierte die gestiegene Menge von Spachtelmassen 2024 damit, dass Handwerker vermehrt in höheren Schichtdicken spachteln und somit mehr Material verbrauchen. Volker Kettler, Leiter Forschung und Entwicklung Meisterwerke, wies indes darauf hin, dass Spachtelmassen auch als Dünnestriche in dünnschichtigen Konstruktionen in Verbindung mit Fußbodenheizung eingesetzt werden - ein Trend, der zunehme. In der Sanierung kommen Gipsspachtelmassen stärker zum Einsatz. "Möglicherweise spielt auch der CO-Fußabdruck von Zement eine Rolle", vermutete Dr. Arnold. Detlef Kuhnert und Daniel Rendler, beide Estrichlegermeister und BEB-Vorsitzende, bestätigten den Trend zu dünnschichtigen Fußbodenheizungssystemen. Rendler stellte fest: "Die Zementpreise steigen, so dass manche Bauherren von Zement- auf Calciumsulfatestrich wechseln."

Bauproduktenverordnung: Segen oder Fluch?

Die Bauproduktenverordnung (BauPVO) der Europäischen Union verfolgt mehrere Ziele: Sie soll den freien Warenverkehr für Bauprodukte im europäischen Binnenmarkt erleichtern, indem sie einheitliche technische Regeln und Standards vorgibt, die die Produktsicherheit und somit die Sicherheit von Bauwerken gewährleistet. Ein Schwerpunkt der überarbeiteten Verordnung liegt auf der Förderung der Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft durch einen digitalen Bauproduktpass und die Unterstützung von nachhaltigen, wiederverwendbaren Bauprodukten.

Die Industrie bewertet die BauPVO zwiespältig: Einerseits wird der freie Warenverkehr und die Harmonisierung innerhalb der EU begrüßt, andererseits sieht man die Komplexität des Regelwerks und die damit verbundenen steigenden Anforderungen kritisch, insbesondere neue Vorgaben zu Nachhaltigkeit und digitalem Bauproduktpass, die zusätzliche Kosten und Aufwand verursachen. Der Industrieverband Klebstoffe hat mit Martin Glöckner einen Experten als Geschäftsführer verpflichtet, der zur BauPVO informierte. "Für die europäische Chemieindustrie ist der große Meilenstein, auf den wir warten, die Überarbeitung des Chemikaliengesetzes REACH", so Glöckner.

Zu den politischen Hintergründen sagte er: "Es wird sich zeigen, ob deutliche Veränderungen zu dem stattfinden, was ursprünglich in der alten EU-Legislaturperiode bereits vorbereitet wurde." Für die Bauindustrie stehe die europäische Bauproduktenverordnung im Vordergrund. "Viele dieser Produkte sind harmonisiert und müssen die Anforderungen der Bauproduktenverordnung erfüllen", so Glöckner. Verbindlich für alle harmonisierten Bauprodukte wird der digitale Produktpass werden, der auf Gebäudeebene in dem "Digital Building Logbook" mündet, eine Art digitalem Gebäudepass.

Was kann der digitale Bauproduktpass?

Der digitale Bauproduktpass ist eine zentrale Kennzeichnung, die umfassende Informationen zu Bauprodukten über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg bereitstellt. Er enthält Daten zu Materialien, Inhaltsstoffen, Nachhaltigkeit und Entsorgung und wird über eine eindeutige Kennung wie einen QR-Code zugänglich gemacht. Michael Schmid, Vorsitzender des Verbands der Deutschen Parkettindustrie, warb um Gelassenheit: "Viele Daten liegen bereits in heute vorhandenen Dokumenten wie EPDs, Emicode EC1, Blauer Engel, etc. vor und können in dem digitalen Produktpass hinterlegt werden." Glöckner widersprach ein Stück weit: "Wir brauchen diese Daten aber ein wenig anders. Wir werden mindestens einen Anpassungsbedarf haben. Wir prüfen gerade, inwieweit wir unsere Branchen-EPDs modifizieren und nutzen können."

Kettler befürchtet, dass es eine zunehmende industrielle Vorfertigung geben werde und Bodenbeläge insgesamt "trivialer" würden. In Zukunft müssen die Hersteller ihre Aussagen belegen: "Dann werden im Werk die angegeben Werte kontrolliert und jede Werbeaussage muss mit Daten und Fakten belegt werden." In der Folge könne die Angebotsvielfalt sinken. Auch Dr. Arnold prognostiziert, dass die Produkte immer ähnlicher und vergleichbarer werden könnten. Glöckner ist hingegen überzeugt, dass Werbeaussagen glaubhafter werden: "Das ist für den Endverbraucher positiv." Angekündigt sei ein zentrales Register, in dem Interessierte alle Produkte finden und vergleichen können, "egal ob Batterien, Spielzeug oder Bauprodukte". Ronald Schenk, Technischer Service Fußboden FHR, fragte nach den Vorteilen für den Handwerker. Glöckner antwortete: "Da alle Informationen im digitalen Produktpass hinterlegt sind, finden Handwerker und Verbraucher detaillierte Informationen künftig einfacher."

Nachhaltigkeit: Erste Ansätze erkennbar

TKB-Mitglied Bernd Lesker beschäftigt sich intensiv mit Nachhaltigkeit in der Bodenbranche und leitet in der Kommission eine gleichnamige Arbeitsgruppe. Sein bisheriges Fazit ist durchwachsen: Die Branche arbeitet durchaus an der Reduzierung des CO-Fußabdrucks, aber es gebe keine gute Datengrundlage. Zu den erkannten Themen zählen unter anderem Emissionen, Langlebigkeit, Renovationszyklen und Recycling. Lesker betonte: "Die Bauproduktenverordnung gibt uns Rahmenbedingungen, was die Ökobilanz-Indikatoren angeht. Diese Informationen müssen gestaffelt angegeben werden." Als "erdrückend" bezeichnete er, wie viele Normungsprojekte hinter dem Produktpass steckten. "Wir haben versucht, das Thema Nachhaltigkeit zu clustern. Auf der einen Seite den Part CO-Emissionen, die reduziert werden müssen, aber dies muss auch nachweisbar sein." Seine Überzeugung: "Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) haben wir über den Emicode gut im Griff." Ein weiterer Aspekt sei Langlebigkeit. "Wir glauben, dass der Planer überlegt, wie lange ein Bodenbelag planmäßig im Gebäude liegt, wann er aufgearbeitet und wann der Rückbau erfolgt."

Dazu komme der noch schwer greifbare Bereich Recycling. Laut Cisuflo-Studie gebe es heute kein Sammelsystem und keine "kritische Masse"für ein Geschäftsmodell, mit dem sich das Recycling überhaupt lohne. Die Studie ist ein EU-Forschungsprojekt, das sich mit der Schaffung eines systemischen Rahmens für nachhaltige und kreislauffähige Bodenbeläge beschäftigt, insbesondere für Laminat, textile und elastische Bodenbeläge. Das Ziel ist es, die Umweltauswirkungen der europäischen Bodenbelagsbranche zu minimieren, indem die Entwicklung von zirkulären Materialströmen durch technische, informationstechnische und sozioökonomische Innovationen gefördert wird. Dazu gehört die Entwicklung von Produkten, die leichter zu entfernen, wiederzuverwenden, zu reparieren und recyceln sind, aber auch die Verbesserung von Sortier- und Informationssystemen für die gesamte Wertschöpfungskette. Lesker: "Es gibt Ansatzpunkte, aber nicht den ganz großen Wurf." Die Branche werde sich der Herausforderung bei Fußbodenkonstruktionen stellen müssen.



Warum bei Oberflächentemperaturen jedes Grad Celsius zählt
Zündstoff bot eine Diskussion über das Zusammenspiel zwischen Bodenbelag und Fußbodenheizung, das seit Monaten in der Branche erörtert wird. Für das verlegende Handwerk ist die Oberflächentemperatur, die Bodenbelagshersteller für ihre Produkte ausloben, der zentrale Streitpunkt. Einzelne Hersteller geben Werte von 27 °C an, Vertreter der bodenlegenden Handwerksverbände halten dagegen eine Oberflächentemperatur von 29°C für angemessen, wie sie die Norm für Fußbodenheizungen (DIN EN 1264-3) vorgibt. Hintergrund ist, dass gerade ältere Fußbodenheizungen mit höheren Vorlauftemperaturen gespeist werden, während neuere Fußbodenheizungen tatsächlich mit niedrigeren Vorlauftemperaturen auskommen. Bundesinnungsmeister Manfred Weber will Parkett- und Bodenleger davor schützen, dass Sachverständige bei einem eventuellen Schadensfall ausschließlich auf diesen Aspekt abheben. Er und weitere Verbandsvertreter erwägen daher notfalls die Erstellung einer Positivliste von Produkten mit höheren Vorlauftemperaturen für ihre Mitglieder - "dann werde der Markt automatisch entscheiden".

Um Ausgleich war Dr. Norbert Arnold bemüht, der darauf hinwies, dass in der Norm DIN EN 1264-3 "Leitlinien für Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung" keine maximale Oberflächentemperatur vorgegeben werde. Im Kommentar zur DIN 18356 wird die "maximal zulässige Oberflächentemperatur" auf 29°C begrenzt, in Ausnahmefällen für Randzonen maximal 35°C und in Bädern 33°C. In der Technischen Information 7 des Fachverbands der Hersteller elastischer Bodenbeläge (FEB) gebe es den Hinweis, dass manche von ihnen die Oberflächentemperatur begrenzen, ohne dabei Grenzwerte seitens des Verbands zu nennen. Die jeweilige Temperaturbegrenzung definieren die Bodenbelagshersteller in ihren Produkt-Datenblättern.

Manfred Weber argumentierte, dass bei Sonneneinstrahlung leicht 40°C und mehr auf der Bodenoberfläche erreicht werden und betonte: "Ein Bodenbelag muss auch gebrauchstauglich sein, da hilft auch der Hinweis auf die erforderliche Beschattung nichts." Weber nahm die Bodenbelagshersteller in die Pflicht, ihre Temperaturgrenzwerte zu überprüfen.
aus Parkett Magazin 01/26 (Wirtschaft)